Wer zahlt die Miete, wenn einer auszieht?

Hausverkauf, Schedungsfall, Scheidungsanwalt

Die Ehefrau ist im Januar 2017 ausgezogen, während der Mann in der Wohnung verblieb. Der Mietvertrag wurde bis Ende Juli gekündigt. Der Ehemann forderte für die restliche Mietdauer die Hälfte der Miete. Das Gericht entschied: In der aktuellen Situation hatte die ausgezogene Ehefrau tatsächlich einen unfairen Vorteil. Sie war nicht mehr an die vertragliche Kündigungsfrist gebunden, im Gegensatz zu ihrem Ex-Partner. Daher sei es gerecht und angemessen, dass sie sich bis Juli 2017 an den Mietkosten beteiligt, jedoch nicht in Höhe der Hälfte aller verbleibenden Mietkosten. Wenn der Mann früher in eine andere Wohnung umgezogen wäre, hätte er dort Miete gezahlt, wenn auch weniger. Die restliche Miete wurde um diesen fiktiven Mietbetrag gekürzt. Die Ehefrau trägt nur die Hälfte des verbleibenden Betrags.

Wichtig: Wenn sich ein Paar (verheiratet oder nicht) trennt und beide den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften beide solidarisch. Das bedeutet, der Vermieter kann die Miete entweder von ihr oder von ihm einfordern.

OLG Köln, Beschluss v. 12.07.2018, Az. 10 UF  16/18.

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