Katzen – Die Haltung von Katzen ist ortsüblich. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Nachbar eine oder mehrere Katzen hält. Ein Übermaß an Katzen ist jedoch nicht hinzunehmen. So wurde bereits entschieden, dass ein Nachbar 17 Katzen nicht mehr hinnehmen muss (AG Diez, Urteil vom 19.04.1984, Az. 3 C 440/84).

Hunde – Häufig wird über das Bellen von Hunden gestritten. Da gelegentliches Bellen zum natürlichen Verhalten von Hunden gehört, müssen Nachbarn ein gewisses Maß an Hundegebell hinnehmen. Stundenlanges Gebell ist Mietern nicht zuzumuten. In diesem Fall kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Ein entsprechendes Musterschreiben zur Beendigung der Tierhaltung stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Aufforderung zur Beendigung der Tierhaltung

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Frau/Herrn/Eheleute

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________________________ , den ____________

Mietverhältnis betreffend die Wohnung im Hause  _____________________________________________________

Aufforderung zur Beendigung der Tierhaltung

Sehr geehrte/r Frau/Herr ______________________________ ,

Sie haben sich ohne mein Einverständnis für die Haltung von (…)  in meiner Mietwohnung entschieden. Die Haltung dieses Tieres bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, zumal es sich nicht um ein Kleintier handelt und es zu wiederholten Beschwerden von Mitbewohnern gekommen ist.  Ich fordere Sie auf, innerhalb der nächsten 10 Tage ab Zugang dieses Briefes dafür zu sorgen, dass sich das Haustier nicht mehr in Ihrer Wohnung aufhält. Andernfalls wäre ich gezwungen, eine Abmahnung bzw. fristlose Kündigung auszusprechen; auch wäre ich berechtigt, auf Unterlassung der Tierhaltung zu klagen (§ 541 BGB).

Es sind erhebliche Beschwerden der Mitbewohner des Hauses eingegangen.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgefallen: ______________________________________________________________________________

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Mit freundlichen Grüßen

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