Falsche Wohnfläche im Mietvertrag. Wann darf ein Mieter die Miete mindern?

Ein häufig auftretendes Problem in der Vermietung sind falsch angegebene Quadratmeterangaben. Doch was passiert, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag festgelegten Fläche abweicht? Können Mieter in einem solchen Fall ihre Miete mindern?

Die Antwort lautet:

Ja! Aber es gibt eine wichtige Regel zu beachten – die sogenannte Zehnprozentregel.
Die Zehnprozentregel besagt, dass Mieter eine Mietminderung vornehmen können, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht.
Ist die Abweichung geringer, muss der Mieter die kleinere Fläche hinnehmen, ohne die Miete zu mindern.
Blog teilen:

Jetzt kontaktieren

Abonnieren Sie jetzt unser Immobilienmagazin

Wenn Sie Ihre Immobilie einem dieser Kunden anbieten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Kundennummer. Finden Sie Ihren Käufer selbst!