KOMMUNALER LEBENSWANDEL
Oberhausen, die Karlstraße (1934 umbenannt in Martin-Luther-Straße) „gestern“ und „heute“
Oberhausen, die Karlstraße (1934 umbenannt in Martin-Luther-Straße) an der Kreuzung Feldstraße (1934 umbenannt in Richthofenstraße, 1947 umbenannt in Liebknechtstraße), ist hier zu sehen auf einer alten Ansichtskarte mit Poststempel vom 30.08.1907.
112 Jahre später führt die Martin-Luther-Straße, hier auf einer Aufnahme vom 15.08.2019, von der evangelischen Lutherkirche, vorbei an der ehemaligen Falkensteinschule, über die Kreuzung Liebknechtstraße weiter zur Körnerstraße im Oberhausener Brücktorviertel.
Martin Luther (1483–1546), Augustinereremit, Theologieprofessor, Urheber der Reformation, wollte die damalige Fehlentwicklung der Römisch-katholischen Kirche beseitigen. Im Papsttum, in den Juden und in den Türken (Moslems) sah Martin Luther eine Bedrohung der Christenheit. Der Papst war Martin Luther gleichbedeutend mit dem Antichrist (Teufel).
Vom Papst geächtet, hatte Martin Luther in seinem Quartier für adlige Gefangene in der Wartburg bei Eisenach Zeit, dass Neue Testament ins Deutsche zu übersetzen.
(Quelle: Wikipedia)
Die Karlstraße wurde im Jahr 1933 aus Anlass des 450. Geburtstages von Martin Luther umbenannt. Dass ausgerechnet die Nationalsozialisten Martin Luther eine Straße widmeten, hatte seinen Grund in der Tatsache, dass Martin Luther den gesamtmittelalterlichen Antijudaismus übernommen und lautstark propagiert hatte. Seine judenfeindlichen Aussagen, aber auch seine Hetze gegen Andersdenkende und Andersgläubige, würden Martin Luther heutzutage ins Gefängnis bringen.
Wilhelm Liebknecht (1826–1900), Antiimperialist, mit August Bebel Mitbegründer des Vorläufers der SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), Vater des Karl Liebknecht, stand in Kontakt mit Karl Marx und Friedrich Engels.
(Quelle: Wikipedia)
Karl Liebknecht (1871–1919), Sozialist, Antimilitarist, erst Mitglied der SPD, dann (1918–1919) Mitbegründer der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands), 1919 (nach Niederschlagung des „Spartakusaufstandes“) zusammen mit Rosa Luxemburg von regierungstreuen Truppen in Berlin ermordet.
Karl Liebknecht war als Kriegsgegner während des 1. Weltkrieges wegen „Kriegsverrats“ vier Jahre im Zuchthaus inhaftiert.
Am 09.11.1918 rief Karl Liebknecht am Schloss in Berlin die „freie sozialistische Republik Deutschland“ aus.
(Quelle: Wikipedia)
Die Liebknechtstraße – benannt nach Wilhelm Liebknecht – in Oberhausen hieß bis 1934 Feldstraße und von 1934 bis 1947 Richthofenstraße, nach dem Kampfflieger Manfred von Richthofen (1892–1918) während des 1. Weltkrieges.
(Quelle: Alfred Lindemann, „500 Kilometer Oberhausener Straßengeschichte“, Oberhausen 1997)
Text und Foto: Reinhard Gebauer
KOMPETENTE LÖSUNGEN
Mietrecht
Ist zu hohe Mietminderung ein Kündigungsgrund?
Zur Ermittlung des Mietrückstandes bei einer Mietminderung ist die vertraglich vereinbarte Miete maßgeblich, gleichgültig, ob es sich um einen vorübergehenden oder einen dauerhaften Mangel handelt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur so lange ausgeübt werden, wie es seinen Zweck erfüllt, den Vermieter durch den dadurch ausgeübten Druck zur Mangelbeseitigung anzuhalten, nicht aber dann, wenn er alle Anstrengungen unternimmt, um die Schäden unverzüglich zu beseitigen, dies allerdings zu Verzögerungen auf Grund eines Handwerker- und Materialmangels sowie auf baubedingte Trocknungszeiten zurückzuführen ist.
Eine ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist auch wegen geringerer Rückstände als sie für eine außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderlich sind zulässig. Es genügt ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete und eine Verzugsdauer von mindestens einem Monat.
Zwar kann eine Kündigung in der elektronischen Form des § 126 a BGB erfolgen, allerdings muss dann, wenn die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll, der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
(AG Rheinbach, Urteil v. 23.08.2023, 3 C 110/21)
Mietrecht
Ist die Tierhaltungsklausel im Mietvertrag gültig?
Der Bundesgerichtshof hat über die Gültigkeit einer Klausel in einem Wohnraummietvertrag entschieden, die grundsätzlich die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung verbietet.
In dem konkreten Fall mietete der Beklagte eine Wohnung von einer Genossenschaft in Gelsenkirchen, der er selbst angehörte. Der Mietvertrag enthielt eine zusätzliche Vereinbarung, die besagte, dass das Mitglied keine Hunde und Katzen halten dürfe, wie es bei dieser Genossenschaft üblich war.
Trotz dieser Klausel zog der Beklagte mit seiner Familie und einem Mischlingshund (Schulterhöhe etwa 20 cm) in die Wohnung ein. Die Genossenschaft forderte ihn auf, das Tier innerhalb von vier Wochen wieder abzuschaffen. Da der Beklagte dieser Aufforderung nicht nachkam, erhob die Genossenschaft Klage mit dem Ziel, dass der Hund aus der Wohnung entfernt wird und zukünftig keine Hundehaltung gestattet wird. Das Amtsgericht gab der Klage statt, doch das Landgericht entschied in der Berufung zugunsten des Beklagten und wies die Klage ab.
Die Revision der Genossenschaft vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständig ist, urteilte, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die generelle Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen verbietet, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Diese Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, da sie ihm pauschal und ohne Berücksichtigung individueller Umstände das Halten von Hunden und Katzen untersagt. Sie widerspricht auch dem Kerngedanken der Pflicht des Vermieters zur Gewährung vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache gemäß § 535 Abs. 1 BGB. Die Frage, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Interessen abgewogen werden. Eine generelle Verbotsklausel würde diese Abwägung unmöglich machen, selbst wenn sie eindeutig im Interesse des Mieters ausfallen würde.
Die Unwirksamkeit der Klausel bedeutet jedoch nicht, dass Mieter nun ohne Einschränkungen Hunde oder Katzen halten dürfen. Vielmehr ist eine umfassende Abwägung der jeweiligen Belange und Interessen der Vertragsparteien, anderer Hausbewohner und Nachbarn gemäß § 535 Abs. 1 BGB erforderlich. Im konkreten Fall hat das Berufungsgericht korrekt festgestellt, dass die Zustimmung der Genossenschaft zur Hundehaltung erforderlich ist.
(BGH, Urteil v. 20.03.2013, VIII ZR 168/12)
WEG-Recht
Ist für das Fällen eines Baumes ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Das Fällen eines Baums im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann eine bauliche Veränderung sein, die die Zustimmung aller Eigentümer erfordert. Im Fall des Landgerichts Hamburg ging es um einen Beschluss zum Fällen eines ca. 10 Meter hohen Baumes, welchen eine Eigentümerin anfocht.
Die anfechtende Eigentümerin ist der Auffassung gewesen, dass das Fällen des Baumes eine bauliche Veränderung sei, die nur mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer zulässig ist. Mit dieser Auffassung hatte die Eigentümerin Erfolg. Auch das Landgericht Hamburg meint, dass das Baumfällen als bauliche Veränderung zu werten sei, die der Zustimmung aller Eigentümer bedurft hätte. Hierzu hat das Gericht ausgeführt: Ob eine gärtnerische Maßnahme, die auf die Entfernung einer Pflanze im Gartenbereich gerichtet ist, eine bauliche Veränderung oder lediglich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung ist, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere kommt es darauf an, ob die betreffende Pflanze die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist.
Das Gericht entschied, dass das Baumfällen eine bauliche Veränderung darstellte, da der Baum das Erscheinungsbild der Anlage prägte. Daher war die Zustimmung aller Eigentümer notwendig.
(LG Hamburg, Urteil v. 29.05.2013, 318 S 5/13)
WEG-Recht
Muss die Sonderumlage explizit beziffert werden?
Ein Wohnungseigentümer hat gegen einen Beschluss zur Erhebung einer Sonderumlage geklagt, da die betragsmäßigen Anteile der Eigentümer nicht explizit genannt wurden.
Das Gericht entschied, dass der Beschluss trotz der fehlenden Angabe der absoluten Beträge der Anteile der Eigentümer an der Gesamtsumme der Sonderumlage gültig ist. Es genügt, dass die Anteile der Eigentümer anhand ihrer Miteigentumsanteile berechnet werden können.
Die Bestimmtheit eines Beschlusses ist wichtig, da auch künftige Eigentümer gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG daran gebunden sind. Der Beschluss muss aus sich heraus verständlich sein, ohne dass zusätzliche Umstände außerhalb des Protokolls herangezogen werden müssen.
Für die Begründung einer Zahlungspflicht muss ein Beschluss über eine Sonderumlage klar und hinreichend bestimmt sein. Dies schließt eine konkrete Festlegung der Anteile der Eigentümer ein, die zur Umsetzung des Wirtschaftsplans beiträgt.
Obwohl üblicherweise die auf jeden Eigentümer entfallende Summe in einem Beschluss angegeben werden sollte, genügt es gemäß den Grundsätzen des Gerichts, dass jeder Eigentümer seinen Beitrag anhand des Gesamtbetrags und seines Miteigentumsanteils leicht berechnen kann.
KAUF LAUNE
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Unsere aktuelle Kaltmiete beträgt 1.000,00 €, zzgl. Betriebskosten. Nach Prüfung unserer finanziellen Möglichkeiten durch die Bank suchen wir nun sicher nach einer Eigentumswohnung. Gesucht wird eine drei- oder vier-Zimmer Wohnung mit Balkon oder Terrasse. Alternativ wäre auch eine Wohnung mit kleinem Garten akzeptabel. Die Wohnung sollte sich maximal in der zweiten Etage eines höchstens zehn Familien umfassenden Hauses befinden. Der Kaufpreis sollte maximal 180.000,00 € betragen.
KLING LUSTIG
Mieter einer Einliegerwohnung zu der Vermieterin:
„Ich habe mich damit abgefunden, dass Sie meine Briefe lesen.
Darf ich Sie aber bitten, die nicht zu beantworten?“
KAPITAL LANDSCHAFT
Voraussetzungen und Absetzbarkeit
1. Ausschließliche berufliche Nutzung:
Ein häusliches Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Mischgenutzte Räume, die auch privat genutzt werden, können nicht abgesetzt werden.
2. Mittelpunkttheorie:
– Mittelpunkttheorie: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellen. Dies ist oft der Fall bei selbstständigen Tätigkeiten, die überwiegend im Arbeitszimmer ausgeführt werden, wie bei Schriftstellern, Wissenschaftlern oder Beratern.
– Teilschuldiger Raum: Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, aber ein anderer Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung (z.B. bei Lehrern oder Außendienstmitarbeitern), können bis zu 1.250 Euro jährlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3. Abzug ohne Einschränkungen:
Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können die Kosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden.
Absetzbare Kosten:
Zu den absetzbaren Kosten gehören:
– Miete und Nebenkosten: Bei einer Mietwohnung sind anteilige Mietkosten sowie Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr) absetzbar.
– Abschreibung bei Eigentum: Bei Eigentumswohnungen oder Häusern können anteilige Abschreibungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes geltend gemacht werden.
– Renovierungskosten: Renovierungskosten des Arbeitszimmers können in voller Höhe, Kosten, die das gesamte Gebäude betreffen, anteilig abgesetzt werden.
– Ausstattung und Einrichtung: Büromöbel, Regale, Schreibtisch, Stuhl, und technische Geräte wie Computer und Drucker sind ebenfalls absetzbar.
Dokumentation und Nachweis
Für die steuerliche Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers sind folgende Nachweise erforderlich:
– Grundriss und Flächenberechnung: Ein Grundriss der Wohnung oder des Hauses mit einer genauen Flächenberechnung des Arbeitszimmers.
– Belege und Rechnungen: Aufbewahrung aller Belege und Rechnungen über die Kosten des Arbeitszimmers.
– Nachweis der beruflichen Nutzung: Dokumentation der beruflichen Nutzung, z.B. durch Tätigkeitsnachweise, Kundenkorrespondenz, Stundenaufstellungen etc.
Einschränkungen und Sonderregelungen
– Gemischte Nutzung: Räume, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, können nicht steuerlich abgesetzt werden.
– Arbeitszimmer im Ausland: Arbeitszimmer in ausländischen Immobilien unterliegen besonderen Regelungen und sind nicht in allen Fällen absetzbar.
Fazit
Die steuerliche Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers ist an klare Bedingungen geknüpft. Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen können erhebliche Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.
KUNTERBUNTES LAND
Pionierunternehmer, der die Entwicklung des Ruhrgebiets
maßgeblich mitprägte.
* 20. Dezember 1825 in Essen; † 16. April 1888
Friedrich Grillo verwandelte zwischen 1863 und 1873 das unbedeutende Bauerndorf Schalke in ein boomendes Zentrum der Montanindustrie. Geboren am 20. Dezember 1825, übernahm er nach einer kaufmännischen Lehre mit 23 Jahren das Geschäft seines Vaters und begann 1854, in die Montanindustrie zu investieren.
Um 1855 erkannte Grillo die reichen Kohlevorkommen in Schalke und gründete dort 1863 die Zeche Consolidation, die zu einem der erfolgreichsten Bergwerke des Ruhrgebiets wurde. In den folgenden Jahren gründete er zahlreiche Unternehmen wie das Eisenwalzwerk Grillo-Funke (1866), die Zeche Graf Bismarck (1868) und die Schalker Eisenhütte (1872).
Seine Unternehmen sorgten für einen enormen Arbeitskräftebedarf, der durch Zuwanderung gedeckt wurde. Bis zu Grillos Tod 1888 wuchs die Bevölkerung in Schalke auf fast 13.000 Menschen. Grillo schuf auch Wohnraum und Infrastruktur, gründete das Schalker Gas- und Wasserwerk und die Gesellschaft für Rheinisch-Westfälische Industrie zur Entwicklung eines Siedlungskomplexes.
Grillo engagierte sich auch sozial und kulturell, stiftete eine Realschule und gründete evangelische und katholische Kirchengemeinden. Insgesamt war er zwischen 1854 und 1887 an der Gründung von über 50 Unternehmen beteiligt, darunter die Gelsenkirchener Bergwerks AG, die zum größten Montankonzern Europas wurde.
Im November 1887 kündigte Grillo an, der Stadt Essen ein Theater zu schenken, das heutige Grillo-Theater. Er starb am 16. April 1888 in der Nervenheilanstalt Grafenberg bei Düsseldorf.
Er wurde am 19. April 1888 auf dem Friedhof am Kettwiger Tor in Essen beigesetzt. Nach dessen Auflassung 1955 wurde Grillo auf den Essener Ostfriedhof umgebettet, wo das Familiengrab bis heute besteht.
Immobilienreise pro m², Quelle Immobilienscout, Stand Juni 2024
46045 Oberhausen-Rathausviertel, Grillostraße
7,29 € Mietwohnungen
1.827,00 € Eigentumswohnungen
2.272,00 € Häuser
44799 Bochum-Wiemelhausen, Grillostraße
7,49 € Mietwohnungen
2.213,00 € Eigentumswohnungen
3.08,00 € Häuser
45881 Gelsenkirchen-Schalke, Grillostraße
6,07 € Mietwohnungen
1.253,00 € Eigentumswohnungen
2.344,00 € Häuser
45141 Essen-Nordviertel, Grillostraße
7,35 € Mietwohnungen
1.747,00 € Eigentumswohnungen
2.400,00 € Häuser
47169 Duisburg-Marxloh, Grillostraße
7,35 € Mietwohnungen
1.747,00 € Eigentumswohnungen
2.400,00 € Häuser
KURZE LEKTÜRE
Betriebskosten: Was man darüber wissen sollte
Muss der Vermieter der Betriebskostenabrechnung Kopien der Belege beifügen?
Viele Mieter verweigern die Nachzahlung von Betriebskosten mit der Begründung, dass der Abrechnung keine Belege beigefügt waren. Diese Weigerung ist jedoch nicht gerechtfertigt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Kopien der Belege zusammen mit der Abrechnung zu versenden. Stattdessen kann er dem Mieter die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Belege beim Vermieter vor Ort anbieten. Ein Anspruch auf die Übersendung von Fotokopien besteht für den Mieter nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Wohnung und das Büro des Vermieters weit voneinander entfernt liegen.
Müssen die Betriebskosten immer bezahlt werden?
Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss der Vermieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums über die Betriebskosten abrechnen. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachzahlung der Betriebskosten mehr verlangen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu verantworten hat, beispielsweise bei Versäumnissen des beauftragten Abrechnungsunternehmens.
Wie lange hat der Mieter Zeit, Einspruch gegen die Abrechnung zu erheben?
Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB innerhalb eines Jahres gegenüber dem Vermieter zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Zieht der Mieter vorzeitig aus: Muss er weiterhin Betriebskosten zahlen?
Viele Mieter denken, dass sie bei einem vorzeitigen Auszug nur noch die Kaltmiete zahlen müssen, da sie nichts mehr verbrauchen. Das ist ein Irrtum. Der Vermieter hat bis zum Ende des Mietverhältnisses Anspruch auf die volle Zahlung der Betriebskostenvorauszahlungen. Der vorzeitige Auszug beendet die mietvertragliche Verpflichtung zur Vorauszahlung der Betriebskosten nicht.
Können Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsunabhängig abgerechnet werden?
Nach § 6 der Heizkostenverordnung müssen Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Kosten müssen auf den Verbrauch entfallen, während maximal 30 % bis 50 % nach Quadratmetern abgerechnet werden können. Wenn der Vermieter dennoch 100 % verbrauchsunabhängig abrechnet, hat der Mieter das Recht, die Zahlung um 15 % zu kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung).
Können Betriebskosten geschätzt werden?
Ja, Verbrauchswerte dürfen geschätzt werden, wenn keine Ablesewerte vorliegen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Heizkosten- oder Wasserzähler defekt ist oder die Ablesung wegen Abwesenheit des Mieters nicht durchgeführt werden konnte. Bei der Schätzung kann der Verbrauch des Vorjahres als Grundlage verwendet werden.
KLUGE LEUTE
Das Erfolgsrezept von Josef Rick: Arbeitsethik, Empathie und Optimismus.
Josef Rick, Immobilieninvestor
Vor einigen Jahren lernte ich Josef Rick kennen, ohne zu wissen, wer sich wirklich hinter diesem Namen verbirgt. Mutig und vielleicht etwas naiv überzeugte ich ihn damals, ein Objekt bei uns zu erwerben. Rückblickend hat sich diese Entscheidung als Glücksgriff herausgestellt, denn Josef Rick ist nicht nur ein erfolgreicher Immobilienunternehmer, sondern auch ein erfahrener Investor. Bis heute ist er zufrieden mit seinem Erwerb – und ich habe gelernt, dass hinter jedem Namen oft mehr steckt, als man zunächst vermutet.
Herr Dr. Rick, Ihr Erfolg ist offensichtlich. Spätestens seit Ihren Auftritten bei Stern-TV und Maischberger sind Sie einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Mich interessiert aber die Vorgeschichte, Ihr Weg zum Erfolg.
-Ich habe beobachtet, dass viele Menschen, die schon im Elternhaus mit Immobilien in Berührung gekommen sind, später auch in Immobilien im kleinen oder großen Stil investieren. Wo und wie hatten Sie Ihren ersten Kontakt mit Immobilien?
- Das ist richtig: Kommt man in früheren Jahren mit Immobilien in Berührung, hat man die Chance, Begeisterung zu entwickeln. Bei mir war es auch so. Mein Großvater war Bauträger. Ich habe ihn zwar nicht gekannt, aber ich habe die Folgen gesehen. Als Kind habe ich oft Diskussionen mitgekriegt über die Werte von Immobilien, die in verschiedenen Lagen liegen- welches Objekt ist besser –das in der Badestraße oder in das der Schlossallee liegt. Also ein kleines Bisschen ist bei mir hängengeblieben.
-Wie alt waren Sie, als Sie Ihre erste Immobilie gekauft haben, und was für eine Immobilie war das?
- Als Schüler und als Student habe ich auf dem Bau gearbeitet und habe das Eigenkapital zusammengespart. Meine Mutter hat mir einen Bausparvertrag geschenkt. Als ich 22 war und noch studierte, habe ich für 100.000,00 die erste Wohnung in Münster, Aegidimarkt, gekauft. 3 Jahre später habe ich die für 160.000,00 € verkauft. Das war mein erstes Erfolgserlebnis.
-Was haben Sie studiert? Ist ein Vorwissen elementar oder kommt man mit der Methode „Learning by Doing“ genauso weit?
- Ich habe Betriebswirtschaft studiert. Ich kenne viele Quereinsteiger in der Immobilienbranche, die sich eine hohe Position erarbeitet haben. Wichtig sind richtige Fähigkeiten und den Willen zum Erfolg! Also eine Mischung aus Beidem.
-Ist für Sie das Wissen oder die Berufserfahrung wichtiger?
- Es ist wahrscheinlich beides wichtig. Wissen, Analyse, ein bisschen Rechnen und dann kommt ganz schnell die Erfahrung. Gerade im Immobilienbereich trifft man weitreiche Entscheidungen. Haben Sie etwas übersehen, können Sie es morgen nicht mehr rückgängig machen.
-Entwickeln Sie eine emotionale Bindung zu bestimmten Immobilien oder beeinflussen rein wirtschaftliche Faktoren Ihre Kauf- oder Verkaufsentscheidung?
- Ja, emotional ist es bei mir auf jeden Fall. Wir haben vor kurzem eine Lampenfabrik mit einem Grundstück gekauft. Es war geplant, diese Fabrik abzureißen und dort Häuser zu bauen. Als wir gesehen haben, was das ist, haben wir uns sofort entschlossen: Die Fabrik wird gehalten und schön gemacht. Und dann es ist nicht so wichtig, ob es dann den ultimativen Euro kostet, wenn es gut wird. Es ist emotional, wenn es um Gestaltung geht oder um Immobilien, wo man viel Herzblut reingesteckt hat. Privat bin ich mit meiner Familie vier Mal umgezogen. Wo ich wohne, ist für mich nicht so wichtig. Hier habe ich keine emotionale Bindung.
-Wie schnell treffen Sie Entscheidungen? Erst der Kopf, dann der Bauch oder umgekehrt?
- Kopf und dann Bauch. Wenn die Zahlen stimmen, schaue ich mir die Immobilie an. Meistens gibt es ein Schockerlebnis. Und dann muss man schauen, wie man damit umgeht. Wir kaufen meistens da, wo die anderen nicht kaufen. Wo man einen Nachteil hat, der die anderen abschreckt. Dieser Nachteil wird meistens überproportional bei dem Preis berücksichtigt. Wenn die Grundlage stimmt, trauen wir uns, daraus etwas zu machen. Außer “Kopf“ und “Bauch“ benötigt man noch Fantasie, um es zu gestalten.
-Welchen Rat können Sie jungen Menschen geben, die heute ihre ersten Schritte auf dem Immobilienmarkt machen?
- Man muss Interesse an diesem Gewerbe haben, langfristig denken und die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen. Wichtig ist nicht zu vergessen, dass in den Häusern Menschen wohnen, alle mit verschiedenen Charakteren und Ansichten. Als Eigentümer erlebt man die ganze Vielfalt der Menschen und das darf nicht schocken. Man muss eventuell Konflikte lösen können und eine gewisse Toleranz mitbringen. Letztendlich sind Immobilien die Menschen und nicht die Häuser.
-Wie viele Stunden arbeiten Sie pro Tag?
- Eigentlich arbeite ich nicht so viel – 6 Stunden würde ich provokativ sagen. Mein Sohn hat mal gesagt: “ Papa, wenn du machst, was dir Spaß macht, dann muss Du nicht arbeiten“.
-Wie verbringen Sie Ihre Freizeit? Haben Sie ein Hobby?
- Ich laufe gerne. Dann schaue ich mir mal gerne ein Spiel in der Bundesliga an. Mein Lieblingsmannschaft ist schwarz-gelb, Borussia Dortmund. Da bin ich immer wieder- treffe mich mit Freunden. Und dann reise ich gerne. Die letzte Reise war nach Russland-Sankt Petersburg. Vor zwei Jahren war ich zum ersten Mal in Israel. Demnächst würde ich wahrscheinlich eine Tour in die Antarktis machen.
Außerdem bereise ich gerne Plätze, über die ich gelesen habe. So war es mit Ostpreußen. Ich habe viele Bücher darüber gelesen, ich wollte die Leute verstehen. Und dann war ich in Klaipeda (Klaipėda ist eine Hafenstadt in Litauen, bis 1920 die nördlichste Stadt Deutschlands, Anm. d. Red. ). Mitten auf dem Marktplatz steht dort “ Annchen von Tharau“. Meistens ist es aber anderes, als man sich vorstellt.
-Engagieren Sie sich sozial?
- Engagieren ist ein großes Wort. Ich versuche etwas zu fördern. Ich finde politische Organisationen wir “Amnesty International“ oder “Attac“ sehr wichtig, um unsere Politiker wach zu rütteln. Ich unterstütze lokale Initiativen, meistens, wenn es um Kinder geht.
-Welche drei Dinge würden Sie ändern, wenn Sie der Wohnungsbauminister wären?
- Ich würde den Nachbarschaftsschutz deutlich reduzieren. Wir wollten in Münster neben einem Sportplatz Häuser bauen. Von der Baubehörde haben wir Schallschutzauflagen auferlegt bekommen. Unser Vorschlag, dass jeder Käufer und jeder Mieter unterschreiben, dass er den Lärm vom Sportplatz akzeptiert, wurde von den Behörden abgelehnt. Wir sollten eine Riesenglaswand aufbauen, weil Lärm von Menschen belastend empfunden wird. Da ist doch völlig dekadent.
Letztendlich haben wir einen Kompromiss gefunden: Die Häuser, die direkt am Sportplatz lagen, haben einen “passiven Lärmschutz“ bekommen – es sind Fenster eingebaut worden, die man nicht öffnen kann.
Und unsere Manie zum Feuerschutz. Wir haben Vorschriften, die völlig unverhältnismäßig sind.
Das sind die Kleinigkeiten.
Das Wichtigste als Wohnungsbauminister halte ich die bedarfsorientierte Planung in den Städten. Ich würde den Eigentümer, die Baugrundstücke in den Innenstädten haben, auferlegen, diese zu bebauen.
-Welche drei Dinge würden Sie ändern, wenn Sie ein Finanzminister wären?
- Der Finanzminister ist nicht für “ schwarze Null“ zuständig, sondern für das Eintreiben von Steuern und für das Vermeiden von Steuerbetrug.
Wenn wir zum Beispiel über das Umsatzsteuer-Karussell sprechen: Wir verlieren im Jahr 25 Milliarden Euro. Das ist 10-mal der Berliner Flughafen.
133.000 Selbstanzeigen bedeuten minus 8 Milliarden-es ist reales Geld und kein Bundesrechnungshof redet darüber. Man regt sich über eine Brücke irgendwo in der Eifel für 5.000,00 Euro, die falsch geplant wurde, auf.
Oder internationale Konzerne: APEL, Starbucks, Google und Co, die hier keine Steuer zahlen. Warum protestieren die mittelständischen Bäcker nicht, dass der Konkurrent Starbacks steuerfrei ist.
Bei der Steuervermeidung der Konzerne geht der EU 800. Milliarden bis zum 1 Billion Euro verloren.
Hätte Deutschland dieses Geld, hätte man für die Leute, die zwischen 50.000-120.000 Euro verdienen und unseren Staat finanzieren, die Einkommensteuer halbieren können.
Das ist ein Skandal, der zu Himmel schreit.
-Stellen Sie Sie sich vor, Sie könnten Gott eine E-Mail mit 3 Wünschen /Bitten / Bemerkungen schreiben. Was würde in Ihrer E-Mail stehen?
- Ein Wunsch, dass die junge Generation kritischer wird. Und nicht alles macht, was ihnen die Leute erzählen.
Dass die Leute toleranter werden und akzeptieren, dass der andere einfach anders ist. Dass alle nicht so denken, wie man selbst. Sonst wird es langweilig.
Und dann langfristige Dinge, die wir mit unserer Marktwirtschaft nicht steuern können. Der Umweltschutz zum Beispiel. Das wir die Umweltbelastung nicht gerecht bepreisen können. Das ist nicht nur das Autofahren und das Fliegen. Es geht auch darum, ein Kraftwerk zu bauen und dann zu sagen, dass der Strom nur 5 Cent kostet. Nein, das tut er nicht. Das sind nur operative Kosten, danach kommen 50 Cent obendrauf. Also die ökologischen Kosten, die direkt da bezahlt, wo man die konsumiert.
-Und glauben Sie eine Antwort zu bekommen?
-Ich denke, dass Gott nicht für diese Sachen zuständig ist. Also erwarte ich auch keine Antwort. Das müssen wir schon selbst lösen.
Das Gespräch mit Herrn Rick fand im Jahr 2018 statt.
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KLEINES LEXIKON
A wie Alterswertminderung
Die Alterswertminderung beschreibt den Wertverlust einer Immobilie während ihrer Nutzungsdauer aufgrund von Abnutzung, Verschleiß und Alterung. Grundsätzlich gilt: Je älter ein Haus, desto geringer der Wert, da die Alterswertminderung fortgeschritten ist.
Jedes Gebäude hat eine bestimmte Lebens- und Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer entscheidend. Die Berechnung der Alterswertminderung bzw. der Restnutzungsdauer kann zu erheblichen Schwankungen im Verkehrswertgutachten führen.
Zwei gängige Methoden zur Ermittlung der Alterswertminderung sind die lineare und die progressive Methode. Die lineare Methode verteilt den Wertverlust gleichmäßig über die Jahre, während die progressive Methode berücksichtigt, dass der Verschleiß eines Hauses mit zunehmendem Alter schneller erfolgt.
Die Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV bezeichnet die verbleibende Zeit, in der eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie wird berechnet aus der Differenz zwischen der Gesamtnutzungsdauer und dem tatsächlichen Alter der Immobilie.