Bewirtschaftungskosten: Warum sie für Verkäufer wichtig sind.
Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir – wie auch Banken – die standardisierten Bewirtschaftungskosten. Diese mindern den erzielbaren Netto-Ertrag und haben somit direkten Einfluss auf den Wert eines Renditeobjekts. In der zuvor übermittelten Tabelle sehen Sie, welche Kosten angesetzt werden und in welcher Höhe.
Zu den Bewirtschaftungskosten gehören Verwaltungskosten, also die Ausgaben für eine professionelle Haus- oder Mietverwaltung, inklusive Abrechnungen und Vermietungsaufwand. Ebenfalls berücksichtigt werden Instandhaltungskosten, die notwendig sind, um die Immobilie auf einem marktgerechten Zustand zu halten, beispielsweise Reparaturen an Dach, Heizung oder Fassade. Hinzu kommen nicht umlagefähige Betriebskosten, die Eigentümer selbst tragen müssen und nicht komplett auf Mieter übertragbar sind. Zusätzlich berücksichtigen wir ein Mietausfallwagnis, also eine kalkulatorische Rücklage für Leerstand oder mögliche Mietausfälle.
Diese Positionen sind nicht frei wählbar, sondern orientieren sich an marktüblichen Bewertungen und Richtlinien der Finanzierungsinstitute. Das bedeutet: Auch wenn aktuell wenig Reparaturbedarf sichtbar ist oder die Immobilie bislang günstig verwaltet wurde, gehen Käufer und Banken davon aus, dass künftig entsprechende Kosten entstehen. Entscheidend für den Wert ist deshalb nicht der Brutto-Mietertrag, sondern der bereinigte Netto-Ertrag nach Abzug dieser Bewirtschaftungskosten.
Mit unserer Bewertung stellen wir sicher, dass der angebotene Verkaufspreis nicht nur marktgerecht ist, sondern auch den Anforderungen der Banken entspricht. Das schützt Verkäufer vor späteren Preisverhandlungen, reduziert Finanzierungshürden für Käufer und ermöglicht einen reibungslosen Verkaufsprozess von Anfang an.
| Art der Immobilie | Bewirtschaftungskosten |
| Villa, großes Einfamilienhaus | 18–30 % |
| Frei stehendes Einfamilienhaus | 18–30 % |
| Doppelhaushälfte-/Reihenhaus | 18–30 % |
| Eigentumswohnung | 18–35 % |
| Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bis Drei-Familienhaus | 18–35 % |
| Vierfamilienhaus bis Mehrfamilienhaus | 20–35 % |
| Wohn-/Geschäftshäuser, bis 20 % Gewerbeflächenanteil | 20–35 % |
| Wohn-/Geschäftshäuser, 20–80 % Gewerbeanteil | 20–35 % |
| Büro– und Geschäftshäuser | 20–35 % |
| Verbrauchermärkte | 20–35 % |
| Lager- und Produktionshallen | 15–30 % |
| Industrieobjekte | 25–40 % |
| Sport- und Freizeitanlagen | 20–40 % |
| Öffentliche Gebäude mit Drittverwendungsfähigkeit | 15–30 % |
| Öffentliche Gebäude ohne Drittverwendungsfähigkeit | 15–30 % |
| Klinik und Pflege, Sozialimmobilien | 25–40 % |
| Hotels | 20–35 % |




