Kleins Lexikon:
B wie Bauliche Veränderung (WEG)
Bauliche Veränderungen betreffen Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum verändern oder das Erscheinungsbild und die Nutzung beeinflussen. Dazu gehören Änderungen an Fassaden, Dächern, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen.
Voraussetzungen:
- Beschluss der Eigentümergemeinschaft: Bauliche Veränderungen erfordern in der Regel einen Mehrheitsbeschluss, in besonderen Fällen sogar Einstimmigkeit.
- Kostenverteilung: Die Kosten werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt, abweichende Vereinbarungen sind möglich.
- Zustimmung: Eigentümer müssen zustimmen, wenn ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird.