Steuerrecht: Grundsteuerreform - aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofes
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Aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofes: Bei der Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert den nachgewiesenen Wert um 40 % oder mehr übersteigt.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde das sogenannte Bundesmodell eingeführt, bei dem die Grundsteuerwerte auf Basis von Pauschalierungen und Typisierungen ermittelt werden. Diese vereinfachte Berechnungsmethode kann jedoch in Einzelfällen zu einer Überbewertung von Grundstücken führen. Der BFH stellte fest, dass in solchen Fällen die Möglichkeit bestehen muss, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, um eine verfassungswidrige Überbesteuerung zu vermeiden.
Tipp für Grundstückseigentümer:
Sollten Sie der Ansicht sein, dass der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert Ihre Immobilie überbewertet, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen und einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Hierfür ist in der Regel ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie belegt. Beachten Sie jedoch, dass die Anforderungen an den Nachweis hoch sind und eine fundierte Argumentation sowie entsprechende Belege notwendig sind.
BFH, Beschluss v. 27.05.2024, Az. II B 78/23