KOMMUNALER LEBENSWANDEL
Unsere Stadt – gestern und heute
Ansichtskarte: Reinhard Gebauer
Eine Ansichtskarte ohne Poststempel zeigt den großen Markt vor der St. Clemenskirche an der Steinbrinkstraße in Oberhausen-Sterkrade. Seit dem Jahr 1925 ergänzten Ominbuslinien die Straßenbahnen im öffentlichen Nahverkehr in Oberhausen. Eine zeitliche Einordnung des Bildes ist nur annähernd möglich mittels der für die damalige Zeit modernen Omnibusse und der Tatsache, dass die St. Clemenskirche am 24. März 1945 durch alliierte Bomben schwer beschädigt und im Jahr 1951 abgebrochen wurde. Schon damals war die Steinbrinksstraße Teil der Sterkrader Stadtmitte und diente der Bevölkerung mit ihren Geschäften zur Nahversorgung.
Text und Foto: Reinhard Gebauer
Ein Bild vom 18.09.2025 zeigt die Steinbrinkstraße noch immer als Teil des Sterkrader Nahversorgungszentrums. Von den alten Geschäften im Bild hat nur die Schreibwaren-Handlung W. Osterkamp überlebt (im kleinen Haus mit in Blau gestrichener Fassade). Am 21.12.1987 erfolgte die Grundsteinlegung für den Glockenturm der neuen St. Clemenskirche.
KOMPETENTE LÖSUNGEN
Mieterhöhung: Mietspiegel oder Benennung von Vergleichswohnungen
Mieterhöhungen sind für viele Mieter ein sensibles Thema – und für Vermieter eine rechtlich genau geregelte Möglichkeit, die Einnahmen an die Marktlage anzupassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt eine Anpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, doch der Weg dorthin ist klar vorgeschrieben. Zwei Methoden spielen dabei die wichtigste Rolle: der Mietspiegel und die Benennung von Vergleichswohnungen.
Der Mietspiegel gilt in vielen Städten als die verlässlichste Grundlage. Er wird von den Kommunen in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden erstellt und zeigt die Spanne der ortsüblichen Vergleichsmieten – abhängig von Größe, Lage, Baujahr und Ausstattung. Besonders der qualifizierte Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet wird, genießt hohe Beweiskraft. Doch auch ein einfacher Mietspiegel kann, wie der Bundesgerichtshof im Februar 2019 (Az. VIII ZR 245/17) entschied, als Begründung für eine Mieterhöhung ausreichen, wenn er transparent und nachvollziehbar ist.
Die zweite Möglichkeit ist die Mieterhöhung mit drei Vergleichswohnungen. Hierbei muss der Vermieter konkrete Wohnungen benennen, die in wesentlichen Kriterien vergleichbar sind. Unterschiede bei Ausstattung oder Lage müssen plausibel erklärt werden. Der Bundesgerichtshof stellte im April 2021 (Az. VIII ZR 22/20) klar, dass die Auswahl solcher Wohnungen sorgfältig und nachvollziehbar erfolgen muss. Willkürliche Vergleiche sind unzulässig und machen ein Erhöhungsverlangen angreifbar.
Wichtig bleibt: Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, hat dieser faktisch Vorrang. Eine Erhöhung über dessen Werte hinaus ist auch dann nicht möglich, wenn Vergleichswohnungen höhere Mieten erzielen. Zusätzlich ist die sogenannte Kappungsgrenze zu beachten: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 Prozent.
Damit zeigt sich: Mieterhöhungen sind zwar möglich, aber an klare Spielregeln gebunden. Der Mietspiegel bietet eine sichere und akzeptierte Grundlage, während der Weg über Vergleichswohnungen mehr Flexibilität eröffnet, aber auch mit rechtlichen Risiken verbunden ist. Entscheidend ist in jedem Fall eine transparente Begründung – nur so haben Vermieter Aussicht darauf, dass ihr Mieterhöhungsverlangen auch vor Gericht Bestand hat.
KAUF LAUNE
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KLING LUSTIG
Bei einer Wohnungsbesichtigung:
Mieter: „Ist das Haus wirklich nicht hellhörig? Ich musiziere oft.“
Vermieter: „Keine Sorgen, als der Vormieter umgebracht wurde, hat keiner etwas mitgekriegt.“
KAPITAL LANDSCHAFT
WEG: Gemeinschafts- oder Sondereigentum?
Gemäß dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) sind das Grundstück sowie alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer stehen, gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Gemeinschaftseigentum zählen gemäß § 5 WEG alle Teile, die für Bestand und Sicherheit des Bauwerks erforderlich sind und die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Eigentümer dienen. Dies gilt auch dann, wenn sich Bestandteile in einem räumlichen Bereich befinden. Dazu zählen:
Fundament | Treppen und Flure | Geschossdecken und Kamine |
alle tragenden Wände | Verbrauchszähler | Fenster |
Dach | Aufzug | Heizungsanlage & Heizungsraum |
Schornsteine | Außenwände | Waschküche |
Versorgungsleitungen | zur Instandhaltung angeschaffte Geräte | Gemeinschaftsantenne |
Wohnungseingangstüren | Balken und Trägerkonstruktionen | Kanalisation |
Ohne vorherigen Beschluss ist kein Mitglied der Eigentümergemeinschaft zur einseitigen baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums berechtigt.
Als Sondereigentum bezeichnet man das Alleineigentum an Räumen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie dürfen Ihr Sondereigentum verändern und nutzen, solange die anderen Eigentümer hierdurch nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Zum Sondereigentum zählen:
nicht tragende Wände | Decken und Wandverkleidungen | nicht tragende Zwischenwände |
Balkon- und Abschlusstüren | Bad und Wascheinrichtungen | Versorgungsleitungen und Installationen für Wasser, Gas, Strom ab Eintritt in die Sondereigentumsräumlichkeiten |
eingebaute Wandschränke | Innenanstrich | |
Heizkörper | Innenseiten der Fenster | |
Innentüren | Tapeten | |
Wand- und Deckenputz | Fußbodenbelag |
Von Sondereigentum ausgenommen sind tragende Wände, Balkone sowie Hauptversorgungsleitungen, selbst wenn sie im Sondereigentum verlegt sind.
Loggien und Terrassen zählen nur dann zum Sondereigentum, wenn sie weder allgemein zugänglich sind noch konstruktive Bestandteile des Gebäudes oder Elemente der äußeren Gestaltung darstellen.
Quelle: Immobilien-Berater
KUNTERBUNTES LAND
Ein Mann, der im dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte Haltung bewahrte.
Heinrich Küppers, 1896 in Bockum geboren, war von 1929 bis 1945 Kaplan an der St.-Josef-Kirche in Oberhausen-Styrum – und ein Mann, der im dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte Haltung bewahrte. Mit großer Leidenschaft widmete er sich der Jugendseelsorge, sprach jungen Menschen Mut zu und scheute sich nicht, die Predigten des Bischofs von Münster weiterzugeben, in denen die Verbrechen des NS-Regimes angeprangert wurden. Damit stellte er sich offen gegen die Nationalsozialisten, wohl wissend, dass er sein Leben riskierte.
Die Gestapo überwachte ihn, verhörte ihn und brachte ihn schließlich ins Konzentrationslager Dachau. Doch auch dort brach sein Glaube nicht. Küppers blieb standhaft, ertrug Demütigung und Entbehrung, getragen von seiner Überzeugung, dass das Evangelium stärker ist als jede Gewalt.
Nach der Befreiung kehrte er in seine Gemeinde zurück, vom Lager gezeichnet, aber ungebrochen. Bis zu seinem Tod 1955 blieb er für viele ein Symbol des Mutes und des Glaubens. Noch heute erinnert der Kaplan-Küppers-Weg in Oberhausen an diesen Priester, der gezeigt hat, dass Widerstand auch mit Worten und unbeugsamer Haltung möglich ist.
Durchschnittliche Preise pro m², Quelle Immobilienscout
46045 Oberhausen, Kaplan-Küppers-Weg
8,00 €/m² – Mietwohnungen
1.997,00 €/m² – Eigentumswohnungen
3.076,00 €/m² – Häuser
KURZE LEKTÜRE
Darf jeder Verwandte in die Wohnung einziehen?
Nein: Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter seine nächsten Angehörigen in die Mietwohnung aufnehmen. Dazu zählen:
– der Ehegatte,
– die Kinder (unabhängig vom Alter),
– die Eltern und
– die Geschwister.
Der Mieter muss die Aufnahme von Familienangehörigen dem Eigentümer vor deren Einzug anzeigen. (BGH, Urteil v. 11.02.2011, Az. VIII ZR 74/10)
Darf der Mieter nachts duschen?
Ja, auch nachts darf der Mieter Dusche und Bad benutzen, selbst wenn dadurch andere Hausbewohner in ihrer Nachtruhe gestört werden. Die Dauer des Duschens und Badens darf zur Nachtzeit 30 Minuten nicht überschreiten. AG Hamburg, Urteil v. 11.02.2025, Az. 21 C 344/24
Darf sich der Besuch uneingeschränkt in der Wohnung aufhalten?
Nein, denn sowohl bei der Vermietung von Geschäftsräumen als auch bei der Vermietung einer Wohnung darf der Mieter Besuch empfangen. Hält sich der Besuch jedoch länger als sechs Wochen in der Wohnung auf, liegt regelmäßig ein Untermietverhältnis vor.
Dübellöcher. Ist der Mieter schadenspflichtig?
Ja. Er darf in angemessenem Umfang Dübel in Wände, auch durch Kacheln und Fliesen, ohne Zustimmung des Vermieters bohren.
Sehr teure oder seltene Fliesen darf er jedoch nicht anbohren (AG Brandenburg, Urteil v. 11.05.2017, Az. 3 C 354/15).
Der Mieter muss Dübellöcher verschließen, selbst wenn er keine Schönheitsreparaturen schuldet. Für eine nicht angemessene Anzahl nicht verschlossener Dübellöcher hat der Mieter dem Vermieter Schadenersatz zu leisten.
Darf der Mieter auf dem Balkon grillen?
Ja. Wenn im Mietvertrag keine Regelung zum Grillen getroffen wurde, darf er auf dem Balkon grillen. Der Vermieter darf das Grillen jedoch im Mietvertrag untersagen. Fehlt eine solche Regelung, kann das Grillverbot nicht einseitig angeordnet werden. Steht dem Mieter jedoch ein Grillplatz zur Verfügung, kann das Grillen auf dem Balkon auch nachträglich verboten werden.
KURIOSE LIEGENSCHAFTEN
Der Glaselefant in Hamm ist wohl eines der kuriosesten Bauwerke in Nordrhein-Westfalen – und längst zum Wahrzeichen der Stadt geworden. Ursprünglich stand an dieser Stelle die Kohlenwäsche der Zeche Maximilian. Als die Landesgartenschau 1984 nach Hamm kam, verwandelte der Künstler Horst Rellecke das triste Industriegebäude in eine überdimensionale Skulptur: einen 35 Meter hohen Elefanten aus Glas und Stahl.

Besonders spektakulär ist der Rüssel, der als gläserner Aufzug dient und die Besucher bis in die Höhe trägt. Oben erwartet sie ein Wintergarten mit tropischen Pflanzen und eine Aussichtsplattform, von der man weit über den Maximilianpark und die Stadt schauen kann. Damit verbindet der Glaselefant auf ungewöhnliche Weise Industriekultur, Kunst und Freizeit.
Heute zieht er nicht nur Architekturliebhaber und Fotografen an, sondern ist auch ein beliebtes Ausflugsziel für Familien. Der Glaselefant ist ein Beispiel dafür, wie aus Relikten der Montanindustrie kreative und identitätsstiftende Bauwerke entstehen können – humorvoll, spektakulär und einzigartig in seiner Form.
