Haben Mieter ein Vorkaufsrecht?

Mieter glauben oft, dass der Vermieter ihnen ein Vorkaufsrecht einräumen muss, wenn er die Wohnung verkauft. Das ist in der Regel falsch. Ein Vorkaufsrecht besteht nach § 577 BGB nur dann, wenn die Wohnung nach Ihrer Vermietung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Handelt es sich bei der Wohnung um eine Eigentumswohnung, besteht kein Vorkaufsrecht des Mieters.

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