KOMMUNALER LEBENSWANDEL

Unsere Stadt – gestern und heute

Ansichtskarte: Reinhard Gebauer

Eine Ansichtskarte mit Poststempel vom 04.03.1904 zeigt die Schenkwirtschaft von Johann Marree an der Lindnerstraße 176 in Buschhausen. Die 1886 aus Teilen der Kirchspiele Hamborn und Beeck gegründete Landgemeinde gehörte damals zum Bürgermeisterverband Sterkrade. Die Karte ging an einen Monsieur Court Douffel in Liege (Lüttich), Belgien.

Text und Foto: Reinhard Gebauer

Eine Aufnahme vom 20.05.2025 zeigt dasselbe Gebäude an der Lindnerstraße 191 in Oberhausen-Buschhausen. Die Gaststätte an dem alten Verbindungsweg nach Hamborn heißt heute „Alt Buschhausen“. Benannt sind die Straße und die an ihr gelegene Grund-schule nach dem deutsch-tschechischen Pädagogen Gustav Adolf Lindner (1828–1887).

KOMPETENTE LÖSUNGEN

BGH-Urteil: Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen – was gilt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im September 2024 entschieden, dass Verwalter nicht verpflichtet sind, in der Einladung zur Eigentümerversammlung auf eine Online-Teilnahme hinzuweisen – auch dann nicht, wenn so eine Möglichkeit grundsätzlich beschlossen wurde.

Das heißt: Wer online teilnehmen möchte, muss das von sich aus aktiv beim Verwalter anfragen. Es reicht nicht, wenn man einfach erwartet, dass die Zugangsdaten automatisch mitgeschickt werden.

Außerdem hat der BGH bestätigt, dass es während der Corona-Pandemie in Ordnung war, Versammlungen nur mit „2G“-Regel (geimpft oder genesen) durchzuführen – wenn das im jeweiligen Bundesland so vorgeschrieben war.
Eigentümer müssen selbst aktiv werden, wenn sie online teilnehmen möchten. Verwalter sind nicht verpflichtet, darauf von sich aus hinzuweisen – und dürfen sich bei der Organisation der Versammlungen an geltende Regeln halten.

BGH-Urteil vom 20.09.2024 (Az. V ZR 123/23)

BGH-Urteil: Eigenmächtige bauliche Veränderungen. Wer trägt die Folgekosten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2020 (Az. V ZR 64/19) klargestellt, dass Wohnungseigentümer, die ohne vorherigen Beschluss bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vornehmen, für sämtliche daraus resultierenden Folgekosten verantwortlich gemacht werden können.

Ein Wohnungseigentümer brachte ohne Genehmigung Außenjalousien an der Fassade an. Während des laufenden Rechtsstreits beschloss die Eigentümerversammlung, solche baulichen Veränderungen zu gestatten – jedoch unter der Maßgabe, dass die jeweiligen Eigentümer alle Errichtungs- und Folgekosten selbst tragen.

Der BGH entschied, dass die Eigentümergemeinschaft berechtigt ist, nachträglich eine bauliche Veränderung zu genehmigen und dabei festzulegen, dass der betreffende Eigentümer alle damit verbundenen Kosten übernimmt. Dies umfasst nicht nur die unmittelbaren Errichtungskosten, sondern auch alle Folgekosten, die aus der Maßnahme entstehen können.

Eigentümer sollten vor baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum stets die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen. Eigenmächtige Maßnahmen können nicht nur zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, sondern auch dazu, dass der betreffende Eigentümer allein für alle Folgekosten aufkommen muss.

BGH-Urteil vom 15.05.2020 (Az. V ZR 64/19)

BGH-Urteil: Kinderlärm. Darf der Mieter die Miete mindern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. April 2015 (Az. VIII ZR 197/14) entschieden, dass Mieter nicht automatisch zur Mietminderung berechtigt sind, wenn sie sich durch Kinderlärm von einem nahegelegenen Bolzplatz gestört fühlen.

Ein Mieter minderte seine Miete um 20 %, nachdem auf dem Gelände einer benachbarten Schule ein Bolzplatz errichtet worden war, dessen Nutzung zu erheblichem Lärm führte. Der Vermieter klagte auf Zahlung der einbehaltenen Miete.

Der BGH stellte klar, dass Kinderlärm grundsätzlich sozialadäquat ist und daher nicht ohne Weiteres einen Mietmangel darstellt. Eine Mietminderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Lärm so erheblich ist, dass er die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wesentlich beeinträchtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Vermieter Einfluss auf die Lärmquelle hat und ob der Lärm über das übliche Maß hinausgeht.

Mieter müssen normalen Kinderlärm von außen grundsätzlich hinnehmen. Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn der Lärm außergewöhnlich stark ist und der Vermieter Möglichkeiten hat, diesen zu beeinflussen.

BGH-Urteil vom 29. 04.2015 (Az. VIII ZR 197/14)

KAUF LAUNE

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KLING LUSTIG

Ein Makler hat ein neues Büro eröffnet. Die Tür geht auf und ein erster Kunde kommt herein. Der Makler greift zum Telefonhörer und sagt: „Selbstverständlich haben wir viele Kunden in verschiedenen Preissegmenten, die bereit sind, zwischen einer und zehn Millionen Euro für ein Objekt zu zahlen. In letzter Zeit haben wir schon mehrere Objekte in dieser Preisklasse verkauft. Sobald der Auftrag von Ihnen unterschrieben ist, starten wir. Vielen Dank und auf eine gute Zusammenarbeit!“
Er wendet sich dem hereinkommenden Kunden zu und fragt: „Was für ein Objekt möchten Sie verkaufen?“
„Ich möchte nichts verkaufen, ich bin von der Telekom und wollte Ihr Telefon anschließen!“

KAPITAL LANDSCHAFT

Bausparvertrag – lohnt sich das heute noch für Immobilienkäufer?

Der Bausparvertrag ist ein echter Klassiker der privaten Baufinanzierung – doch in Zeiten schwankender Zinsen fragen sich viele: Ist das Modell noch zeitgemäß? Gerade für Menschen mit Immobilienplänen kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein – aber nicht immer.

Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen: In der ersten wird regelmäßig Geld angespart, in der zweiten bekommt man ein zinsgünstiges Darlehen für den Immobilienkauf oder -bau. Der große Vorteil: Die Darlehenszinsen werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt.

Nutzen Sie diese Vorteile:
– Zinssicherheit: Wer heute einen Vertrag abschließt, sichert sich langfristig niedrige Darlehenszinsen – selbst wenn die Marktzinsen steigen.
– Planbarkeit: Feste Sparraten und bekannte Konditionen schaffen Sicherheit.
– Förderungen: Je nach Vertrag gibt es staatliche Zuschüsse wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.
Eigenkapital-Ersatz: In manchen Fällen wird ein Bausparvertrag als Eigenkapital-Ersatz anerkannt.

Achten Sie auf diese Nachteile:
– Niedrige Guthabenzinsen: Während der Ansparphase gibt es oft kaum oder gar keine Zinsen auf das eingezahlte Kapital.
– Gebühren: Abschluss- und Kontoführungsgebühren mindern die Rendite.
– Inflexibilität: Wer sich später gegen die Bau- oder Kaufabsicht entscheidet, kann nicht immer einfach aus dem Vertrag raus.
– Nicht sofort verfügbar: Für akuten Finanzierungsbedarf ist ein Bausparvertrag ungeeignet, da zuerst angespart werden muss.

Ein Bausparvertrag kann sinnvoll sein, wenn man langfristig plant und Zinssicherheit wünscht – etwa bei jungen Familien, die in ein paar Jahren bauen wollen. Für kurzfristige Immobilienkäufe oder als reine Geldanlage ist er dagegen oft weniger attraktiv. Entscheidend ist, ob der Vertrag zur persönlichen Lebensplanung und finanziellen Strategie passt. Eine individuelle Beratung hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.

 Was bedeutet Prolongation beim Immobilienkredit – und worauf sollte man achten?

Wenn bei einem Immobilienkredit die Zinsbindung abläuft, ist der Kredit in den meisten Fällen noch nicht vollständig zurückgezahlt. In diesem Fall spricht man von einer Prolongation – also der Verlängerung des bestehenden Darlehens mit neuen Konditionen. Dabei bleiben Bank und Vertrag in der Regel gleich, lediglich Zinssatz und ggf. Tilgung werden neu vereinbart.

Für viele Kreditnehmer ist die Prolongation die einfachste Lösung, denn sie erfordert kaum Aufwand. Allerdings lohnt es sich, das Angebot der Bank nicht einfach ungeprüft anzunehmen. Schon geringe Unterschiede beim Zinssatz können über die Jahre große Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig – idealerweise sechs bis zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung – zu informieren und Angebote zu vergleichen.

Neben der Verlängerung bei der bisherigen Bank ist auch eine Umschuldung zu einem anderen Anbieter möglich. Das kann günstiger sein, ist allerdings mit etwas mehr Aufwand verbunden. Wer finanziell gut aufgestellt ist, kann den Restbetrag unter Umständen auch vollständig zurückzahlen.

Bei der Prolongation bietet sich zudem die Möglichkeit, die monatliche Rate oder die Tilgung an die aktuelle Lebenssituation anzupassen – etwa, wenn das Einkommen gestiegen ist. Auch Sondertilgungsrechte oder flexible Rückzahlungsoptionen sollten bei der Neuverhandlung berücksichtigt werden. Wer schon Jahre im Voraus plant, kann mit einem sogenannten Forward-Darlehen bereits heute die Zinsen für eine zukünftige Anschlussfinanzierung sichern.

Die Prolongation ist mehr als nur eine Verlängerung – sie ist eine Chance, die Finanzierung neu zu justieren und Kosten zu sparen. Wer sich gut informiert und vergleicht, kann langfristig profitieren.

KUNTERBUNTES LAND

„Frisch, fromm, fröhlich, frei“ – Spruch an dem Giebel des Wohnhauses von Jahn

Friedrich Ludwig Jahn

*11.08.1778 ✝ 15.10.1852

Friedrich Ludwig Jahn – Der „Turnvater“ und seine umstrittene Rolle in der deutschen Geschichte

Friedrich Ludwig Jahn (1778–1852) gilt als Begründer der deutschen Turnbewegung und ist vielen als „Turnvater Jahn“ bekannt. Er prägte mit seinen Ideen das moderne Turnen in Deutschland – nicht nur als körperliche Betätigung, sondern als Teil einer patriotischen Erziehung.

Im Jahr 1811 eröffnete Jahn auf der Berliner Hasenheide den ersten öffentlichen Turnplatz. Für ihn war das Turnen ein Mittel zur Stärkung der Jugend im Geist von Disziplin, Gemeinschaft und nationaler Einheit. Besonders in der Zeit nach den Napoleonischen Kriegen hoffte er auf ein freies und geeintes Deutschland – ein Gedanke, der viele junge Menschen begeisterte und zur Gründung zahlreicher Turnvereine führte.

Doch Jahns Erbe ist ambivalent. Neben seinem pädagogischen und sportlichen Engagement war er auch ein Vertreter eines ausgeprägten Nationalismus, der sich nicht nur gegen die französische Fremdherrschaft, sondern auch gegen „undeutsche“ Einflüsse richtete. In seinen Schriften finden sich wiederholt xenophobe, antikatholische und vor allem auch antisemitische Äußerungen. So sprach er sich gegen die rechtliche Gleichstellung von Juden aus und betrachtete sie als Fremdkörper im nationalen Gemeinwesen.

Diese Haltung war nicht untypisch für seine Zeit, aber sie ist dennoch problematisch – insbesondere, weil sich später nationalistische und völkische Bewegungen auf ihn beriefen. Auch die Nationalsozialisten versuchten, ihn als „Vordenker“ für ihre Ideologie zu vereinnahmen. Damit wurde Jahn rückblickend Teil einer historischen Kontroverse: War er ein patriotischer Erzieher oder Wegbereiter eines gefährlichen Nationalismus?

Heute ist die Bewertung differenziert. Einerseits würdigt man Jahn als Pionier des Breitensports in Deutschland. Andererseits darf man seine problematischen Äußerungen nicht ausblenden. Der moderne Sport und die heutige Gesellschaft stehen für Offenheit, Vielfalt und Respekt – Werte, die im Widerspruch zu manchen von Jahns Überzeugungen stehen.

Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout

46145 Oberhausen-Sterkrade, Jahnstraße
Mietwohnungen 7,91 €/m²
Eigentumswohnungen 2.210,00 €/m²
Häuser 2.855,00 €/m²
46236 Bottrop-Altstadt, Jahnstraße
Mietwohnungen 8,06 €/m²
Eigentumswohnungen 2.437,00 €/m²
Häuser 3.602,00 €/m²
47115 Duisburg-Laar, Jahnstraße
Mietwohnungen 7,18 €/m²
Eigentumswohnungen 1.779,00 €/m²
Häuser 2.510,00 €/m²
45355 Essen-Bochold, Jahnstraße
Mietwohnungen 7,84 €/m²
Eigentumswohnungen 2.086,00 €/m²
Häuser 2.967,00 €/m²
40215 Düsseldorf-Friedrichstadt, Jahnstraße
Mietwohnungen 12,97 €/m²
Eigentumswohnungen 4.823,00 €/m²
Häuser 5.591,00 €/m²
45470 Mülheim - Holthausen, Jahnstraße
Mietwohnungen 9,90 €/m²
Eigentumswohnungen 2.981,00 €/m²
Häuser 4.256,00 €/m²

Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout

46145 Oberhausen-Sterkrade, Jahnstraße
7,91 €/m²                     – Mietwohnungen
2.210,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
2.855,00 €/m²             – Häuser

46236 Bottrop-Altstadt, Jahnstraße
 8,06 €/m²                     – Mietwohnungen
2.437,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
3.602,00 €/m²             – Häuser

47115 Duisburg-Laar, Jahnstraße
7,18 €/m²                     – Mietwohnungen
1.779,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
2.510,00 €/m²             – Häuser

45355 Essen-Bochold, Jahnstraße
7,84 €/m²                     – Mietwohnungen
2.086,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
2.967,00 €/m²             – Häuser

40215 Düsseldorf-Friedrichstadt, Jahnstraße
12,97 €/m²                   – Mietwohnungen
4.823,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
5.591,00 €/m²             – Häuser

45470 Mülheim – Holthausen, Jahnstraße
9,90 €/m²                     – Mietwohnungen
2.981,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
4.256,00 €/m²             – Häuser

KURZE LEKTÜRE

Darf ein Makler Maklerprovision von Mietern verlangen?

Nur, wenn der Mieter den Makler ausdrücklich beauftragt hat – sonst nicht. Das regelt das Bestellerprinzip seit 2015. Wer den Makler bestellt, zahlt auch.

Wer zahlt Maklerprovision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern?

Seit Dezember 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich in der Regel die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wenn beide den Makler beauftragt haben. Eine vollständige Überwälzung der Provision auf den Käufer ist nicht mehr zulässig.

Was passiert nach der Beurkundung eines Immobilienkaufs?

Nach der notariellen Beurkundung leitet der Notar alle nötigen Schritte ein:
1. Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch,
2. Fordert Vorkaufsrechtsverzichte (z. B. von Gemeinden) an
3. Prüft Finanzierungsbestätigungen und
4. Erstellt die Zahlungsaufforderung an den Käufer.

Bis zur Kaufpreisfälligkeit vergehen in der Regel 4 bis 6 Wochen. Der Eigentumsübergang (Umschreibung im Grundbuch) erfolgt meist nach vollständiger Zahlung, oft weitere 2 bis 4 Wochen später.

Wie schnell muss der Käufer den Kaufpreis zahlen, wenn der Notar ihn fällig stellt?

Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung durch den Notar hat der Käufer meist 10 bis 14 Tage Zeit, um den Kaufpreis zu überweisen. Die genaue Frist steht im Kaufvertrag. Wichtig: Erst nach Fälligkeit darf gezahlt werden.

Kann man eine Nutzungsentschädigung vereinbaren?

Bleibt der Verkäufer nach Kaufpreiszahlung noch in der Immobilie, zahlt er dem Käufer eine Nutzungsentschädigung – ähnlich einer Miete. Diese wird meist in Höhe der ortsüblichen Miete vereinbart und sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein. Auch eine vertragliche Frist oder Nutzungsbeschränkung ist üblich, um den Auszug zu beschleunigen. Eine höhere Entschädigung ist möglich, aber nicht Pflicht. So schützt die Nutzungsentschädigung beide Seiten: Der Käufer erhält Ausgleich, der Verkäufer kann die Immobilie weiter nutzen – alles rechtlich sauber geregelt.

KURIOSE LIEGENSCHAFTEN

Das Keret-Haus – das schmalste Haus in Warschau

Das Tanzende Haus in Prag – Architektur, die bewegt

Mitten im historischen Herzen von Prag, direkt an der Moldau, steht eines der außergewöhnlichsten Gebäude der Stadt: das Tanzende Haus. Wer es zum ersten Mal sieht, glaubt fast, es würde sich wirklich bewegen – so dynamisch wirken seine Formen. Doch hinter dieser modernen Silhouette steckt eine spannende Geschichte.

Wo heute das Tanzende Haus steht, klaffte einst eine Baulücke – das frühere Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört. Jahrzehntelang blieb der Platz unbebaut, bis in den 1990er-Jahren ein mutiges Projekt realisiert wurde: Die Architekten Vlado Milunić und Frank Gehry, weltberühmt für seine dekonstruktivistischen Entwürfe, gestalteten gemeinsam das neue Bauwerk.

Der Bau wurde 1994 begonnen und 1996 fertiggestellt. Finanziert wurde er unter anderem von der niederländischen Versicherungsgesellschaft Nationale-Niederlanden, weshalb das Haus auch zeitweise den Namen „Ginger & Fred Building“ trug.

Die beiden Türme des Gebäudes symbolisieren ein Tanzpaar: Der gläserne, geschwungene Turm lehnt sich elegant an den steinernen Partner. Diese Metapher brachte dem Gebäude den Spitznamen „Ginger und Fred“ ein – in Anlehnung an das legendäre Hollywood-Tanzduo Ginger Rogers und Fred Astaire.

Mit dieser expressiven Architektur wollte man den Aufbruch Tschechiens nach der Wende sichtbar machen: Bewegung, Wandel und Offenheit spiegeln sich in der Form des Hauses wider.

Das Tanzende Haus ist längst ein Wahrzeichen Prags geworden. Es beherbergt heute Büros, eine Kunstgalerie, ein Café und ein Panorama-Restaurant mit Dachterrasse – von dort genießt man einen beeindruckenden Blick über die Stadt und die Moldau.