Wissenswertes über: Provision, Beurkundung, Kaufpreisfälligkeit und Nutzungsentschädigung.

Kaufvertrag

Wer zahlt Maklerprovision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern?
Seit Dezember 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich in der Regel die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wenn beide den Makler beauftragt haben. Eine vollständige Überwälzung der Provision auf den Käufer ist nicht mehr zulässig.

Was passiert nach der Beurkundung eines Immobilienkaufs?
Nach der notariellen Beurkundung leitet der Notar alle nötigen Schritte ein:
1.Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch,
2.Fordert Vorkaufsrechtsverzichte (z. B. von Gemeinden) an
3.Prüft Finanzierungsbestätigungen und
4.Erstellt die Zahlungsaufforderung an den Käufer.

Bis zur Kaufpreisfälligkeit vergehen in der Regel 4 bis 6 Wochen. Der Eigentumsübergang (Umschreibung im Grundbuch) erfolgt meist nach vollständiger Zahlung, oft weitere 2 bis 4 Wochen später.

Wie schnell muss der Käufer den Kaufpreis zahlen, wenn der Notar ihn fällig stellt?
Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung durch den Notar hat der Käufer meist 10 bis 14 Tage Zeit, um den Kaufpreis zu überweisen. Die genaue Frist steht im Kaufvertrag. Wichtig: Erst nach Fälligkeit darf gezahlt werden.

Kann man eine Nutzungsentschädigung vereinbaren?

Bleibt der Verkäufer nach Kaufpreiszahlung noch in der Immobilie, zahlt er dem Käufer eine Nutzungsentschädigung – ähnlich einer Miete. Diese wird meist in Höhe der ortsüblichen Miete vereinbart und sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein. Auch eine vertragliche Frist oder Nutzungsbeschränkung ist üblich, um den Auszug zu beschleunigen. Eine höhere Entschädigung ist möglich, aber nicht Pflicht. So schützt die Nutzungsentschädigung beide Seiten: Der Käufer erhält Ausgleich, der Verkäufer kann die Immobilie weiter nutzen – alles rechtlich sauber geregelt.

 

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