Muss der Mieter immer die Betriebskosten zahlen?
Ja. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen (§ 551, Abs. 2 BGB). Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite und dritte müssen jeweils direkt mit den nachfolgenden Mietzahlungen überwiesen werden.
Die Kaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen.