
KOMMUNALER LEBENSWANDEL
Unsere Stadt – gestern und heute

Ansichtskarte: Reinhard Gebauer
Eine alte Aufnahme aus dem Jahr 1907 zeigt in der Bildmitte das Empfangsgebäude der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft, eröffnet im Jahr 1888, in Oberhausen. Rechts im Bild ist noch ein Teil des Empfangsgebäudes der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft aus dem Jahr 1866 zu sehen. Am 01.01.1879 wurden beide Gesellschaften verstaatlicht und in die Preußische Staatseisenbahn überführt.

Text und Foto: Reinhard Gebauer
Eine Aufnahme vom 22.06.2026 zeigt die heutige Situation. Der alte Bahnhof stand hinter dem heutigen Bahnhof, erbaut von 1930 bis 1934.

KOMPETENTE LÖSUNGEN
BGH beendet die „Drei-Angebote-Regel“ – Was bedeutet das für Eigentümer?
Über viele Jahre galt in zahlreichen Wohnungs- eigentümergemeinschaften eine scheinbar feste Regel: Vor der Vergabe größerer Reparatur- oder Sanierungsarbeiten mussten mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Fehlten diese, konnten Beschlüsse häufig erfolgreich angefochten werden.
Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis nun eine klare Absage erteilt. Eine gesetzliche Pflicht, grundsätzlich drei Vergleichsangebote einzuholen, besteht nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass den Eigentümern vor ihrer Entscheidung eine ausreichende Informationsgrundlage zur Verfügung steht, um wirtschaftlich vernünftig entscheiden zu können. Dies richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und den Umständen des Einzelfalls.
Das bedeutet jedoch nicht, dass künftig auf Vergleichsangebote verzichtet werden sollte. Gerade bei größeren Sanierungsmaßnahmen werden mehrere Angebote weiterhin häufig sinnvoll sein, um Preise und Leistungen vergleichen zu können. Bei kleineren Maßnahmen oder wenn ein Handwerksbetrieb seit vielen Jahren zuverlässig für die Gemeinschaft tätig ist, kann dagegen auch ein einzelnes Angebot ausreichen. Der Preis ist dabei nur ein Kriterium – ebenso wichtig sind Qualität, Zuverlässigkeit, Erfahrung und die Kenntnis der Immobilie.

KAUF LAUNE
Käufer:
Bald können Sie sich finden lassen.
Sie suchen schon länger nach Ihrer Wunschimmobilie? Dann haben wir gute Nachrichten.
Bereits heute erfassen wir die Suchwünsche unserer vorgemerkten Kaufinteressenten. In Kürze wird dieser Service noch einfacher: Sie erhalten einen Link zu einem neuen Bereich auf unserer Internetseite, in dem Sie Ihr persönliches Kaufgesuch kostenlos und anonym veröffentlichen können. Beschreiben Sie einfach, welche Immobilie Sie suchen – Ihre Kontaktdaten bleiben selbstverständlich ausschließlich bei uns.
Eigentümer können Ihr Suchprofil einsehen und sich bei Interesse über uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielleicht findet so nicht nur der Käufer seine Immobilie – sondern auch die Immobilie ihren Käufer.
Eigentümer:
Wir zeigen nicht nur Immobilien. Wir zeigen auch die Menschen, die sie suchen.
Fast jeder Makler wirbt mit einer großen Käuferkartei. Doch wie oft bekommen Eigentümer diese Kaufinteressenten tatsächlich zu Gesicht?
Wir möchten neue Wege gehen.
Bereits heute stellen wir ausgewählte Kaufgesuche unseren Eigentümern zur Verfügung. Schon bald wird dieser Service jedoch noch einfacher und transparenter: Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir anonymisierte Kaufgesuche unserer vorgemerkten Interessenten. So können Eigentümer selbst sehen, welche Immobilien in unserer Region aktuell gesucht werden – vom Einfamilienhaus über Eigentumswohnungen bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Grundstücken.
Vielleicht wartet der passende Käufer bereits auf Ihre Immobilie. Bald können Sie sich selbst davon überzeugen.
KL Immobilien GmbH – Wir verändern das Gewöhnliche und handeln ungewöhnlich


KLING LUSTIG

Makler: Unser Miniapartment ist sehr praktisch. Wenn Sie auf einem Stuhl mitten im Raum sitzen, können Sie beispielsweise eine Hand in eine Richtung ausstrecken und das Fenster öffnen oder in die andere Richtung ausstrecken und den Kühlschrank öffnen. Es ist sehr praktisch.
Kunde: „Das stimmt, aber wenn ich ein Bett und eine Küche aufstelle, habe ich keinen Platz mehr für einen Stuhl!”

KAPITAL LANDSCHAFT
Ein Haus – aber rechtlich eine Eigentumswohnung? Warum die Teilungserklärung entscheidend ist.
Viele Eigentümer sind überrascht, wenn wir ihnen erklären, dass ihr freistehendes Haus oder ihre Doppelhaushälfte rechtlich gar kein Einfamilienhaus ist, sondern eine Eigentumswohnung. Das kommt häufiger vor, als man denkt.
In unserer täglichen Maklerpraxis begegnen wir immer wieder solchen Fällen. So werden beispielsweise Doppelhaushälften oder Dreifamilienhäuser mit separaten Eingängen und eigenen Außenbereichen in Wohnungseigentum aufgeteilt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Manchmal lässt das Baurecht oder eine Grenzbebauung keine Realteilung des Grundstücks zu. In anderen Fällen ist der Verkauf der einzelnen Einheiten wirtschaftlich deutlich attraktiver als der Verkauf des gesamten Gebäudes.
Gerade bei solchen Immobilien, die baulich wie eigenständige Häuser genutzt werden, ist eine durchdachte Teilungserklärung von großer Bedeutung. In diesen Fällen empfehlen wir häufig eine möglichst weitgehende wirtschaftliche Trennung der Einheiten. Das ist nicht bei jeder Wohnungseigentümergemeinschaft sinnvoll, kann aber bei hausähnlichen Immobilien erhebliche Vorteile bieten.
Das Ziel ist, dass jeder Eigentümer wirtschaftlich weitgehend unabhängig agieren kann. Jeder trägt grundsätzlich die Kosten für die Instandhaltung, Modernisierung und Reparaturen seiner eigenen Einheit. Gemeinschaftlich werden dagegen nur die Kosten getragen, die tatsächlich das Gemeinschaftseigentum betreffen – beispielsweise die Grundsteuer für das Gesamtgrundstück oder Bauteile, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, etwa ein gemeinsames Dach oder gemeinsame Versorgungsleitungen.
Dadurch können die Eigentümer trotz Wohnungseigentümergemeinschaft nahezu wie Eigentümer eines eigenen Hauses handeln. Entscheidungen der Gemeinschaft sind nur dann erforderlich, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Das reduziert Konflikte, vereinfacht die Verwaltung und erhöht häufig auch die Attraktivität der Immobilie für Kaufinteressenten.
Ein aktueller Praxisfall zeigt, wie groß der Unterschied sein kann: Ein Eigentümer besaß ursprünglich ein Dreifamilienhaus mit drei separaten Eingängen. Jede Einheit wurde wie ein eigenes Haus genutzt. Das Objekt war zwar bereits in drei Eigentumswohnungen aufgeteilt, allerdings waren das gesamte Grundstück, der Garten und die Garagen ausschließlich einer Einheit – der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnung – als Sondernutzungsrechte zugeordnet. Die beiden anderen Einheiten waren vermietet und verfügten über keine eigenen Garten- oder Garagenrechte.
Ein Verkauf in dieser Konstellation wäre deutlich schwieriger gewesen und hätte den erzielbaren Kaufpreis erheblich beeinträchtigt. Gemeinsam mit dem Eigentümer haben wir deshalb eine Neuordnung der Teilung begleitet. Die Sondernutzungsrechte für Garten- und Außenflächen wurden den jeweiligen Einheiten neu zugeordnet und gleichzeitig eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Einheiten vereinbart. Das Ergebnis: Drei nahezu unabhängige Wohneinheiten, die sich deutlich einfacher vermarkten ließen und für Kaufinteressenten wesentlich attraktiver waren. Gleichzeitig konnte der Eigentümer einen deutlich besseren Gesamterlös erzielen.
Wenn Sie überlegen, eine ähnliche Immobilie zu verkaufen, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen, ob eine Teilung oder eine Anpassung der bestehenden Teilungserklärung wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist. Von der ersten Einschätzung über die Abstimmung mit Notar und Vermessungsbüro bis hin zum Verkauf begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg und entwickeln gemeinsam die für Ihre Immobilie wirtschaftlich beste Lösung.

KUNTERBUNTES LAND
Luise Hensel
war eine deutsche christliche Dichterin.

Warum gibt es so viele Henselstraßen?
Wer durch deutsche Städte fährt, begegnet immer wieder einer Henselstraße – beispielsweise in Oberhausen, Essen oder Dortmund. Doch nur wenige wissen, dass diese Straßen nach der Dichterin Luise Hensel (1798–1876) benannt wurden.
Luise Hensel wurde in Brandenburg geboren und war eine der bekanntesten christlichen Dichterinnen des 19. Jahrhunderts. Nach dem frühen Tod ihres Vaters zog sie mit ihrer Familie nach Berlin. Später wirkte sie als Lehrerin und Erzieherin und engagierte sich zeitlebens für kranke und hilfsbedürftige Menschen. Ihr bekanntestes Werk ist das Abendgebet „Müde bin ich, geh‘ zur Ruh“, das Generationen von Kindern begleitet hat.
Besonders bemerkenswert ist, dass mehrere berühmte Persönlichkeiten ihrer Zeit von ihr beeindruckt waren. Der Dichter Clemens Brentano zählte zu ihren engsten Freunden, und auch Wilhelm Müller – dessen Gedichte später von Franz Schubert vertont wurden – war von ihr fasziniert. Ihre schlichte, einfühlsame Sprache machte sie weit über ihre Zeit hinaus bekannt.
Ein kleiner Auszug aus ihrem wohl bekanntesten Gedicht:
„Müde bin ich, geh‘ zur Ruh,
Schließe beide Äuglein zu;
Vater, lass die Augen dein
Über meinem Bette sein.“
Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout
46147 Oberhausen-Osterfeld, Henselstraße
6,40 €/m² – Mietwohnungen
1.600,00 €/m² – Eigentumswohnungen
2.650,00 €/m² – Häuser
Quelle Marktnavigator Immobilienscout
44799 Bochum-Wiemelhausen
8,70 €/m² – Mietwohnungen
2.550,00 €/m² – Eigentumswohnungen
3.400,00 €/m² – Häuser
Quelle Marktnavigator Immobilienscout
44625 Herne-Holsterhausen
7,80 €/m² – Mietwohnungen
2.000,00 €/m² – Eigentumswohnungen
3.000,00 €/m² – Häuser
Quelle Marktnavigator Immobilienscout

KURZE LEKTÜRE
Einberufung ohne Frist – sind die Beschlüsse ungültig?
Grundsätzlich beträgt die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung drei Wochen; nur bei besonderer Dringlichkeit darf sie kürzer sein. Werden Beschlüsse trotz verkürzter Frist gefasst, sind sie nicht automatisch ungültig: Sie können bestehen bleiben, wenn feststeht, dass sie auch bei rechtzeitiger Einladung genauso beschlossen worden wären. Umgekehrt können sie für ungültig erklärt werden, wenn die verspätete Einberufung Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Wer darf eine Versammlung einberufen?
Die Eigentümerversammlung kann vom Verwalter, vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Wohnungseigentümer einberufen werden. Für das Quorum gilt das Kopfprinzip: Jeder Eigentümer zählt unabhängig von der Anzahl seiner Wohnungen nur als eine Stimme. Steht eine Wohnung im Miteigentum mehrerer Personen, können diese ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
Kann das Gericht einen Notverwalter bestellen?
Ja. Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos und wird kein neuer Verwalter bestellt, kann das Gericht auf Antrag einen Notverwalter einsetzen. Dies kommt jedoch nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Bestellung zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft zwingend erforderlich ist.
Kann ein Eigentümer einen Beschluss anfechten, obwohl er dafür gestimmt hat?
Ja. Auch ein Eigentümer, der einem Beschluss zugestimmt hat, kann diesen innerhalb der gesetzlichen Fristen anfechten. Voraussetzung ist, dass ein rechtlich anerkannter Anfechtungsgrund vorliegt – die eigene Zustimmung schließt eine Anfechtung nicht automatisch aus.
Wie lange ist die Anfechtungs- und Begründungsfrist eines Beschlusses?
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Gericht angefochten werden. Die Begründung der Anfechtung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung einzureichen. Werden diese Fristen versäumt, wird der Beschluss in der Regel bestandskräftig.

KURIOSE LIEGENSCHAFTEN
Siedlung Eisenheim – wo das Ruhrgebiet wohnen lernte
Mitten in Oberhausen liegt ein Stück lebendige Geschichte: die Siedlung Eisenheim. Was heute wie ein idyllisches Wohnviertel mit kleinen Gärten und liebevoll gepflegten Häusern wirkt, ist tatsächlich die älteste erhaltene Arbeitersiedlung des Ruhrgebiets. Die ersten Häuser wurden bereits 1846 für die Arbeiter der späteren Gutehoffnungshütte errichtet.
Die Wohnungen waren für damalige Verhältnisse einfach, aber durchdacht. Die kleinsten Arbeiterwohnungen verfügten über rund 43 m², spätere Wohnungen über etwa 50 bis 55 m². Für Meister entstanden sogar Wohnungen mit rund 96 m² Wohnfläche. Fast jede Familie erhielt zusätzlich einen 200 bis 300 m² großen Garten, der zur Selbstversorgung mit Gemüse, Obst und Kleintieren diente – ein damals außergewöhnlicher Wohnkomfort.
Um 1900 lebten rund 1.200 Menschen in nur 51 Häusern. Wegen der großen Wohnungsnot mussten sich häufig mehrere Familien ein Haus teilen. Teilweise schliefen sogar sogenannte Kostgänger im Schichtbetrieb in denselben Betten.
In den 1970er-Jahren sollte die Siedlung vollständig abgerissen werden. Doch die Bewohner wehrten sich erfolgreich gegen diese Pläne. Heute steht Eisenheim unter Denkmalschutz und gehört zu den bedeutendsten Stationen der Route der Industriekultur.
Auch Film- und Fernsehproduktionen haben den besonderen Charme der Siedlung entdeckt. Bekannt sind unter anderem die Dokumentation „Die Helden von Eisenheim“, die das Leben zweier Brüder in der Siedlung porträtiert, sowie der Dokumentarfilm „Rettet Eisenheim“, der den erfolgreichen Kampf gegen den Abriss dokumentiert.
Wer Eisenheim selbst entdecken möchte, kann an einer geführten Besichtigung teilnehmen. Die Oberhausener Tourismusförderung sowie das LVR-Industriemuseum bieten regelmäßig Rundgänge durch die historische Siedlung an. Dabei erhalten Besucher spannende Einblicke in das Leben der Arbeiterfamilien und die außergewöhnliche Geschichte dieses besonderen Ortes.

KL Immobilien GmbH
- erkaufen – mit Bestpreis
- ermieten – mit Garantie
- erwalten – mit Verstand
- erbessern – mit Hausmeistern
Dorstener Str. 313 | 46145 Oberhausen
0208 – 290 120 | info@kl-immo-web.de
Impressum
Herausgeber: KL Immobilien GmbH
Redaktion: Juliana Lang | Korrektur: Luisa Khaet | Fotos: Reinhard Gebaur
Gestaltung: petyadesign.de