Muss der Mieter mehr Miete zahlen, wenn der Eigentümer modernisiert?
Ja, die Modernisierungsumlage ist in § 559 BGB geregelt. Der Vermieter kann die jährliche Miete um bis zu 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungs- oder Energieeinsparmaßnahmen erhöhen. Allerdings nicht für die reine Instandhaltung.