KOMMUNALER LEBENSWANDEL

Unsere Stadt – gestern und heute

Ansichtskarte: Reinhard Gebauer

Diese alte Ansichtkarte mit Poststempel vom 15.04.1929 zeigt das Leben auf der Marktstraße (heute: Steinbrinkstraße/Kreuzung Bahnhofstraße) in Oberhausen-Sterkrade. Das Bild vermittelt einen Eindruck vom wirtschaftlichen Aufschwung und der Urbanisation der ehemaligen niederrheinischen Landgemeinde Sterkrade.

Text und Foto: Reinhard Gebauer

Diese Ansicht derselben Straßenkreuzung in Sterkrade-Mitte zeigt in einer Aufnahme vom 24.09.2024 ein geschäftstüchtiges Nebenzentrum der Großstadt Oberhausen.

Die beiden Geschäftshäuser, links im Bild, stehen noch. Das bekannte Haushaltswaren-geschäft (Porzellanhaus Spickermann) ist mittlerweile umgesiedelt in die Kantstraße, an den Ort, wo der Schlossermeister Carl Spickermann am 14.10.1866 seinen Betrieb gründete.
Die beiden Geschäfts- und Wohnhäuser, rechts der Uhr an der Fassade, wurden am 13.01.1956 wegen mangelhafte Abstützung gegen die benachtbarte Baugrube (Baustelle Drockenmüller) so stark beschädigt, dass sie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit sofort abgebrochen werden mussten.
Am 17.03.1913 waren der Landgemeinde Sterkrade im Kreis Dinslaken die Stadtrechte verliehen worden, um zum 01.08.1929 nach Oberhausen eingemeindet zu werden. Dagegen erhoben sich Proteste der Bürger, die allerdings die Zusammenlegung der drei „GHH-Städte“ (Osterfeld, Sterkrade und Alt-Oberhausen) nicht verhindern konnten.
Verschickt wurde die oben gezeigte alte Ansichtskarte von einem Mann namens Albert aus Sterkrade an ein Fräulein Hildegard Stolte in Berlin-Schöneberg.

KOMPETENTE LÖSUNGEN

 Miet-Recht
Ist die Aufrechnung der Kaution auch nach 6 Monaten möglich?

Das neue BGH-Urteil behandelt die Möglichkeit eines Vermieters, trotz der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Kaution des Mieters aufzurechnen. In diesem Fall hatte der Vermieter Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache, die bereits verjährt waren, und wollte dennoch diese Forderungen mit dem Rückzahlungsanspruch der Kaution verrechnen. Der BGH entschied zugunsten des Vermieters und stellte klar, dass die Verjährung der Schadensersatzansprüche die Aufrechnung nicht ausschließt, wenn zu einem Zeitpunkt vor Verjährung eine Aufrechnungslage bestand (§ 215 BGB).

Die Schwierigkeit bestand in der Gleichartigkeit der Forderungen, da der Schadensersatzanspruch ursprünglich auf Naturalrestitution gerichtet war (also auf Wiederherstellung der Mietsache) und nicht direkt eine Geldforderung darstellte. Nach § 249 Abs. 2 BGB kann jedoch der Vermieter den Schadensersatz auch in Form von Geld verlangen. Der BGH entschied, dass diese Umwandlung in eine Geldforderung nicht zwingend innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen muss, was die Position von Vermietern stärkt.

Diese Entscheidung hebt die bisherige Praxis auf, bei der Vermieter innerhalb der Verjährungsfrist aktiv werden mussten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, und stellt eine Erleichterung für Vermieter dar, da sie nun auch nach Verjährung der Schadensansprüche die Kaution zur Begleichung solcher Forderungen nutzen können​.

BGH, Urteil vom 10.07.2024 (Az. VIII ZR 184/23)

                Miet-Recht

Darf ein Mieter die Belege der Nebenkostenabrechnung bei der WEG-Verwaltung einsehen?

In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Siegen wurde entschieden, dass Wohnungseigentümer ihre Mieter zur Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung ermächtigen dürfen. Ein Eigentümer, der mehrere Wohnungen in einer Anlage vermietete, beauftragte seine Mieterin, die Belege bei der Hausverwaltung einzusehen, da er selbst nicht über die Originalunterlagen verfügte. Die Verwaltung verweigerte dies mit Verweis auf die fehlende Verschwiegenheit der Mieterin.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Eigentümers und erklärte, dass das Einsichtsrecht gemäß § 18 Abs. 4 WEG kein höchstpersönliches Recht sei und daher auch durch Dritte ausgeübt werden könne. Zudem hätten Mieter ein berechtigtes Interesse, die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Datenschutzrechtliche Bedenken wies das Gericht zurück, da das allgemeine Kontrollinteresse des Mieters ausreichend sei.

Damit wurde klargestellt, dass Wohnungseigentümer ihren Mietern die Einsicht in Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen dürfen, um deren Kontrollrechte zu wahren.
 AG Siegen, Urteil vom 27.01.2023 (Az. 17 C 8/22)

WEG-Recht
Müssen überlegene WEG-Mitglieder Prozesskosten mittragen?

Bei Rechtsstreitigkeiten gilt in der Regel der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Aber was passiert, wenn einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen ihre eigene Gemeinschaft klagen, der sie gleichzeitig angehören? Müssen die Eigentümer, die geklagt haben, dennoch anteilig die Prozesskosten tragen, falls die Gemeinschaft den Prozess verliert?
In dem vorliegenden Fall hatten drei Wohnungseigentümer erfolgreich gegen einen Beschluss der WEG geklagt. Die WEG wurde verurteilt, die Prozesskosten zu tragen. Auf der nächsten Eigentümerversammlung wurde eine Sonderumlage in Höhe von 800 Euro pro Einheit beschlossen, um die Kosten zu decken. Die Kläger, die die Anfechtungsklage erhoben hatten, waren damit jedoch nicht einverstanden und klagten dagegen.
Der BGH entschied, dass auch diese Eigentümer sich an der Sonderumlage beteiligen müssen, da gemäß der WEG-Reform von 2020 Prozesskosten als Verwaltungskosten gelten. Diese werden auf alle Eigentümer umgelegt, unabhängig davon, ob sie als Kläger erfolgreich waren oder nicht. Eine Sonderregelung zur Vermeidung der Beteiligung an den Kosten wäre nur durch eine rechtzeitige, gesonderte Vereinbarung möglich gewesen

  BGH, Urteil vom 19.07.2024 (Az. V ZR 139/23)

WEG-Recht
Nicht ausreichende Ankündigung. Ist der Verwalter schadenspflichtig?

Ein Verwalter hatte in einer Einladung zur Eigentümerversammlung Beschlussfassungen über Reparaturen an einzelnen Dachteilen einer Mehrhausanlage angekündigt. In der Versammlung wurde jedoch beschlossen, die Dächer aller sechs Häuser zu reparieren, und eine Sonderumlage von 375.000 EUR wurde verabschiedet. Ein Eigentümer focht diesen Beschluss an und hatte Erfolg.

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass der Verwalter seine Pflichten grob fahrlässig verletzt hat, indem er den Beschlussgegenstand in der Tagesordnung nicht konkret genug angekündigt hatte. Gemäß § 23 Abs. 2 WEG müssen Beschlussgegenstände so genau bezeichnet werden, dass die Eigentümer die Auswirkungen des Beschlusses auf die Gemeinschaft und auf sich selbst einschätzen können. Bei kostenintensiven Maßnahmen, wie hier, ist ein höherer Maßstab an die Konkretisierung des Beschlussgegenstands anzulegen.

Da die Ankündigung der Reparaturen nicht ausreichend präzise war, wurde der Verwalter für die Kosten des erfolgreichen Anfechtungsverfahrens haftbar gemacht. Das Gericht betonte, dass eine grobe Pflichtverletzung des Verwalters dann vorliegt, wenn die Ankündigung subjektiv unentschuldbar ist, was hier der Fall war.

LG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2019 (Az. 19 T 394/18)

KAUF LAUNE

Aktuelle Ankaufsprofile

Gesuch: Eigentumswohnung
Kundennummer: KL 934562

Wir sind ein Ehepaar mittleren Alters und verkaufen derzeit unser Einfamilienhaus in Oberhausen. Da unser Sohn in Essen und unsere Tochter in Mülheim lebt, möchten wir gerne eine Eigentumswohnung in Oberhausen, Essen oder Mülheim kaufen. Da wir jahrelang an einen Garten gewöhnt sind, aber die Pflege eines großen Gartens nicht mehr bewältigen möchten, suchen wir eine 3- oder 4-Zimmer-Wohnung mit einer Terrasse oder einem kleinen Garten. Alternativ wäre ein großer Balkon ideal, auf dem ausreichend Platz für einen Tisch und ein paar Stühle ist.

Wichtig ist uns eine ruhige Lage und die Wohnung sollte sich maximal im 1. Obergeschoss oder in einem Haus mit Aufzug befinden. Zudem wäre es schön, einen reibungslosen Übergang zwischen dem Verkauf unseres Hauses und dem Einzug in die neue Wohnung zu schaffen, ohne dass wir eine Zwischenlösung benötigen.

Wir haben bereits einige Angebote erhalten, die leider nicht gepasst haben, aber wir schätzen sehr, dass Sie Ihre Datenbank regelmäßig pflegen und uns über neue Objekte informieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Weitere Kaufprofile: https://kurzlinks.de/kfba

Gesuch: Einfamilienhaus
Kundennummer: KL111467

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Behrens,

da wir mittlerweile seit einem Jahr nach einem passenden Objekt zum Kauf suchen, aber leider noch nicht fündig geworden sind, möchten wir uns nun gerne über weitere Möglichkeiten der Immobiliensuche informieren. Hierzu würden wir gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in Ihrer Filiale auf der Dorstener Straße vereinbaren.
Wie besprochen übersende ich Ihnen im Nachgang zu dem soeben geführten freundlichen Gespräch die Eckdaten zu unserer Immobiliensuche bezüglich der Aufnahme in der Suchkartei und den Newsletter:

Maximal 380.000,00 EUR
Haus oder Wohnung
Ab 4,5 Zimmer
Ab 100 Quadratmeter
Garten/Balkon
Stellplatz mindestens 1
Suchgebiet: Oberhausen komplett, Duisburger Norden, Dinslaken, Bottrop Grenze Oberhausen

Wir würden uns sehr über eine positive Rückmeldung freuen und bedanken uns vorab für Ihre Mühe.

Weitere Kaufprofile: https://kurzlinks.de/z6wf

 

Gesuch: Einfamilienhaus
Kundennummer: 963425

Wir sind eine junge Familie, die kürzlich Drillinge bekommen hat, und suchen dringend ein größeres Zuhause. Da wir staatliche Förderung erhalten, möchten wir gerne in eine familienfreundliche Umgebung ziehen, in der sich unsere Kinder wohlfühlen können. Idealerweise suchen wir ein Einfamilienhaus mit mindestens drei Kinderzimmern sowie einem kindgerechten Garten, der zum Spielen und Toben geeignet ist. Eine ruhige und sichere Wohnlage, die besonders familienfreundlich ist, wäre für uns perfekt. Wir freuen uns über passende Angebote und hoffen, bald ein liebevolles Zuhause für unsere drei kleinen Wunder zu finden. Vielen Dank!

Weitere Kaufprofile: https://kurzlinks.de/z6wf


Gesuch: Mehrfamilienhaus
Kundennummer 589321

**Wir kaufen Mehrfamilienhäuser im Großraum Ruhrgebiet**

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren erfolgreich in der Immobilienbranche tätig und auf den Ankauf und die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern spezialisiert. Wir suchen im Großraum Ruhrgebiet Mehrfamilienhäuser, die sich ideal für die Aufteilung in Eigentumswohnungen eignen. Bevorzugt werden Häuser mit 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen, Balkonen und in guter Lage.

Eine solide Mieterstruktur ist uns besonders wichtig, da wir die Wohnungen vorzugsweise an die bestehenden Mieter verkaufen. Die verbleibenden Wohnungen werden an Kapitalanleger veräußert. Wir übernehmen die Verwaltung der Immobilien selbst und können auf zahlreiche erfolgreiche Projekte und Referenzobjekte verweisen.

Falls Sie geeignete Objekte haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere Kaufprofile: https://kurzlinks.de/7me8

 

KL 110355
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Volkan Solak, bin 26 Jahre jung und arbeite als Maschinenbauingenieur bei der MAN Energy Solutions in Oberhausen. Aktuell suchen meine Verlobte und ich eine geeignete Eigentumswohnung, um diese nach unserer Hochzeit selbst zu beziehen. Meine Partnerin ist angehende Lehrerin und die Hochzeit ist für nächstes Jahr geplant.
Die Wohnung kann in Oberhausen oder Bottrop sein. Kaufpreis bis 250.000,00 €.

Auf der Suche nach der passenden Immobilie wollen wir uns gerne von Ihnen unterstützen lassen. Wir hoffen, gemeinsam mit Ihrer Expertise unser passendes Eigenheim zu finden.

Über eine Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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KLING LUSTIG

Ein Mann kommt in eine Zoohandlung und möchte zehn Mäuse kaufen.

  • “Wozu brauchen Sie die denn?”, wundert sich der Verkäufer.
    Da antwortet der Mann:
  • “Ich habe meine Wohnung gekündigt und muss sie so verlassen, wie ich sie vorgefunden habe.”

KAPITAL LANDSCHAFT

Das Streitthema: Kleinreparaturen. Wer zahlt? Wann? Wie viel?

Das BGH-Urteil vom 07.06.1989, Az. VIII ZR 91/88, legt wesentliche Rahmenbedingungen für die Zahlungspflicht des Mieters bei Kleinreparaturen fest. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mieter Kleinreparaturen nur dann zahlen muss, wenn die entsprechende Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Arten von Kleinreparaturen

Zu Kleinreparaturen gehören üblicherweise:

  • Wasserhähne, Duschköpfe
  • Lichtschalter, Steckdosen
  • Türschlösser, Fenstergriffe
  • Rollladenmechanismen

Voraussetzungen für die Zahlungspflicht des Mieters

Gemäß dem Urteil des BGH und den üblichen Mietrechtsvorschriften müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Diese darf nur bestimmte, häufig genutzte Gegenstände betreffen, die der Mieter direkt verwendet. Sie muss klar und präzise formuliert sein, sodass der Mieter genau weiß, für welche Reparaturen er aufkommen muss.
  • Kostenobergrenze pro Reparatur: Laut BGH dürfen die Kosten einer einzelnen Kleinreparatur in der Regel nicht mehr als 75 bis 120 Euro betragen.
  • Jährliche Obergrenze: Auch für die Gesamtausgaben im Jahr gilt eine Grenze, die in der Regel bei 8 % der Jahresnettomiete liegt.

Wenn die Höchstgrenze für eine Einzelreparatur überschritten wird, ist der Mieter nicht verpflichtet, die Kosten für diese Reparatur zu tragen. Stattdessen muss der Vermieter die gesamten Kosten übernehmen.

Wichtig: Der Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter den Teil der Kosten übernimmt, der unter der Höchstgrenze liegt, während der Vermieter nur den Überschuss trägt. Die Regel ist eindeutig: Entweder bleibt die Reparatur unter der vereinbarten Grenze und der Mieter zahlt, oder sie überschreitet diese und der Vermieter übernimmt die Kosten in vollem Umfang.

KUNTERBUNTES LAND

Bildquelle Wikipedia

Heinrich Huyssen – ein Pionier der deutschen Industrie

Heinrich Huyssen (1779–1870) war ein bedeutender deutscher Unternehmer und Mitbegründer der “Gutehoffnungshütte” (GHH), einem der wichtigsten Unternehmen der deutschen Schwerindustrie. Geboren in Duisburg, erkannte Huyssen früh das Potenzial der aufstrebenden Eisen- und Stahlindustrie des Ruhrgebiets. Durch seine strategischen Investitionen und Innovationskraft trug er entscheidend zum Wachstum der GHH bei, die sich zu einem der führenden Stahlproduzenten entwickelte.

Neben seinen industriellen Erfolgen war Huyssen auch ein engagierter Kunstmäzen. Er förderte lokale Künstler und unterstützte kulturelle Projekte im Ruhrgebiet, da er fest davon überzeugt war, dass wirtschaftlicher Fortschritt Hand in Hand mit kultureller Entwicklung gehen sollte. Sein soziales Engagement spiegelte sich zudem in verbesserten Arbeitsbedingungen für seine Angestellten wider.

Huyssens Vermächtnis lebt in der deutschen Industrie und Kulturszene weiter. Als einer der visionären Unternehmer des 19. Jahrhunderts vereinte er wirtschaftlichen Erfolg mit sozialer Verantwortung und kultureller Förderung.

KURZE LEKTÜRE

Kann ein Raucher die Installation von Rauchmeldern verweigern?

Die Beklagten lehnten die Installation von Rauchwarnmeldern im Wohnzimmer mit der Begründung ab, diese würden ihre Rauchgewohnheiten erheblich beeinträchtigen, da sie bei jedem Zigarettenrauch anschlügen. Das Amtsgericht Halle/Saale sah dies anders und verurteilte die Beklagten zur Duldung der Installation von Rauchwarnmeldern im Wohnzimmer. Auch ein starker Raucher müsse dulden, dass in allen zum Schlafen geeigneten Räumen Rauchwarnmelder installiert werden.

 

Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz bei Fehlalarm?

Wenn die Feuerwehr wegen eines Fehlalarms eines Rauchmelders ausrückt, kann das teuer werden. Die Gemeinde kann einen Kostenbescheid für den Feuerwehreinsatz erlassen. Wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach dem Verursacherprinzip. Liegt ein technischer Defekt vor, haftet der Vermieter als Eigentümer des Gerätes. Raucht hingegen der Mieter direkt unter dem Brandmelder, muss er für den unnötigen Einsatz aufkommen.

Darf der Vermieter dem Mieter Strom, Wasser und Heizung abstellen?

Wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt und trotz Kündigung nicht auszieht, greift mancher Vermieter zur “sibirischen Räumung”: Er stellt Strom, Wasser und Heizung ab, in der Hoffnung, dass der Mieter dadurch schneller auszieht. Darf er das?

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr verpflichtet, Versorgungsleistungen zu erbringen.

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes betraf ein gewerbliches Mietverhältnis. Sie wird aber zunehmend auch auf Wohnraummietverhältnisse übertragen.

Ist das Anzapfen vom Allgemeinstrom ein Kündigungsgrund?

Einer Mieterin wurde wegen Zahlungsschwierigkeiten der Strom abgestellt. Daraufhin zapfte sie die Stromleitung im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses an. Drei Monate lang bezog sie den Strom für ihre Wohnung aus dem allgemeinen Stromnetz. Die Vermieterin kündigte ihr deshalb fristlos.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main berechtigte der Stromdiebstahl die Klägerin auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung. Stromdiebstahl sei eine Straftat und stelle eine schwerwiegende Störung des Hausfriedens dar.

KLEINES LEXIKON

B wie Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentumsgesetz

Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) betreffen Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum verändern oder das Erscheinungsbild und die Nutzung beeinflussen. Dazu gehören Änderungen an Fassaden, Dächern, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen.

Voraussetzungen:

  1. Beschluss der Eigentümergemeinschaft: Bauliche Veränderungen erfordern in der Regel einen Mehrheitsbeschluss, in besonderen Fällen sogar Einstimmigkeit.
  2. Kostenverteilung: Die Kosten werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt, abweichende Vereinbarungen sind möglich.
  3. Zustimmung: Eigentümer müssen zustimmen, wenn ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird.