Nein, dies ist nicht möglich. Einige Mieter erhalten ihr Gehalt erst Mitte des Monats und möchten daher die Mietzahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Dies ist jedoch nicht gestattet, da gemäß §556 b BGB die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats im Voraus zu entrichten ist. Es genügt jedoch, wenn der Mieter die Miete bis zum dritten Werktag überwiesen hat; sie muss nicht bereits am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.