Ein häufig auftretendes Problem in der Vermietung sind falsch angegebene Quadratmeterangaben. Doch was passiert, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag festgelegten Fläche abweicht? Können Mieter in einem solchen Fall ihre Miete mindern?
Die Antwort lautet:
Ja! Aber es gibt eine wichtige Regel zu beachten – die sogenannte Zehnprozentregel.
Die Zehnprozentregel besagt, dass Mieter eine Mietminderung vornehmen können, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht.
Ist die Abweichung geringer, muss der Mieter die kleinere Fläche hinnehmen, ohne die Miete zu mindern.