Muss der Mieter immer die Betriebskosten zahlen?

Kaution, MIetvertrag, Ratenzahlung

Ja. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen (§ 551, Abs. 2 BGB). Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite und dritte müssen jeweils direkt mit den nachfolgenden Mietzahlungen überwiesen werden.

Die Kaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen.

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