Kleins Lexikon:
B wie Bauliche Veränderung (WEG)

Bauliche Veränderung in WEG

Bauliche Veränderungen  betreffen Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum verändern oder das Erscheinungsbild und die Nutzung beeinflussen. Dazu gehören Änderungen an Fassaden, Dächern, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen.

Voraussetzungen:

  1. Beschluss der Eigentümergemeinschaft: Bauliche Veränderungen erfordern in der Regel einen Mehrheitsbeschluss, in besonderen Fällen sogar Einstimmigkeit.
  2. Kostenverteilung: Die Kosten werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt, abweichende Vereinbarungen sind möglich.
  3. Zustimmung: Eigentümer müssen zustimmen, wenn ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird.

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