KOMMUNALER LEBENSWANDEL
Unsere Stadt – gestern und heute
Ansichtskarte: Reinhard Gebauer
Sterkrade, Steinbrinkstraße, eine Aufnahme aus der Zeit um 1928, vor der Weltwirtschaftskrise, noch vor der Eingemeindung nach Oberhausen: Die „goldenen“ 20er Jahre, Zwischenkriegszeit. Rechts im Bild: Das alte Rathaus, fertiggestellt im Jahr 1888.
Text und Foto: Reinhard Gebauer
Hundert Jahre später: Eine Aufnahme vom 18.02.2026. Das alte Rathaus (rechts) steht fast unverändert. Links im Bild ist nur das Haus mit dem Fachwerkgiebel deutlich zu erkennen. Direkt hinter dem alten Rathaus befindet sich das ehemalige GHH-Gästehaus.
KOMPETENTE LÖSUNGEN
Müssen Verzugszinsen gezahlt werden, obwohl der Verkäufer weiter Einnahmen hat?

Im entschiedenen Fall erzielte der Verkäufer einer Immobilie bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung weiterhin Mieteinnahmen. Der Käufer wollte diese auf die Verzugszinsen anrechnen lassen. Ohne Erfolg: Verzugszinsen nach § 288 BGB sind ein gesetzlich festgelegter Mindestschaden. Ob dem Verkäufer tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstanden ist, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Für die Praxis bedeutet das: Auch wenn ein Verkäufer während des Verzugs Einnahmen erzielt oder die Immobilie nutzt, mindert das den Anspruch auf Verzugszinsen nicht – es sei denn, eine Anrechnung wurde ausdrücklich vereinbart.
Gerade im Immobilienbereich schafft die Entscheidung Klarheit bei verzögerten Kaufpreiszahlungen.
OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2024, Az. 22 U 53/24
Eigenbedarfskündigung trotz Kündigungsausschluss – geht das nach Zwangsversteigerung?
Wer eine vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erwirbt, entdeckt im Mietvertrag nicht selten Klauseln, die eine Eigenbedarfskündigung ausschließen. Die naheliegende Frage: Gilt diese Bindung auch für den neuen Eigentümer? Der Bundesgerichtshof hat dazu eine klare Antwort gegeben:
Im entschiedenen Fall hatte der ursprüngliche Vermieter mit dem Mieter vereinbart, dass Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen sind. Nach der Zwangsversteigerung meldete der Erwerber jedoch Eigenbedarf an und kündigte. Der Mieter berief sich auf den vertraglichen Ausschluss – ohne Erfolg. Der BGH stellte klar: Der Erwerber kann sich auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG berufen. Frühere vertragliche Kündigungsbeschränkungen aus dem Mietvertrag stehen dem nicht entgegen.
Für die Praxis bedeutet das: Nach einer Zwangsversteigerung lebt die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung grundsätzlich wieder auf – auch wenn sie im alten Mietvertrag ausgeschlossen war. Entscheidend sind die gesetzlichen Regeln des Zwangsversteigerungsrechts, nicht individuelle Vereinbarungen des Voreigentümers.
BGH, Urteil vom 15.09.2021, VIII ZR 76/20.
Eigentümer zur WEG-Versammlung nicht eingeladen. Sind die Beschlüsse anfechtbar?
Werden nicht alle Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung eingeladen, liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler vor. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2024 klargestellt: Die fehlende Einladung eines Eigentümers führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.
Im entschiedenen Fall war ein Eigentümer nicht geladen worden und focht die Beschlüsse an. Der BGH bestätigte, dass jedem Eigentümer die Teilnahme- und Mitwirkungsmöglichkeit eröffnet werden muss. Wird ihm diese durch eine unterbliebene Einladung genommen, sind die Beschlüsse regelmäßig auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären.
Für die Praxis bedeutet das: Verwaltungen müssen besonders sorgfältig sicherstellen, dass wirklich alle Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen werden – etwa auch nach Eigentümerwechseln oder bei unklaren Zustellverhältnissen. Andernfalls drohen erfolgreiche Beschlussanfechtungen.
BGH, Urteil vom 20.09.2024, Az. V ZR 235/23
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KLING LUSTIG
Treffen sich zwei Freunde auf der Hundewiese:
„Du hast scheinbar eine ganz kleine Wohnung.“
„Stimmt, ein 22 m² großes Apartment. Aber wie kommst du darauf?“
„Dein Hund wedelt mit dem Schwanz nicht nach rechts und links, sondern nach oben und unten!“
KAPITAL LANDSCHAFT
Soll- und Ist-Rücklage in der WEG: Warum die Unterscheidung so wichtig ist

Die Soll-Rücklage bezeichnet den Betrag, den die Eigentümer laut Wirtschaftsplan in die Erhaltungsrücklage einzahlen sollen. Sie zeigt die angestrebte Rücklagenhöhe – unabhängig davon, ob alle Beiträge tatsächlich gezahlt wurden.
Die Ist-Rücklage zeigt den real vorhandenen Rücklagenbestand zum Stichtag, also das tatsächlich verfügbare Geld auf den WEG-Konten. Sie entscheidet darüber, welche Maßnahmen aktuell finanziert werden können.
In der Praxis weichen Soll- und Ist-Rücklage häufig voneinander ab, etwa durch Hausgeldrückstände oder offene Forderungen. Auch zweckwidrige Entnahmen können den Ist-Bestand mindern – was rechtlich unzulässig ist, da die Rücklage ausschließlich für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen ist.
Nach § 28 Abs. 4 WEG muss der jährliche Vermögensbericht sowohl Soll- als auch Ist-Rücklage offenlegen, einschließlich bestehender Rückstände und Forderungen. Erst diese Gegenüberstellung ermöglicht Eigentümern eine realistische Einschätzung der finanziellen Situation ihrer Gemeinschaft.
KUNTERBUNTES LAND
Ludolf Kewer – Alstadens Bürgermeister in einer Zeit des Aufbruchs
Als Alstaden noch eine eigenständige Gemeinde war, lag ihre Entwicklung in den Händen eines Mannes: Ludolf Kewer. Mit ihm verbindet sich die kurze, aber prägende Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts, in der der Ort zwischen ländlicher Vergangenheit und industrieller Zukunft seinen eigenen Weg suchte.
Geboren 1857, gehörte Kewer zu jener Generation von Verwaltungsbeamten, die im Ruhrgebiet den Wandel vom Dorf zur Industrielandschaft gestalteten. Am 6. Januar 1904 übernahm er das Amt des ersten Bürgermeisters der neu gebildeten Bürgermeisterei Alstaden. Der Ort wuchs, Bergbau und Industrie veränderten das Leben der Menschen, und Kewer wurde zur zentralen Figur dieser jungen Gemeinde – als Verwaltungschef, Vermittler und Ansprechpartner. Man darf sich vorstellen, dass er nicht nur im Amtszimmer wirkte, sondern im Alltag der Alstadener präsent war. Über seine Familie ist wenig überliefert, doch war sie gewiss Teil dieses öffentlichen Lebens und des Aufbruchs, den die Gemeinde erlebte.
Die entscheidende Wegmarke seiner Amtszeit kam mit der Eingemeindung Alstadens nach Oberhausen. Mit seiner Unterschrift unter den Vertrag von 1909 besiegelte Kewer einen Schritt, der vielen Einwohnern schwerfiel, zugleich aber neue Perspektiven eröffnete. Am 1. April 1910 verlor Alstaden seine Selbstständigkeit – und sein einziger Bürgermeister wurde Teil der Oberhausener Stadtverwaltung. Bereits Anfang 1911 musste Kewer aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand treten. Er starb am 18. November 1923 im Alter von 66 Jahren.
Sein Wirken blieb dennoch im Ort verankert. Die heutige Kewerstraße erinnert daran, dass Alstaden einst eine eigene Bürgermeisterei besaß – und mit Ludolf Kewer einen Bürgermeister, der seine Gemeinde durch eine entscheidende Zeit des Wandels führte und ihren Übergang in die städtische Zukunft mitgestaltete.
Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout
46049 Oberhausen-Altstaden, Kewerstraße
8,40 €/m² – Mietwohnungen
2.236,00 €/m² – Eigentumswohnungen
3.071,00 €/m² – Häuser
Quelle Marktnavigator Immobilienscout
KURZE LEKTÜRE
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf?

Kaufvertragsentwurf erstellt, Beurkundung kam nicht zustande. Wer trägt die Kosten?
Der Notar darf den Entwurf auch dann berechnen, wenn der Kaufvertrag nicht beurkundet wird. Kostenschuldner ist grundsätzlich die Person, die den Notar mit der Erstellung des Entwurfs beauftragt hat – häufig der Käufer oder Verkäufer. Ein Makler ist dagegen in der Regel nicht zahlungspflichtig, da er den Notar meist nicht im eigenen Namen beauftragt. Die Entwurfskosten sind geringer als die Beurkundungskosten, können je nach Kaufpreis aber dennoch mehrere hundert Euro betragen. Daher sollte vorab klar vereinbart werden, wer im Fall eines Abbruchs die Entwurfskosten trägt.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie noch einmal verkauft oder zusätzlich belastet. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags veranlasst der Notar die Eintragung, noch bevor der Käufer den Kaufpreis zahlt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt später die endgültige Eigentumsumschreibung. Für Käufer ist die Auflassungsvormerkung ein zentraler Schutz im Kaufprozess.
Muss eine Grundschuld beurkundet werden?
Ja, die Bestellung einer Grundschuld muss notariell beurkundet oder zumindest öffentlich beglaubigt werden, damit sie im Grundbuch eingetragen werden kann. In der Praxis erfolgt dies fast immer über einen Notartermin im Rahmen der Finanzierung. Dabei unterschreibt der Käufer die Grundschuldbestellungsurkunde zugunsten der Bank. Erst mit Eintragung im Grundbuch erhält die Bank die vereinbarte Sicherheit. Ohne diese notarielle Mitwirkung kann keine wirksame Grundschuld entstehen.
Wann muss die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf bezahlt werden?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, nachdem das Finanzamt den Steuerbescheid zum Immobilienkauf verschickt hat. Dieser trifft meist einige Wochen nach der notariellen Beurkundung ein. Ab Zustellung hat der Käufer in der Regel einen Monat Zeit, die Steuer zu bezahlen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung kann keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Wer trägt die Kosten, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt?
Zahlt der Käufer den Kaufpreis trotz wirksamen Kaufvertrags nicht, bleibt er grundsätzlich zur Tragung der bereits entstandenen Kosten verpflichtet. Dazu zählen insbesondere Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerkosten, da diese Leistungen bereits angefallen sind. Kommt es deshalb nicht zur Eigentumsumschreibung, können zusätzlich Kosten für Rückabwicklung oder Vertragsaufhebung entstehen. Der Verkäufer kann zudem Schadensersatz verlangen, etwa für erneute Vermarktung oder Preisnachlässe. Für Käufer kann ein Zahlungsversäumnis daher erhebliche finanzielle Folgen haben.
KURIOSE LIEGENSCHAFTEN
Wo früher Energie gespeichert wurde, wird heute Staunen getankt.

1929 als Scheibengasbehälter errichtet, speicherte der Gasometer jahrzehntelang Kokereigas für die umliegende Industrie. Im Inneren bewegte sich eine riesige Stahlplatte auf und ab, je nachdem, wie viel Gas gespeichert war – Technik statt Publikum, Druck statt Projektion. Nach der Stilllegung 1994 stand das Bauwerk kurz vor dem Abriss. Doch man entschied sich für eine neue Nutzung: Ausstellungshalle. Seitdem steht der Gasometer sinnbildlich für den Strukturwandel im Ruhrgebiet und ist heute einer der ungewöhnlichsten Ausstellungsorte Europas.
Derzeit ist der Gasometer geschlossen. Doch hinter den Toren entsteht bereits die nächste Großinstallation: „Mythos Wald“, die am 20. März eröffnet. Die Ausstellung widmet sich der Beziehung zwischen Menschen und Wald und nutzt die gewaltigen Dimensionen des Innenraums für immersive Bild-und Naturwelten, die speziell für diesen Ort konzipiert werden.
Bis dahin steht der Gasometer einfach da – als riesige Hülle voller Möglichkeiten. Ein Bauwerk, das gerade nichts zeigt und doch schon alles andeutet: kommende Bilder, kommende Räume, kommende Geschichten. Wer an ihm vorbeigeht, sieht nur Stahl. Wer ihn kennt, sieht das Nächste, das darin wachsen wird.
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Redaktion: Juliana Lang | Korrektur: Luisa Khaet | Fotos: Reinhard Gebaur
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