KOMMUNALER LEBENSWANDEL

Unsere Stadt – gestern und heute

Ansichtskarte: Reinhard Gebauer

Eine Ansichtskarte mit Poststempel vom 1.11.1907 zeigt die am 5.5.1906 eingeweihte Pauluskirche an der Duisburger Straße in Oberhausen-Lirich. Im selben Jahr wird mit dem Bau des Rhein-Herne-Kanals zwischen Lirich und Meiderich begonnen.

Text und Foto: Reinhard Gebauer

Die Aufnahme vom 24.02.2025 zeigt – nach Kriegsschäden – lediglich im Dachbereich der Pauluskirche kleine Veränderungen gegenüber der alten Karte. Aus der beschaulichen Landstraße nach Duisburg ist eine der meist befahrenen Straßen im Stadtgebiet geworden.

KOMPETENTE LÖSUNGEN

WEG-Recht

Ist eine Beschlussfassung ohne Vergleichsangebote rechtmäßig?

Das Urteil des Landgerichts des Landesgerichtes Frankfurt am Main bezieht sich auf die Anfechtung eines WEG-Beschlusses, der ohne vorherige Einholung von Alternativangeboten gefasst wurde.

Warum war der Beschluss dennoch rechtmäßig?

  1. Kein generelles Gebot zur Einholung von Alternativangeboten
    Das Gericht stellte klar, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, vor einer Auftragsvergabe zwingend mehrere Alternativangebote einzuholen. Zwar ist es üblich, bei Auftragsvolumina über 2.500 € mindestens drei Angebote einzuholen, doch ist dies nicht zwingend erforderlich, wenn die Eigentümergemeinschaft anders entscheidet.
  2. Konkret beauftragte Maßnahmen und Kosten
    Im vorliegenden Fall ging es um zwei Maßnahmen:
    • Beseitigung der abgesenkten Pflastersteine für 4.800,00 €
    • Reinigung der Leitungen für 8.850,00 €
      Insgesamt belief sich der Auftragswert also auf 13.650,00 €.
  3. Entscheidungsfreiheit der Eigentümergemeinschaft
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Ermessensspielraum bei der Vergabe von Aufträgen. In diesem Fall entschied sie sich bewusst für eine Vergabe ohne Vergleichsangebote, da die Kosten weniger als 5 % des Wirtschaftsplan-Volumens ausmachten. Das Gericht erkannte dies als sachgerechte Begründung an.
  4. Transparenz und ordnungsgemäße Verwaltung
    Falls die Eigentümer zuvor vereinbart hätten, dass der Verwalter Alternativangebote einholen muss, hätte ein Verstoß gegen diese Regelung möglicherweise zur Anfechtbarkeit geführt. Da jedoch keine solche Verpflichtung bestand, war der Beschluss als ordnungsgemäß anzusehen.
  5. Kein Verstoß gegen wirtschaftliche Interessen
    Die Eigentümergemeinschaft hielt die Kosten für angemessen und sah keine Notwendigkeit, weitere Angebote einzuholen. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung unwirtschaftlich oder nachteilig für die Gemeinschaft war.

Fazit

Das Urteil bestätigt, dass die Einholung von Vergleichsangeboten zwar üblich ist, aber nicht zwingend erforderlich sein muss. Wenn die Eigentümergemeinschaft eine bewusste Entscheidung trifft, wie in diesem Fall, kann ein Beschluss auch dann rechtmäßig sein, wenn er von der gängigen Praxis abweicht.

Frankfurt am Main (Az. 2-13 S 23/24, Urteil vom 01.08.2024)

WEG-Recht

Darf ein Verwalter den Hausmeister ohne WEG-Beschluss kündigen?

Das LG Rheinland-Pfalz entschied, dass für die Kündigung eines Hausmeisters durch den WEG-Verwalter weder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft noch eine spezielle Vollmacht erforderlich sind. Der Verwalter kann im Rahmen seiner allgemeinen Verwaltungsbefugnis selbstständig solche Kündigungen aussprechen, ohne dass er zusätzlich eine Vollmacht oder einen Beschluss der WEG benötigt.

Hintergrund:

In diesem Fall ging es um die Kündigung eines Hausmeisters durch den WEG-Verwalter. Der Hausmeister hatte die Kündigung angefochten, weil er der Meinung war, dass der Verwalter entweder einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft oder eine Vollmacht hätte vorlegen müssen.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht entschied jedoch, dass der Verwalter aufgrund seiner umfassenden Verwaltungsbefugnisse in der Lage ist, solche Kündigungen eigenständig auszusprechen, ohne dass hierfür ein Beschluss oder eine Vollmacht erforderlich sind.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil stellt klar, dass der WEG-Verwalter in seiner Funktion als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft auch ohne zusätzliche Zustimmung oder Vollmacht Kündigungen, wie im Fall des Hausmeisters, rechtlich wirksam aussprechen kann. Dies vereinfacht den Verwaltungsprozess und stärkt die Handlungsfähigkeit des Verwalters innerhalb seiner Befugnisse.

LG Rheinland-Pfalz (Az. 2 Sa 205, Urteil vom 29.02.2024)

 

KAUF LAUNE

Aktuelle Ankaufsprofile

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KLING LUSTIG

Treffen sich zwei Freunde:

– Ich habe eine neue Mietwohnung. Die ist aber sehr klein. Die Möbel passen kaum rein.
– Du muss sie hell streichen, dann wirkt die Wohnung viel größer.
Zwei Wochen später:
– Und, hast du die Wohnung hell gestrichen?
– Ja, der Schrank passt aber trotzdem nicht rein!

KAPITAL LANDSCHAFT

Anfechtung eines WEG-Beschlusses (Muster zum Download)

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Anfechtungsfrist

– Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden (§ 45 WEG). Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.

  1. Zuständiges Gericht

– Zuständig für die Klage ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Wohnungseigentum liegt.

  1. Begründung der Anfechtung

Ein Beschluss kann angefochten werden, wenn er:

– gegen gesetzliche Vorschriften oder die Teilungserklärung verstößt,

 – nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht,

  – einzelne Eigentümer in unzulässiger Weise benachteiligt.

  1. Klageeinreichung

– Die Klage muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

– Die beklagte Partei ist die WEG, vertreten durch die Verwaltung.

– Bei erfolgreicher Anfechtung wird der Beschluss für ungültig erklärt.

Für eine Klage ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn komplexe Rechtsfragen betroffen sind.

KUNTERBUNTES LAND

Friedrich Harkort – Ein Pionier sozialer Unternehmensverantwortung

Friedrich Harkort (1793–1880) war nicht nur ein Wegbereiter der Industrialisierung in Deutschland, sondern auch ein Vordenker sozialer Gerechtigkeit. Während viele Unternehmer des 19. Jahrhunderts vor allem an wirtschaftlichem Erfolg interessiert waren, setzte sich Harkort für das Wohl seiner Arbeiter ein. Besonders bemerkenswert waren seine Wohlfahrtseinrichtungen und die Einführung einer Arbeitskrankenkasse – beides für die damalige Zeit revolutionäre Maßnahmen.

Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter
Harkort gründete 1826 in Wetter an der Ruhr eine Maschinenbaufabrik und erkannte früh, dass zufriedene Arbeiter eine wesentliche Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg sind. Deshalb investierte er in soziale Einrichtungen, die das Leben seiner Belegschaft verbessern sollten. Dazu gehörten:

Wohnungen für Arbeiter: Bezahlbarer Wohnraum in der Nähe der Fabrik sollte soziale Not lindern.
Bildungseinrichtungen: Harkort setzte sich für bessere Schulbildung ein und unterstützte die Gründung von Schulen für Arbeiterkinder.
Fachliche Weiterbildung: Er förderte die berufliche Qualifikation seiner Arbeiter, um ihnen bessere Zukunftsperspektiven zu bieten.

Die Arbeitskrankenkasse – Ein früher Schritt zur Sozialversicherung
Ein besonderes Anliegen Harkorts war die Absicherung seiner Arbeiter bei Krankheit. Bereits in den 1830er-Jahren richtete er eine betriebliche Arbeitskrankenkasse ein – eine der ersten ihrer Art in Deutschland. Diese Kasse sollte sicherstellen, dass Arbeiter bei Krankheit weiterhin ein Einkommen hatten und medizinisch versorgt wurden. Die Idee war richtungsweisend und nahm viele Jahrzehnte später mit Bismarcks Sozialgesetzgebung Gestalt an.

Vorreiter für soziale Reformen
Harkorts Engagement zeigt, dass soziale Verantwortung und wirtschaftlicher Fortschritt Hand in Hand gehen können. Seine Ideen waren ihrer Zeit voraus und legten den Grundstein für spätere Entwicklungen im deutschen Sozialstaat. Noch heute gilt er als Vorbild für nachhaltiges Unternehmertum und soziale Marktwirtschaft.

Sein Vermächtnis erinnert daran, dass erfolgreiche Unternehmen nicht nur Profite erwirtschaften, sondern auch Verantwortung für ihre Mitarbeiter übernehmen sollten.

Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout

46119 Oberhausen-Klosterhardt, Harkortstraße
7,84 €/m²                        – Mietwohnungen
2.173,00 €/m²               – Eigentumswohnungen
2.925,00 €/m²             – Häuser

40210 Düsseldorf-Friedrichstadt, Harkortstraße
12,51 €/m²                        – Mietwohnungen
4.719,00,00 €/m²       – Eigentumswohnungen
4.676,00 €/m²              – Häuser

45145 Essen-Holsterhausen, Harkortstraße
8,21 €/m²                        – Mietwohnungen
2.299,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
3.196,00 €/m²               – Häuser

44652 Herne -Wanne-Süd
7,08 €/m²                       – Mietwohnungen
2.002,00 €/m²             – Eigentumswohnungen
2.905,00 €/m²             – Häuser

KLUGE LEUTE

Wir schenken den Menschen Zeit und machen sie glücklich.

Vor einigen Wochen schaute ich ein Interview mit einem der bekanntesten Bauherren der Ukraine, Igor Nokonov. Einige Fakten über das aktuelle Geschehen auf dem Immobilienmarkt in Kiew haben mich erstaunt, aber auch erfreut. Ich denke, dass einige Fakten auch für Sie interessant sein werden. Hier nur einige Auszüge aus dem über einstündigen Interview eines der populärsten ukrainischen Journalisten, Dmitrij Gordon.

Kurzinfo: Igor Nikonov, geboren am 20.07.1964, Unternehmer, Berater des Bürgermeisters von Kiew, Gründer der Firma KANN Development. Verheiratet, hat 10 Kinder.

-Wo Du gearbeitet hast, sind nicht nur blühende Oasen mit Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Restaurants, Büros entstanden es sind Stadtteile mit der dazugehörigen Infrastruktur entstanden. Du hättest viel mehr erreichen können, wenn Du wie viele andere gebaut hättest. Was ist dein Credo?

-Es geht mir nicht darum, viel Geld zu verdienen. Für mich ist es wichtig, die positive Energie der Menschen zu spüren, die in den fertiggestellten Projekten leben, und wenn ich mit den Leuten spreche, bedanken sich viele bei mir, obwohl wir keine billigen Projekte haben. Mein Credo ist: Je besser du deine Arbeit machst, desto mehr bekommst du zurück. Das ist nicht immer Geld. Es ist der Ruf, die positive Energie der Menschen, die in den Häusern leben, das positive Karma und so weiter. Ich denke, du musst deine Arbeit gut machen oder gar nicht.

-Du bist in der Ukraine geblieben. Ich möchte mit dir wie mit einem Visionär sprechen, der in die Zukunft schaut. In den USA ist der Präsident Trump unter anderem ein Developer und Investor. Wäre das auch in der Ukraine möglich?

-Ein Developer muss viel wissen – er muss Wirtschaft und Finanzen verstehen, er muss kreativ denken können, er muss Technik verstehen, er muss spüren, was seine Kunden wollen. Mit diesem Wissen kann ein Developer durchaus Präsident werden. In Amerika hat die Gesellschaft eine andere Einstellung zum Developer als in der Ukraine, deshalb glaube ich nicht, dass das in der Ukraine momentan möglich wäre.

-Wie sieht der Immobilienmarkt in der Ukraine heute aus? Vor allem in Kiew.

-Anfang 2022 war eine Hängepartie. Trotzdem haben wir im Mai 2022 angefangen zu bauen, weil wir Verpflichtungen hatten. Dann hat sich der Markt stabilisiert, heute werden etwa 25 Prozent dessen gebaut, was zu Beginn des Krieges gebaut wurde. Unser Unternehmen hat derzeit keine eingefrorenen Projekte. Im Moment haben wir Anzahlungen für Wohnungen, die 2026 und 2027 gebaut werden. Ich denke, weil wir auch während des Krieges kontinuierlich gearbeitet haben, konnten wir das Vertrauen der Menschen gewinnen. Unsere Projekte werden pünktlich fertiggestellt, manchmal sogar früher als geplant.

-Sind die Preise niedriger als vor dem Krieg?

-Nein, die Preise sind stabil geblieben, aber die Produktionskosten sind deutlich gestiegen. Das hat mit der Logistik zu tun, viele Lieferanten sind zerbombt, die Lieferketten sind zerstört und vor allem sind die Arbeitskräfte viel teurer geworden. Es gibt einen Mangel an Fachkräften – sie sind an der Front oder im Ausland. Die Rentabilität ist also viel geringer geworden.

-Wenn jetzt schon Arbeitskräfte fehlen, wie wird es nach dem Krieg sein, wenn der Wiederaufbau beginnt und viel mehr Arbeitskräfte gebraucht werden. Dann werden die Löhne sicher steigen.

-Das ist heute schon der Fall. Die Löhne sind um das 1,5- bis 2-fache gestiegen. Ingenieure sind absolute Mangelware. Unsere Ingenieure sind im Ausland sehr begehrt – sie haben eine gute Ausbildung und sind bereit, für weniger Geld viel zu arbeiten. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Arbeitskräfte selbst auszubilden – jetzt haben wir während des Krieges für 23 Millionen Dollar eine Schule gebaut, in der Architekten und Ingenieure ausgebildet werden.

 Von der ersten Klasse an lernen die Kinder, was Stadtplanung ist, was Komposition ist, was Ingenieurwesen ist und ganz allgemein, was Bauen ist.

-Nach dem Krieg werden wir sicher viele Arbeitskräfte aus dem Ausland anwerben müssen.

-Ja, ohne ausländische Arbeitskräfte wird es nicht gehen. Um ehrlich zu sein, haben wir Erfahrungen mit Arbeitern aus Tadschikistan. Die haben 12 Stunden am Tag gearbeitet. Ohne zu trinken, ohne zu rauchen und oft ohne Pause. Das Ergebnis war nur halb so gut wie das, was unsere Arbeiter in 8 Stunden schaffen. Die ukrainischen Arbeiter sind fleißig und gut ausgebildet. Das Handwerk ist uns seit Hunderten von Jahren vertraut.

-Welche Art von Immobilien ist derzeit besonders gefragt: Anlageimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Wohnungen? Neubauten oder Altbauten?

-Ich denke, dass Neubauten sehr gefragt sind, aber eine Wohnung besteht nicht nur aus Quadratmetern. Man kauft einen Lebensraum mit der ganzen Infrastruktur, man kauft Service, man kauft Nachbarschaft. Das ist so wichtig geworden, dass Wohnungen in einzelnen Häusern, die nicht in eine Infrastruktur eingebunden sind, schwer zu verkaufen sind. Einer der wichtigsten Faktoren – man kauft den ganzen Service mit – z.B. eine Verwaltungsgesellschaft, deren Funktion enorm wichtig ist.

Meistens werden 1-2-Zimmer-Wohnungen gekauft, aber auch 3-Zimmer-Wohnungen. Wobei die Nachfrage nach kleineren Wohnungen in letzter Zeit zugenommen hat. Wir verstehen den Markt und konnten unsere Projekte schnell anpassen. Zum Beispiel, indem wir einige Wohnungen kleiner gemacht haben.

-Inzwischen wurde ein Immobilienverband gegründet, warum?

-Dafür gibt es viele Gründe. Einer davon: Wir wollen eine professionelle Basis schaffen, mit der Regierung zusammenarbeiten – einige Gesetze müssen geändert werden, um zum Beispiel die Rechte von Investoren und Bauträgern besser zu schützen. Wir wollen eine Expertengilde gründen, damit die Menschen nicht nur aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und Emotionen Entscheidungen treffen, sondern aufgrund ihrer Kompetenz. Als Organisation werden wir auch in der Lage sein, Experten aus dem Ausland einzuladen, um zum Beispiel Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Regierungsebene richtig zu organisieren. Damit kulturelle, historische Aspekte, aber auch Verkehr und Infrastruktur von Anfang an richtig geplant werden. Wir haben jetzt schon 95 Bauträger in unserer Organisation, die in Kiew bauen, und 40 Bauträger, die in der ganzen Ukraine bauen. Wir wollen auch, dass die Bauträger einen gewissen Status bekommen, damit der potenzielle Käufer einen besseren Überblick über ein Bauunternehmen bekommt.

-Wie unterscheidet sich der Wohnungsmarkt in der Ukraine von dem in anderen Ländern?

-In der Ukraine stehen laut Statistik 22,8 Quadratmeter pro Person zur Verfügung. In Amerika sind es 68–70 Quadratmeter pro Person. Wenn wir in diesem Tempo weiterbauen würden, bräuchten wir etwa 20 Jahre, um europäisches Niveau zu erreichen. Auch bei der Qualität gibt es Unterschiede – in Kiew sind etwa 10.000 Häuser in einem desolaten Zustand.

Im Vergleich zu einem Stadtteil leben die Menschen in den Altbauten weniger komfortabel. Die Menschen in den neu projektierten Häusern leben glücklicher. Ihr Alltag ist besser organisiert. Jeder Hausbesitzer hat eine App – in Sekundenschnelle können ein Elektriker, ein Klempner, ein anderer Handwerker oder eine andere Dienstleistung bestellt werden. Das ist 100 % Service.

In einem Quartier gibt es die gesamte Infrastruktur – Geschäfte, Cafés, Kindergärten, Schulen, Büros, Fitnessstudios, Wellness-Center etc.. Etwa 65–80 % der Menschen verlassen ihr Viertel nicht, weil alles vor Ort ist. Man gewinnt Stunden, Tage, Monate an Lebenszeit, weil alles vor Ort ist. Also geben wir den Menschen Zeit.

-Meine letzte Frage: Wie lange, glaubst Du, wird dieser Kriegshorror noch andauern? Glaubst Du, dass er bald zu Ende sein wird?

-Das glaube ich leider nicht. Ich glaube, dass der Krieg für Russland, China und zum Teil auch für die USA profitabel ist. Die Ukraine leidet und ein Ende ist nicht in Sicht.

 

Das Interview wurde am 12.02.2025 geführt. Die volle Version in russischer Sprache ist hier nachzulesen.

 

 

 

KURZE LEKTÜRE

Kann das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur verboten werden?

Nein. In manchen Hausordnungen ist das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur verboten. Eine solche Klausel ist unwirksam. Der Mieter ist berechtigt, seinen Kinderwagen im Rahmen des Mietgebrauchs im Hausflur abzustellen, wenn der Vermieter keine andere Abstellmöglichkeit anbietet, der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar ist und keine konkrete Verletzung von Brandschutzbestimmungen vorliegt, also der Fluchtweg durch den Kinderwagen nicht versperrt wird. Allerdings darf der Mieter den Kinderwagen nicht anketten – die Nachbarn müssen den Kinderwagen bewegen können, um z.B. größere Möbel bewegen zu können.

Dürfen die Schuhe oder Schuhregale im Treppenhaus stehen?

Nein. Immer wieder sieht man die Schuhsammlungen vor der Wohnungstür im Treppenhaus. Doch der Mieter darf seine Schuhe auf diese Weise nicht auslagern. Das dauerhafte Abstellen von Schuhen und Schuhregalen ist grundsätzlich unzulässig. Denn der Raum vor der Wohnungstür ist nicht mit vermietet, er gehört dem Vermieter. Treppenhäuser gehören außerdem zum Flucht- und Rettungsweg und dürfen nicht zugestellt werden. 

KLEINES LEXIKON

B wie Bodenrichtwertkarte

Eine Bodenrichtwertkarte ist eine kartografische Darstellung, die die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für verschiedene Grundstücke in einem bestimmten Gebiet anzeigt. Bodenrichtwerte geben an, wie viel der Quadratmeter eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet im Durchschnitt wert ist. Diese Werte dienen als Orientierung für die Bewertung von Grundstücken und können bei Kauf, Verkauf oder Beleihung von Immobilien eine wichtige Rolle spielen.

Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Basis von Kaufpreiserhebungen ermittelt und regelmäßig angepasst. Sie spiegeln unter anderem Faktoren wie die Lage, die Nutzungsmöglichkeit (z. B. Wohnen, Gewerbe), die Erreichbarkeit und die Infrastruktur wider.