Müssen Eigentümer jede Abmahnung des Verwalters hinnehmen?
Manchmal reicht schon eine laute Party oder das falsche Parken, und der Verwalter verschickt eine Abmahnung. Was viele Eigentümer nicht wissen: Solche Schreiben können weitreichende Folgen haben, bis hin zur Entziehung des Wohnungseigentums. Der BGH hat nun entschieden, dass Eigentümer eine Abmahnung nicht einfach hinnehmen müssen – sie dürfen sich wehren und die Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Ein wichtiges Signal für alle, die in einer Gemeinschaft leben.
In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es immer wieder zu Streit über das Verhalten einzelner Eigentümer. Häufig greift dann der Verwalter ein und spricht eine Abmahnung aus. Viele Betroffene halten so ein Schreiben zunächst für eine bloße Ermahnung, doch tatsächlich kann es schwer wiegen. Eine Abmahnung ist oftmals der erste Schritt hin zu drastischeren Maßnahmen – im Extremfall sogar zur Entziehung des Wohnungseigentums.
Der Bundesgerichtshof hat am 4. Juli 2025 entschieden, dass Eigentümer eine Abmahnung durch den Verwalter nicht einfach akzeptieren müssen. Auch wenn sie bereits ausgesprochen wurde, kann sie gerichtlich überprüft und angefochten werden. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Eigentümer, die sich gegen unsachliche oder überzogene Maßnahmen zur Wehr setzen möchten.
Für Verwalter bedeutet das Urteil, dass sie bei Abmahnungen besonders sorgfältig arbeiten müssen. Form, Inhalt und Begründung sollten stichhaltig sein, da sonst nicht nur die Abmahnung selbst, sondern auch das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft Schaden nimmt. Für Eigentümer ist die Botschaft klar: Eine Abmahnung ist ernst, aber kein Endurteil – man kann und sollte sie im Zweifel überprüfen lassen.