Abrechnungsmaßstab: Wohnfläche? Personenzahl oder Verbrauch?

Abrechnungsmaßstab


Hier sind die wichtigsten Maßstäbe im Überblick:

  1. Nach Wohnfläche (gesetzlicher Regelfall): Quadratmeter der gemieteten Wohnung
    Gilt für: Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege
  2. Nach Personenzahl: Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
    Gilt oft bei: Müllabfuhr, Wasser, Abwasser (wenn keine Zähler vorhanden)
  3. Nach Verbrauch (Verursachungsprinzip): Abgelesene Verbrauchswerte (z. B. Wärmemengenzähler, Wasserzähler)
    Gilt für: Heizung, Warmwasser
  4. Nach Nutzungseinheiten oder Köpfen (in Sonderfällen)
    Kann bei Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Waschmaschinenräume) oder Parkplätzen individuell geregelt werden – nur mit Vereinbarung zulässig.

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