Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz bei Fehlalarm?
Wenn die Feuerwehr wegen eines Fehlalarms eines Rauchmelders ausrückt, kann das teuer werden. Die Gemeinde kann einen Kostenbescheid für den Feuerwehreinsatz erlassen. Wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach dem Verursacherprinzip. Liegt ein technischer Defekt vor, haftet der Vermieter als Eigentümer des Gerätes. Raucht hingegen der Mieter direkt unter dem Brandmelder, muss er für den unnötigen Einsatz aufkommen.