Einbruch! Wer zahlt die Schäden an der Wohnungstür?
Entstehen bei einem Einbruch Schäden am Gebäude, etwa an Türen, Fenstern oder Schlössern, muss grundsätzlich der Vermieter die Reparaturkosten übernehmen – dafür kommt die Wohngebäudeversicherung auf.
Die Hausratversicherung des Mieters ersetzt den Wert der aus der Wohnung gestohlenen Einrichtungsgegenstände, Wertsachen und kommt für Beschädigungen (Folgeschäden) auf.