KOMMUNALER LEBENSWANDEL
Unsere Stadt – gestern und heute
Ansichtskarte: Reinhard Gebauer
Am 04.01.1908 wurde diese Karte verschickt an Michel de Styczynski in St. Gilles bei Brüssel. Zu sehen ist das 1873 eingeweihte Kriegerdenkmal mit der Germania-Figur für die 26 im (siegreichen) Krieg 1870/71 gegen Frankreich gefallenen Oberhausener Soldaten. Das Gebäude im Hintergrund beherbergt heute die Kulturgaststätte „Gdanska“. Rechts außen steht noch das mittlerweile abgerissene Haus mit der späteren Kneipe „Fritz am Altmarkt“.
Text und Foto: Reinhard Gebauer
Eine Aufnahme vom 21.06.2025 zum Vergleich. Ob unter den Bäumen noch ein alter ist?
KOMPETENTE LÖSUNGEN
Das ewige Streitthema „Maklerprovision”
Der Bundesgerichtshof hat am 6. März 2025 entschieden, dass Verkäufer die Maklerprovision nicht vollständig auf Käufer abwälzen dürfen, wenn sie den Makler allein beauftragt haben. Auch wenn Käufer eine entsprechende Erklärung unterschreiben, bleibt der Verkäufer verpflichtet, mindestens die Hälfte der Provision zu übernehmen. Solche einseitigen Vereinbarungen sind unwirksam.
Hintergrund ist das seit Ende 2020 geltende Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten. Es schreibt vor, dass bei Verbraucherverträgen der Auftraggeber – meist der Verkäufer – mindestens 50 Prozent der Maklercourtage zahlen muss. Der BGH stellt nun klar, dass davon nicht zulasten des Käufers abgewichen werden darf.
Für Verkäufer heißt das: Wer den Makler beauftragt, trägt einen verbindlichen Kostenanteil. Käufer wiederum können nicht zur vollen Übernahme der Provision verpflichtet werden, wenn sie den Makler nicht selbst engagiert haben. Das Urteil stärkt somit den Verbraucherschutz und sorgt für klare Verhältnisse beim Immobilienverkauf.
(BGH, Urteil v. 06.03.2025, I ZR 32/24)
Wann ist eine abweichende Kostenverteilung zulässig?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht einfach per Mehrheitsbeschluss von der in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilung abweichen.
Im konkreten Fall sollte die Sanierung eines Tiefgaragendachs plötzlich von allen Eigentümern bezahlt werden – obwohl laut Gemeinschaftsordnung nur die Stellplatzbesitzer dafür zuständig waren.
Der BGH stellte klar: Eine abweichende Kostenverteilung ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Eine rein bauliche Verbindung reicht dafür nicht aus.
Die Regelungen der Gemeinschaftsordnung haben Vorrang. Änderungen bei der Kostenverteilung müssen gut begründet sein – sonst sind Beschlüsse anfechtbar.
(BGH, Urteil v. 14.2.2025, V ZR 236/23)
KAUF LAUNE
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So verkaufen wir Ihre Immobilie: weiterlesen
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KLING LUSTIG
Zwei befreundete Immobilienbesitzer treffen sich.
„Hast du es schon gehört? Bald können wir unseren Immobilienbesitz verteilen!“
– „Wie? Dein Sohn und meiner Tochter?“
– „Nein. Deine Frau und ich …“
KAPITAL LANDSCHAFT
Eigenbedarfskündigung: Das müssen Vermieter wissen
Vermieter dürfen ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Eigenbedarf muss nachvollziehbar und konkret sein.
Voraussetzungen
- Eigenbedarfsperson: Sie selbst, Ihre Kinder, Eltern oder Haushaltsangehörige.
- Begründung: Es muss klar dargelegt werden, wer einziehen soll und warum.
- Kündigungsschreiben: Schriftlich mit Angabe der Bedarfsperson, Kündigungsfrist und Hinweis auf das Widerspruchsrecht (§ 574 BGB).
- Fristen: Je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.
Häufige Fehler
- Nicht ernsthafter oder nur vorgeschobener Eigenbedarf.
- Fehlende oder ungenaue Begründung.
- Keine Rücksicht auf Alternativwohnungen im selben Haus.
- Kein Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
Eine unzulässige Kündigung kann zu Schadensersatz führen (Umzugskosten, Mietdifferenz).
Unterstützende Vorlagen
KUNTERBUNTES LAND
Die Kantstraße – benannt nach einem der größten Denker Deutschlands
Berthold Otto Havenstein
Immanuel Kant (1724–1804).
Die Kantstraße ist mehr als nur ein Straßenname – sie verweist auf einen der einflussreichsten Philosophen der Geschichte. Mit seiner Philosophie prägte er die Epoche der Aufklärung und stellt bis heute zentrale Fragen über das menschliche Denken, Handeln und Erkennen. Viele deutsche Städte ehren ihn mit einer „Kantstraße“ – als Erinnerung an Vernunft, Freiheit und Verantwortung.
Immanuel Kant wurde 1724 in der preußischen Stadt Königsberg (heute Kaliningrad, Russland) geboren. Er stammte aus einer einfachen Handwerkerfamilie – sein Vater war Sattler, seine Mutter eine gebildete und fromme Frau, die großen Wert auf Bildung legte. Trotz begrenzter finanzieller Mittel ermöglichte die Familie ihrem Sohn eine fundierte Ausbildung. Kant blieb seiner Heimatstadt zeitlebens treu: Er verließ Königsberg nie und führte ein sehr zurückgezogenes Leben.
Kant war nie verheiratet und hatte keine Kinder. Sein Leben war ganz dem Studium und dem Nachdenken gewidmet. Zeitgenossen beschrieben ihn als höflich, diszipliniert, sehr pünktlich – er ging etwa jeden Tag zur gleichen Uhrzeit spazieren, so regelmäßig, dass die Einwohner von Königsberg ihre Uhren nach ihm stellten. Obwohl er sehr zurückgezogen lebte, war er in akademischen Kreisen hoch angesehen und pflegte geistvolle Gespräche bei Tisch.
Seine berühmtesten Werke – darunter die „Kritik der reinen Vernunft“, die „Kritik der praktischen Vernunft“ und die „Kritik der Urteilskraft“ – behandeln Fragen wie: Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Dabei betonte Kant die Bedeutung der Freiheit des Einzelnen, der Verantwortung gegenüber anderen und der Moral, die aus Vernunft erwächst.
Eine Straße wie die Kantstraße steht damit nicht nur für geografische Orientierung, sondern auch für die Erinnerung an einen Menschen, der unser Verständnis von Freiheit und Vernunft bis heute prägt – still, konsequent, klar.
Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout
46145 Oberhausen-Sterkrade, Kantstraße
8,18 €/m² – Mietwohnungen
2,325,00 €/m² – Eigentumswohnungen
2.919,00 €/m² – Häuser
46240 Bottrop-Boy, Kantstraße
7,94 €/m² – Mietwohnungen
2.264,00 €/m² – Eigentumswohnungen
3.201,00 €/m² – Häuser
47166 Duisburg-Obermaxloh, Kantstraße
6,79 €/m² – Mietwohnungen
1.756,00 €/m² – Eigentumswohnungen
2.453,00 €/m² – Häuser
45219 Essen-Kettwig, Kantstraße
9,83 €/m² – Mietwohnungen
2.410,00 €/m² – Eigentumswohnungen
4.589,00 €/m² – Häuser
44867 Bochum – Westenfeld, Kantstraße
7,94 €/m² – Mietwohnungen
1.986,00 €/m² – Eigentumswohnungen
2.829,00 €/m² – Häuser
KURZE LEKTÜRE
Wie lange darf der Vermieter die Betriebskostenabrechnung korrigieren?
Eine Korrektur ist immer zugunsten des Mieters möglich, auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist.
Zu Lasten des Mieters darf nur korrigiert werden, wenn die Frist noch läuft – es sei denn, der Fehler war nicht vom Vermieter zu vertreten (z. B. fehlende Messwerte).
Formfehler dürfen nur innerhalb der Frist berichtigt werden, wenn dadurch Nachforderungen entstehen.
Können alle Kosten auf Mieter umgelegt werden?
Nein – nur betriebskostenrechtlich umlagefähige Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Diese sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgeführt, etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung oder Hausreinigung.
Nicht umlagefähig sind z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Bankgebühren.
Wichtig: Die Umlage muss vertraglich vereinbart sein – ohne klare Regelung im Mietvertrag trägt der Vermieter die Kosten selbst.
Der Abrechnungsmaßstab bestimmt, wie die Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden. Er muss im Mietvertrag geregelt sein – sonst gilt Wohnfläche als gesetzlicher Standard.
Abrechnungsmaßstab: Wohnfläche? Personenzahl oder Verbrauch?
Hier sind die wichtigsten Maßstäbe im Überblick:
- Nach Wohnfläche (gesetzlicher Regelfall): Quadratmeter der gemieteten Wohnung
Gilt für: Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege - Nach Personenzahl: Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
Gilt oft bei: Müllabfuhr, Wasser, Abwasser (wenn keine Zähler vorhanden) - Nach Verbrauch (Verursachungsprinzip): Abgelesene Verbrauchswerte (z. B. Wärmemengenzähler, Wasserzähler)
Gilt für: Heizung, Warmwasser - Nach Nutzungseinheiten oder Köpfen (in Sonderfällen)
Kann bei Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Waschmaschinenräume) oder Parkplätzen individuell geregelt werden – nur mit Vereinbarung zulässig.
KURIOSE LIEGENSCHAFTEN
Das kleinste Haus in Großbritannien – ein architektonisches Highlight in Conwy
Das offiziell kleinste Haus Großbritanniens befindet sich in der historischen Küstenstadt Conwy in Nordwales. Mit einer Grundfläche von nur 3,05 × 1,80 Metern zählt das „Smallest House in Great Britain“ zu den bekanntesten Immobilienkuriositäten Europas – und ist ein beliebtes Fotomotiv für Touristen aus aller Welt.
Das im 16. Jahrhundert errichtete Gebäude wurde geschickt in eine Baulücke zwischen zwei bestehenden Häusern eingefügt. Die Bauweise war einfach und pragmatisch: Seiten- und Rückwände wurden übernommen, nur Front und Dach kamen neu hinzu. Trotz seiner winzigen Maße diente das Haus über Jahrhunderte als dauerhaftes Wohnobjekt. Der letzte offizielle Bewohner war ein 1,91 m großer Fischer namens Robert Jones – zu groß, um sich im Obergeschoss aufrecht zu bewegen. Im Jahr 1900 wurde das Haus schließlich als unbewohnbar eingestuft.
Heute gilt das rote Minihaus als Rekordhalter im Guinness-Buch und ist Eigentum derselben Familie geblieben. Es ist öffentlich zugänglich: Besucher können den unteren Wohnbereich mit Kamin, Kohleschütte und Wasserstelle besichtigen. Das Schlafzimmer im Obergeschoss ist nur eingeschränkt einsehbar, da die Raumhöhe und Tragstruktur nicht mehr sicher begehbar sind.
Dieses winzige Haus ist nicht nur ein Zeugnis historischer Wohnkultur, sondern zeigt auch, wie kreativ Wohnraum genutzt werden kann. Wer sich für kleine Wohnlösungen, historische Architektur oder ungewöhnliche Immobilien interessiert, findet hier eine charmante und inspirierende Geschichte.