Wann verjährt die Arglist nach Immobilienkauf?
In unserer täglichen Arbeit als Makler erleben wir es immer wieder: Käufer entdecken Jahre nach dem Kauf, dass mit ihrer Immobilie etwas nicht stimmt. Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig-Holstein zeigt, wie wichtig es ist, schnell zu handeln.
Der Fall: Ein Käufer erwarb vor vielen Jahren ein Haus mit Nebengebäude. Im Exposé war von einer „Garage“ die Rede. Tatsächlich war das Gebäude jedoch längst zu Wohnzwecken genutzt – ohne Genehmigung. Erst später fiel dieser Mangel auf. Der Käufer klagte auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung.
Das Gericht entschied klar: Auch bei arglistig verschwiegenen Mängeln endet nach zehn Jahren jede Chance auf Schadensersatz. Die Frist beginnt mit dem Kaufvertrag – und läuft unerbittlich ab, egal wann der Mangel bekannt wird.
Was heißt das für unsere Kunden?
-Käufer: Nach dem Kauf sollten Unterlagen und Genehmigungen sorgfältig geprüft werden. Wer Auffälligkeiten bemerkt, sollte frühzeitig juristisch handeln.
-Verkäufer: Ehrlichkeit zahlt sich aus – verschwiegene Mängel können das Vertrauen zerstören, selbst wenn nach zehn Jahren keine Ansprüche mehr drohen.
-Unser Tipp als Makler: Wir raten immer dazu, Kaufunterlagen genau zu sichten und auf Vollständigkeit zu achten – besonders bei Nebengebäuden, Anbauten oder nachträglichen Umbauten.
Zeit spielt im Immobilienrecht eine entscheidende Rolle. Zehn Jahre nach dem Kauf ist Schluss – selbst wenn Arglist im Spiel war. Für Käufer heißt das: Augen auf beim Immobilienkauf und lieber einmal mehr die Bauakte prüfen lassen.
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.07.2025, Az. 7 U 25/25