Kleines Lexikon
Anfechtungsklage
Wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vorgehen möchte, bietet die Anfechtungsklage eine effektive Lösung. Durch diesen juristischen Schritt kann der Beschluss vor Gericht für ungültig erklärt werden.
Achtung: Hierfür reicht es nicht aus, lediglich ein „Anfechtungsschreiben” an den Verwalter zu senden. Stattdessen ist die Einreichung einer Klageschrift beim Amtsgericht erforderlich, das für das betreffende Grundstück zuständig ist. Die Anfechtungsklage zielt darauf ab, die Ungültigkeit des Eigentümerbeschlusses festzustellen. Beachten Sie, dass die Klage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung eingereicht und innerhalb von zwei Monaten begründet werden muss (§ 46 WEG).