Kleines Lexikon: Ausfallrücklage
Die Ausfallrücklage ist eine besondere Form der Sonderumlage in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notwendig, wenn ein Wohnungseigentümer sein Wohngeld nicht zahlen kann und dadurch die Gefahr besteht, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Soweit die Wohnungseigentümer eine Ausfallrücklage beschließen, muss jeder Wohnungseigentümer seine Belastung kalkulieren können. Dazu muss die Umlage den Gesamtbetrag und den auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag ausweisen. Idealerweise enthält der Beschluss einen Fälligkeitstermin.