Darf der Vermieter dem Mieter Strom, Wasser und Heizung abstellen?
Wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt und trotz Kündigung nicht auszieht, greift mancher Vermieter zur „sibirischen Räumung“: Er stellt Strom, Wasser und Heizung ab, in der Hoffnung, dass der Mieter dadurch schneller auszieht. Darf er das?
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr verpflichtet, Versorgungsleistungen zu erbringen.
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes betraf ein gewerbliches Mietverhältnis. Sie wird aber zunehmend auch auf Wohnraummietverhältnisse übertragen.