Darf der Vermieter dem Mieter Strom, Wasser und Heizung abstellen?

Strom, Gas, Wasser

Wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt und trotz Kündigung nicht auszieht, greift mancher Vermieter zur „sibirischen Räumung“: Er stellt Strom, Wasser und Heizung ab, in der Hoffnung, dass der Mieter dadurch schneller auszieht. Darf er das?

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr verpflichtet, Versorgungsleistungen zu erbringen.

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes betraf ein gewerbliches Mietverhältnis. Sie wird aber zunehmend auch auf Wohnraummietverhältnisse übertragen.

Mit uns verkaufen & vermieten

Sie Ihre Immobilie schnell und effizient!

Kontaktieren Sie uns: 0208/290120; info@kl-immo-web.de

Blog teilen:

Jetzt kontaktieren

Abonnieren Sie jetzt unser Immobilienmagazin

Wenn Sie Ihre Immobilie einem dieser Kunden anbieten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Kundennummer. Finden Sie Ihren Käufer selbst!