KOMMUNALER LEBENSWANDEL

Unsere Stadt – gestern und heute

Ansichtskarte: Reinhard Gebauer

Eine alte Ansichtskarte mit Poststempel vom 19.03.1923 zeigt die Bahnhofstraße an der Einmündung zum Bahnhofsvorplatz in Sterkrade. Die Straßenbahnschienen, im Bild unten links, führten seit dem 23.10.1913 über die Westrampe zum Bahnhof Buschhausen.

Text und Foto: Reinhard Gebauer

Eine Ansicht vom 24.09.2024 zeigt die Bahnhofstraße in Oberhausen Sterkrade am Eingang zum heutigen Arnold-Rademacher-Platz. Arnold Rademacher (1890-1970) war Eisenbahn

Gewerkschaftler und Stadtverordneter, bevor er 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und mehrmals in „Schutzhaft“ genommen wurde. Von 1945 bis 1955 war er Leiter der Verwaltungsstelle im Sterkrader Rathaus und von 1958 bis 1961 erneut SPD-Stadtverordneter im Rat der Stadt Oberhausen.

KOMPETENTE LÖSUNGEN

WEG-Recht

Richtungsweisendes BGH-Urteil zum weiten Ermessensspielraum des Verwalters

Im Urteil I vom 5. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Wohnungseigentümer die Entscheidungen zur Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren können, um die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft zu stärken. Wichtig dabei ist, dass die Eigentümer die grundlegenden Entscheidungen selbst treffen; der Verwalter ist lediglich für die Ausführung zuständig.

Im konkreten Fall informierte der Verwalter die Eigentümergemeinschaft im Jahr 2022 über die schwierige Situation bei der Fenstererneuerung. Mehrere Anbieter hatten ihre Angebote zurückgezogen, und die verbleibenden Angebote waren aufgrund steigender Preise nicht mehr kalkulierbar. Angesichts dieser Umstände empfahl der Verwalter, die Vergabe von Einzelaufträgen für die Fenstererneuerung vorzunehmen, um flexibel auf die aktuelle Marktsituation reagieren zu können.

In der daraufhin stattfindenden Eigentümerversammlung wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erneuerung der Fensteranlagen nach den folgenden Maßgaben zu beauftragen: Der Austausch soll nach Dringlichkeit erfolgen. Vorab sind drei Angebote einzuholen. Der Umfang des jährlichen Budgets für 2022 beträgt 35.000 € brutto. Die Fenster sollen der Optik der bisherigen Fensteranlagen entsprechen. Ein Lüftungskonzept soll nicht in Auftrag gegeben werden. Mögliche Fördermittel sind zu prüfen und gegebenenfalls zu beauftragen. Die Kosten dieser Maßnahme werden aus der Erhaltungsrücklage finanziert. Die Verwaltung soll die Maßnahme unabhängig von einem möglichen Anfechtungsverfahren in Auftrag geben und wird von jeglicher Haftung freigestellt. Die Verwaltung erhält eine Sondervergütung gemäß Verwaltervertrag.“

Der BGH stellte fest, dass dieser Beschluss den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Die Wohnungseigentümer hatten die wesentlichen Punkte selbst entschieden und dem Verwalter die konkrete Ausführung überlassen. Dies zeigt, dass die WEG-Reform den Wohnungseigentümern einen weiten Ermessensspielraum einräumt, um effizient und praxisnah Entscheidungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen.

(BGH-Urteil, v. 05.07.2024, Az. V ZR 241/23)

Mietrecht

Neues BGH-Urteil zur Renovierung der Mietwohnung

Eine Klausel zur Schönheitsreparatur im Mietvertrag ist nur dann wirksam, wenn die Wohnung beim Einzug renoviert oder in gutem Zustand übergeben wurde. Das bedeutet: Wurde dem Mieter die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen, kann die Klausel ungültig sein. Allerdings liegt die Beweispflicht beim Mieter: Er muss im Streitfall nachweisen, dass die Wohnung bei Vertragsbeginn nicht renoviert war.

In einem Fall des Bundesgerichtshofs ging es genau um diese Frage. Nach Beendigung eines Mietverhältnisses in Ostwestfalen-Lippe stritten sich die Mietparteien über Schönheitsreparaturen. Die Mieterin behauptete, die Wohnung sei unrenoviert übergeben worden, und hielt daher die Reparaturklausel für unwirksam. Die Vermieterin widersprach, und der Fall ging durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.

Das höchste deutsche Gericht entschied zugunsten der Vermieterin. Es betonte, dass der Mieter den unrenovierten Zustand nachweisen müsse, um sich auf die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel berufen zu können. In diesem Fall war der Mieterin dies nicht gelungen.

(BGH-Urteil v. 30.01.2024, Az. VIII ZB 43/23)

KAUF LAUNE

Aktuelle Ankaufsprofile

„Der direkte Weg zum Käufer: Kostenlose Wertermittlung – Präzise Marktwertanpassung – Erfolgreicher Verkauf!“

– Aktuelle Ankaufsprofile Eigentumswohnungen: Anschauen
– Aktuelle Ankaufsprofile  Einfamilienhäuser: Anschauen
– Aktuelle Ankaufsprofile  Mehrfamilienhäuser: Anschauen

Laut Statistik dauert die Immobiliensuche zwischen 6 und 12 Monaten.

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KLING LUSTIG

  • Sie sind neu in unserer Stadt. Ich habe gehört, dass Sie ein Haus zum Kauf suchen. Sie kennen sich aber noch gar nicht aus. Sie wissen gar nicht, welcher Stadtteil gut und welcher weniger gut ist.
  • Doch! Da wo viele Leute morgens joggen, muss ein gutes Viertel sein.

KAPITAL LANDSCHAFT

Neue Fenster – Schimmelgefahr durch unzureichendes Lüften. So handeln Sie als Eigentümer sicher:

Nach dem Einbau neuer, isolierender Fenster treten häufig Schimmelprobleme in Wohnungen auf. Der Grund dafür ist die deutlich verbesserte Isolierung, die ein häufigeres Lüften erfordert. Viele Mieter sind sich dessen jedoch nicht bewusst und lüften zu wenig. Dadurch kann sich Feuchtigkeit ansammeln und Schimmel entstehen.

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter darauf hinzuweisen, dass regelmäßiges Lüften nach dem Fenstertausch unerlässlich ist. Kommt es dennoch zu Feuchtigkeitsschäden, haftet der Mieter nur dann für den entstandenen Schaden, wenn Sie dieser Aufklärungspflicht nachgekommen sind.

Lassen Sie Ihre Mieter schriftlich bestätigen, dass sie über die Notwendigkeit des verstärkten Lüftens informiert wurden. Sollte es zu Feuchtigkeitsschäden und einem Rechtsstreit kommen, haben Sie so einen wichtigen Nachweis.

Um Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden, muss Ihr Mieter diese Tipps für ein effektives Lüften folgen:

Stoßlüften statt Kipplüften: Statt die Fenster lange in Kippstellung zu lassen, sollten Sie lieber 3-4 Mal täglich für 5-10 Minuten alle Fenster weit öffnen (Stoßlüften). Dadurch tauscht sich die feuchte Luft schneller gegen frische, trockene Luft aus, ohne dass Wände und Möbel auskühlen.

Querlüften: Öffnen Sie möglichst gegenüberliegende Fenster und Türen gleichzeitig. So entsteht ein Durchzug, der die Luft noch schneller austauscht.

Morgens und abends lüften: Besonders wichtig ist das Lüften nach dem Aufstehen und vor dem Schlafengehen, da nachts durch Atmen und Schwitzen viel Feuchtigkeit entsteht.

Lüften nach dem Duschen und Kochen: In Küche und Bad entsteht besonders viel Feuchtigkeit. Daher sollten Sie direkt nach dem Duschen oder Kochen für kräftigen Luftaustausch sorgen, um die Feuchtigkeit schnell loszuwerden.

Im Winter regelmäßig, aber kürzer lüften: Auch im Winter ist Lüften wichtig, allerdings sollten Sie kürzer und öfter lüften, um Energieverluste zu minimieren.

Vermieten Sie eine Wohnung? Nutzen Sie diesen Anhang zum Mietvertrag: “Tipps zum richtigen Heizen und Lüften”.

Möchten Sie eine Wohnung vermieten lassen?

Seit 1996 vermieten wir erfolgreich Wohnungen. Hier sind unsere Konditionen.

 

KUNTERBUNTES LAND

Erfinder des Buchdruckes mit beweglichen Buchstaben

Bildquelle Wikipedia

*1400- 1468

Johannes Gutenberg war ein deutscher Erfinder, der als einer der einflussreichsten Persönlichkeiten der Weltgeschichte gilt. Sein bedeutendster Beitrag ist die Erfindung des modernen Buchdrucks mit beweglichen Metalllettern, der die Verbreitung von Wissen revolutionierte und die Grundlage für das Zeitalter der Aufklärung legte.

Vor Gutenberg wurden Bücher hauptsächlich von Hand geschrieben, was zeitaufwendig und teuer war. Durch seine Innovation konnte der Druck von Büchern erheblich beschleunigt und die Kosten gesenkt werden. Dies machte Literatur und Wissen erstmals für ein breiteres Publikum zugänglich und trug maßgeblich zur Verbreitung von Bildung und Ideen in Europa bei.

Sein berühmtestes Werk ist die sogenannte „Gutenberg-Bibel“, die um 1455 gedruckt wurde. Es handelt sich um die erste vollständige Bibel, die mit der neuen Technik des Buchdrucks hergestellt wurde. Die Bibel, auch als „42-zeilige Bibel“ bekannt, ist in lateinischer Sprache verfasst und besteht aus zwei Bänden mit jeweils 1.282 Seiten. Sie gilt als Meisterwerk der Buchdruckkunst: Neben ihrer technischen Perfektion besticht sie durch ihre Ästhetik, da sie mit handkolorierten Verzierungen und Initialen versehen ist.

Die Auswirkungen von Gutenbergs Erfindung können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie machte nicht nur den Zugang zu religiösen Texten wie der Bibel leichter, sondern beschleunigte auch die Verbreitung wissenschaftlicher und literarischer Werke. Dank dieser Erfindung konnten Ideen, wie die der Reformation und der Renaissance, in ganz Europa weite Verbreitung finden. Gutenberg selbst starb in finanziell schwierigen Verhältnissen, doch sein Erbe ist von unschätzbarem Wert für die Menschheitsgeschichte.

Marktnavigator Immobilienscout, Stand November 2024

46045 Oberhausen-Mitte, Gutenbergstraße
7,40 € /m² Mietwohnungen
1.884,00 € /m² Eigentumswohnungen
2.781,00 € /m² Häuser

45128 Essen-Südviertel, Gutenbergstraße
8,97 € /m² Mietwohnungen
2.889,00 € /m² Eigentumswohnungen
3.560,00 € /m² Häuser

46240 Bottrop-Boy, Gutenbergstraße
7,62 € /m² Mietwohnungen
2.204,00 € /m² Eigentumswohnungen
3.228,00 € /m² Häuser

45473 Mülheim-Winkhausen, Gutenbergstraße
8,21 € /m² Mietwohnungen
1.884,00 € /m² Eigentumswohnungen
2.781,00 € /m² Häuser

40235 Düsseldorf-Grafenberg, Gutenbergstraße
12,63 € /m² Mietwohnungen
4.766,00 € /m² Eigentumswohnungen
6.698,00 € /m² Häuser

KLUGE LEUTE

Klaus Kowa. Ein Oberhausener, der die Geschichte der Stadt geprägt hat.

Herr Kowa, wir haben uns vor etwa fünf Jahren kennengelernt, als Sie uns mit der Verwaltung Ihrer Liegenschaften beauftragt haben. Ihr Name war mir bereits als Großgrundbesitzer und Inhaber verschiedener Gewerbezweige wie Baumaschinen, Abbruch und Bauunternehmen bekannt. Mich begeistern Menschen, die ein Lebenswerk geschaffen haben und sich im Alter nicht mit Langeweile plagen, sondern sich in verschiedenen Bereichen engagieren. Es war die Neugierde, Sie näher kennenzulernen, die mich zu diesem Gespräch bewogen hat.

Erzählen Sie mir bitte etwas über Ihre Herkunft und Ihre Familie?
Ich wurde 1939 in Ostpreußen geboren. Wir lebten dort bis 1944, kurz vor Kriegsende. Mein Vater war im Krieg, er hatte in Ostpreußen eine Ausbildung in der Stadtverwaltung gemacht und ging später zur Polizei. Meine Mutter stammte ursprünglich aus Köln, lebte aber in Danzig, da mein Großvater kriegsbedingt in der Waggonfabrik in Köln arbeitete und dann nach Danzig versetzt wurde. Ich habe zwei ältere Geschwister. Während des Krieges, als die Situation immer gefährlicher wurde, floh meine Mutter mit uns Kindern nach Niederbayern, während mein Vater erst später nach Kriegsende nach Bayern kam.

Haben Sie noch Erinnerungen an die Kriegszeit?
Ja, ich kann mich an die Flucht erinnern. Es war eine schwere Zeit für meine Mutter, die uns allein durchbringen musste. Ich war damals noch sehr klein, aber meine älteren Geschwister waren acht und zehn Jahre alt. Eine meiner Schwestern ist inzwischen verstorben, die andere wird dieses Jahr 90 Jahre alt. Nach dem Krieg konnte mein Vater in Bayern keine Arbeit finden. Zwei seiner Brüder lebten in Oberhausen und rieten ihm, dorthin zu kommen, da dort niemand fragte, wo man herkam, und man leicht Arbeit fand. 1954, als ich 15 war, zogen wir nach Oberhausen. Zunächst lebten wir in einem Bunker auf der Hermann-Albertz-Straße, weil unsere Wohnung noch nicht fertig war.

Welchen Beruf haben Sie erlernt?
Ich habe eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht. Mein Vater wollte, dass ich entweder beim Finanzamt, der Sparkasse oder im Bergbau arbeite, und so landete ich in der Verwaltung der Zeche Concordia in Oberhausen. Es war eine gute Zeit, und ich war der beste Lehrling in Nordrhein-Westfalen, was mich sehr stolz gemacht hat.

Wie alt waren Sie, als Sie Ihre erste Immobilie gekauft haben?
Ich war 28 Jahre alt. Eigentlich wollte ich Steuerberater werden, aber durch meine Schwester, die in einer Immobilienfirma in Düsseldorf arbeitete, bekam ich Kontakt zu einem Mann, dessen Vater Leiter der Ruhrfestspiele war. So kam ich in die Baumaschinenbranche und konnte ein gutes Einkommen erzielen. Ich nahm die Chance wahr, als ein Auftrag für eine Baumaschine hereinkam, den mein Chef ablehnte. Ich kaufte die Maschine selbst, was mich viel Mut kostete, aber es war der Start in meine eigene Geschäftskarriere. Mit der Zeit kaufte ich mein erstes Grundstück und baute es kontinuierlich aus.

Haben Sie eine emotionale Bindung zu Ihren Immobilien oder sind diese Entscheidungen rein geschäftlich?
Mein Hauptziel ist es, den Gewinn zu optimieren. Immobilien sind für mich in erster Linie eine Investition. Natürlich freue ich mich über Erfolge, aber am Ende ist es eine kaufmännische Entscheidung.

Erzählen Sie von Ihrem beruflichen Werdegang.
Meine erste Immobilie war ein Lagerplatz auf der Brücktorstraße. Heute steht dort das Arbeitsamt. Ich habe aber immer versucht, einen weiteren, für meine Baumaschinen geeigneten Platz zu bekommen, und habe erfahren, dass die Stadt Oberhausen gerade auf der Feldstraße in Buschhausen das erste Industriegebiet baute. Da wollte ich auch einen Lagerplatz für meine Baumaschinen, aber die Stadt sagte, das käme nicht infrage, da in ihrem Gewerbegebiet nur “sauberes Gewerbe” zugelassen wurde.

Wie ging es dann weiter?
Dann wurde die Zeche Concordia abgerissen und ich konnte einen Lagerplatz von 2.000 m² kaufen. Die Zufahrtsstraße war damals noch nicht ausgebaut. Ich habe das Ganze bei der Sparda-Bank finanziert. Später fusionierte die Sparda-Bank mit der Volksbank, und bis heute ist die Volksbank die Bank meines Vertrauens. Da bin ich heute noch in der Vertreterversammlung.

Was haben Sie mit dem Lagerplatz gemacht?
Das war mein Wunschgrundstück, aber es war nicht erschlossen – kein Wasser, kein Strom, kein Zaun, nichts. Wir haben jeden Tag, auch samstags, gearbeitet. Zuerst haben wir vorne eine Garage gebaut, das Grundstück erschlossen und den Platz kontinuierlich ausgebaut – ein Platz für LKWs, eine kleine Werkstatt und eine Halle für Baumaschinen.

 Wie entwickelte sich das Geschäft weiter?
Dann habe ich das Grundstück geteilt. Der hintere Teil wurde die erste Firma, die Kowa GmbH & Co. KG, die sich auf die Vermietung von Baumaschinen spezialisierte. Vorne habe ich ein Haus mit zwei Wohnungen gebaut, und im Erdgeschoss eröffnete ich ein Grillrestaurant. Das war eine Goldgrube! Das Möbelgeschäft Rück hatte eine Halle in der Nähe, und deren Kunden sowie Mitarbeiter frühstückten jeden Morgen bei uns – wir haben bereits um 5:00 Uhr geöffnet. Meine Schwester führte das Geschäft, und wir machten gute Gewinne.1991 wurde ein Hotel mit 32 Betten gebaut.

 Wie verlief das Geschäft mit den Baumaschinen?
Der Kauf der Spezialmaschine hat unser Unternehmen enorm vorangebracht. Nachdem wir die Maschine für 1 Million DM aus Japan erworben hatten, konnten wir Aufträge annehmen, die wir zuvor nie erhalten hätten. Sie war die sechste Maschine dieser Art in Deutschland und ermöglichte es uns, den Rückbau von großen Hallen bis einer Höhe von 25 Meter effizient und umweltfreundlich durchzuführen. Mit ihrer Greiffunktion konnten wir Etage für Etage den Abbruch von oben nach unten vornehmen, was besonders im Hinblick auf den Umweltschutz ein großer Fortschritt war. Dank öffentlicher Fördermittel und der Unterstützung der Stadtsparkasse Oberhausen konnten wir die Maschine finanzieren. Unsere Auftragsbücher waren danach voll, und der nächste Schritt war die Einrichtung einer eigenen Recyclinganlage.

Inzwischen schreiben wir bis zu 800 Angebote pro Jahr. Schon damals wurde ich von meiner langjährigen Sekretärin, Frau Weingärtner, unterstützt, die über 35 Jahre im Betrieb tätig war. Ihre Unterstützung war von unschätzbarem Wert und hat maßgeblich zum reibungslosen Ablauf unserer administrativen Prozesse beigetragen.

Wie haben Sie das 14.000 m³ großes Grundstück in Duisburg-Meiderich erworben und welche Herausforderungen mussten Sie dabei bewältigen?

Mithilfe eines Anwalts, der auf Umweltangelegenheiten spezialisiert war, haben wir ein Grundstück in Duisburg-Meiderich gefunden, das der Bundesbahn gehörte. Das Grundstück war unerschlossen, und wir haben es zunächst gepachtet, um Wasser- und Stromanschlüsse zu legen. Schnell wuchsen die Recyclingberge, und ich entschloss mich, das Grundstück zu kaufen. Was ich nicht wusste, war, dass die Bundesbahn verpflichtet war, den Verkauf des Grundstücks in der Zeitung auszuschreiben. Leider konnte mein Gebot von 400.000 € nicht gegen ein höheres Gebot von 1 Million € bestehen.

Mein Anwalt wies jedoch darauf hin, dass dieser hohe Preis nur erzielt wurde, weil es sich nicht nur um ein Grundstück, sondern um ein voll erschlossenes Grundstück mit einer Recyclinganlage handelte. Das verschaffte mir das Recht auf eine Entschädigung oder eine Einigung mit der Bundesbahn. Letztlich konnten wir uns preislich einigen, und ich wurde der Besitzer des Grundstücks.

Ich engagierte sofort einen Architekten, der ein Bürogebäude auf dem Gelände errichtete. Für die Genehmigung war nicht die Stadt Duisburg, sondern die Bundesbahn zuständig, da es in Deutschland drei Institutionen mit Hoheitsrechten gibt, darunter die Bundesbahn. Kurz danach stand das Bürogebäude, und der Standort erwies sich als unschlagbar. So konnte ich jedes Angebot überbieten.

Gab es weitere Meilensteine?
Ja, als die erste amerikanische Baumaschine, der Caterpillar, in Deutschland auf den Markt kam, wollte jeder so eine Maschine haben. Da war ich dabei. Mein erster Kunde in Oberhausen war die Ford-Werkstatt Gerstmann. Die Inhabersöhne waren in meinem Alter, und wir verstanden uns gut. So bekam ich meinen ersten Auftrag für Erdarbeiten, und es folgten viele weitere Aufträge.

Wie haben Sie Ihre Gewinne weiter investiert?
Mit den Einnahmen aus den Baumaschinen, dem Grillrestaurant und einer kleinen Versicherungsagentur begann ich, Häuser zu bauen. Dabei waren zwei Geschäftspartner sehr wichtig: Herr Manfred Pollmann, der sich um die Ausstattung der Häuser kümmerte, und Herr Heinz Kern, der Bauunternehmer.

Wir haben gemeinsam viele Häuser gebaut, die wir teils unter uns dreien aufgeteilt und teils verkauft haben. So gelangten dutzende Wohnungen in meinen Besitz. Einige davon habe ich inzwischen mit Ihrer Unterstützung verkauft, aber ein Teil der Wohnungen befindet sich nach wie vor in meinem Besitz.

 Wie finanzierten Sie diese Projekte?
 Inzwischen hatte ich bei der Volksbank und bei der Stadtsparkasse Oberhausen einen Rahmenkredit. Das gab uns die finanzielle Sicherheit, um flexibel zu handeln. Viele Objekte habe ich mit öffentlichen Mitteln gebaut, da der Zinssatz damals bei nur 0,8 % lag. Allerdings wusste man oft nicht, ob die öffentlichen Mittel genehmigt werden. Durch die finanzielle Unabhängigkeit konnten wir aber schnell und sicher agieren.

Wie viele Stunden arbeiten Sie am Tag?
Früher habe ich täglich 12 Stunden gearbeitet. Früher habe ich viel Zeit auf den Baustellen verbracht, vor allem samstags. Oft bin ich mit meiner Frau zusammengefahren, die mich dabei lotste, da es damals noch keine Navigationssysteme gab. Nach einem langen Tag unterwegs haben wir abends oft zusammen gemütlich in einem Restaurant gegessen. Es war normal für mich, 30 Tage im Monat zu arbeiten. Heute ist mein Alltag etwas entspannter: Ich bin von Montag bis Donnerstag jeden Tag bis mittags im Büro.

Hatten Sie Zeit für Hobbys?
Ja, Segeln ist eine meiner Leidenschaften, besonders in warmen Gewässern. Meine Frau und ich sind auch gerne gereist, insbesondere nach Gran Canaria.

Engagieren Sie sich auch sozial?
Ja, bei meinen runden Geburtstagen bitte ich meine Gäste, anstelle von Geschenken Geld zu spenden. Das Geld stocke ich auf und spende es dann an wohltätige Organisationen, zum Beispiel für Kinder mit Behinderungen.

Wenn Sie jetzt vor Gott stehen und drei Wünsche äußern könnten, was wären diese?
Gesundheit für mich und die Menschen, die mir wichtig sind. Die politische Lage auf der Welt beunruhigt mich, besonders die Entwicklungen in Russland, China und den USA. Ich wünsche mir Frieden und Stabilität.

Her Kowa, Sie sind heute 85 Jahre alt. Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?

Ich hoffe, dass ich in fünf Jahren noch weniger arbeiten werde, vielleicht nur noch drei Tage die Woche.

Ein beeindruckender Werdegang! Vielen Dank für das Gespräch.

 

KURZE LEKTÜRE

Kann der neue Eigentümer einer Wohnung vom Mieter den Abschluss eines neuen Mietvertrages verlangen?

Nein, ein neuer Eigentümer kann vom Mieter nicht verlangen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Beim Kauf einer vermieteten Wohnung tritt der neue Eigentümer gemäß § 566 BGB in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. Man spricht hierbei vom Grundsatz “Kauf bricht nicht Miete.” Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag mit all seinen Konditionen weiterhin gültig bleibt.

Der Mieter ist also nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Selbst wenn der neue Eigentümer es wünscht, würde der Mieter dadurch seine bisherigen Rechte aus dem alten Vertrag nicht verlieren, sofern er auf die Unterschrift eines neuen Vertrages verzichtet.

Falls der neue Eigentümer jedoch einen neuen Mietvertrag anbietet, liegt es im Ermessen des Mieters, diesen freiwillig zu akzeptieren – etwa, wenn er günstigere Konditionen bietet.

Kann ein Partner einfach aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, wenn beide im Mietvertrag stehen?

Wenn beide Partner im Mietvertrag stehen, kann einer der Partner nicht einfach ohne Weiteres aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. In diesem Fall sind beide Mieter gemeinsam für die Verpflichtungen des Mietvertrags verantwortlich, einschließlich der Zahlung der Miete und der Erhaltung der Wohnung. Möchte einer der Partner ausziehen, bleibt er formal weiterhin Mietpartei, bis eine Änderung des Mietvertrags erfolgt. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung des Vermieters, der möglicherweise zustimmen muss, dass der verbleibende Partner den Mietvertrag allein übernimmt.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch nach dem Auszug des einen Partners dieser weiterhin für die Mietzahlungen und mögliche Schäden in der Wohnung haftbar bleibt, solange der Mietvertrag nicht geändert oder gekündigt wurde. Daher sollte der Partner, der ausziehen möchte, dies in Absprache mit dem anderen Partner und dem Vermieter tun, um rechtliche und finanzielle Konflikte zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung, wie beispielsweise die Aufhebung des Mietvertrags oder eine Neuregelung, ist in solchen Situationen oft der beste Weg.

 Darf ein Mieter im Hausflur und Treppenhaus abstellen, was er möchte?

Die Mieter irren. Hausflur und Treppenhaus gehören nicht zur Wohnung, sondern sind Gemeinschaftsräume. Beide dürfen nicht als Abstellfläche für Dinge genutzt werden, die der Mieter nicht in der Wohnung haben will.

KLEINES LEXIKON

A   wie Abrechnungsspitze:

In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschreibt die Abrechnungsspitze den finalen Betrag, der sich nach der jährlichen Abrechnung der gemeinschaftlichen Kosten ergibt.

Jeder Eigentümer leistet das ganze Jahr über monatliche Vorauszahlungen auf diese Kosten. Am Jahresende wird dann die tatsächliche Gesamthöhe der Kosten berechnet und den individuellen Vorauszahlungen gegenübergestellt.

– Wenn die Vorauszahlungen niedriger waren als die tatsächlichen Kosten, entsteht eine Abrechnungsspitze zugunsten der Gemeinschaft. In diesem Fall muss der Eigentümer den Differenzbetrag nachzahlen.

– Wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten, entsteht eine Abrechnungsspitze zugunsten des Eigentümers, und der Eigentümer erhält eine Gutschrift oder Rückzahlung.

Die Abrechnungsspitze ist also der Betrag, der entweder vom Eigentümer an die Gemeinschaft nachgezahlt oder ihm gutgeschrieben wird, abhängig davon, ob er mehr oder weniger als die tatsächlichen Kosten im Voraus gezahlt hat.