Können Betriebskosten
geschätzt werden?
Ja, Betriebskosten können in bestimmten Fällen geschätzt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die genauen Kosten nicht ermittelt werden können und die Schätzung auf vernünftigen Annahmen basiert. Hier sind einige wesentliche Punkte dazu:
Schätzung bei fehlenden Belegen: Wenn der Vermieter keine oder unvollständige Belege hat, kann er die Betriebskosten schätzen. Die Schätzung muss jedoch realistisch und nachvollziehbar sein.
Schätzung bei neuen Mietverhältnissen: Zu Beginn eines Mietverhältnisses oder bei Neubauten können Betriebskosten geschätzt werden, bis tatsächliche Verbrauchswerte vorliegen.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Auch wenn Betriebskosten geschätzt werden, muss der Vermieter dem Mieter eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung vorlegen. Der Mieter sollte die Möglichkeit haben, die Schätzung zu überprüfen.
Recht auf Korrektur: Wenn sich herausstellt, dass die geschätzten Kosten von den tatsächlichen Kosten abweichen, muss eine Korrektur erfolgen, und der Mieter hat Anspruch auf eine Anpassung der Abrechnung.
Es ist wichtig, dass die Schätzung der Betriebskosten den gesetzlichen Vorgaben und den Vereinbarungen im Mietvertrag entspricht.