Ist eine verbrauchsunabhängige
Abrechnung möglich?
Nach § 6 der Heizkostenverordnung müssen Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Kosten müssen auf den Verbrauch entfallen, während maximal 30 % bis 50 % nach Quadratmetern abgerechnet werden können. Wenn der Vermieter dennoch 100 % verbrauchsunabhängig abrechnet, hat der Mieter das Recht, die Zahlung um 15 % zu kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung).