Wie viele Personen dürfen in einer Wohnung wohnen?

Eine Person mietet eine Wohnung. Dann ziehen weitere Personen – Ehepartner, Verwandte – in die Wohnung ein. Das ist erlaubt, solange die Wohnung nicht überbelegt wird. Eine solche Überbelegung stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann nach § 541 BGB auf Unterlassung klagen oder das Mietverhältnis kündigen. Eine Überbelegung liegt vor, wenn weniger als zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.

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