Darf jeder Verwandte in die Wohnung einziehen?

Nein: Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter seine nächsten Angehörigen in die Mietwohnung aufnehmen. Dazu zählen:
– der Ehegatte,
– die Kinder (unabhängig vom Alter),
– die Eltern und
– die Geschwister.
Der Mieter muss die Aufnahme von Familienangehörigen dem Eigentümer vor deren Einzug anzeigen. (BGH, Urteil v. 11.02.2011, Az. VIII ZR 74/10)

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