Eigenbedarfskündigung & Musterkündigung & BGH-Urteile.
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Eigenbedarfskündigung: Das müssen Vermieter wissen Sept. 2025
Vermieter dürfen ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Eigenbedarf muss nachvollziehbar und konkret sein.
Voraussetzungen:
- Eigenbedarfsperson: Sie selbst, Ihre Kinder, Eltern oder Haushaltsangehörige.
- Begründung: Es muss klar dargelegt werden, wer einziehen soll und warum.
- Kündigungsschreiben: Schriftlich mit Angabe der Bedarfsperson, Kündigungsfrist und Hinweis auf das Widerspruchsrecht (§ 574 BGB).
- Fristen: Je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.
Häufige Fehler
- Nicht ernsthafter oder nur vorgeschobener Eigenbedarf.
- Fehlende oder ungenaue Begründung.
- Keine Rücksicht auf Alternativwohnungen im selben Haus.
- Kein Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
Eine unzulässige Kündigung kann zu Schadensersatz führen (Umzugskosten, Mietdifferenz).
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