WEG-Recht:
Verwalter verweigert Veräußerungszustimmung...

Verwalterzustimmung

Verwalter verweigert Veräußerungszustimmung:
Wer ist der richtige Klagegegner?

Nach der WEG-Reform, die am 01.12.2020 in Kraft trat, muss eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung über das Zustimmungserfordernis vor der Reform getroffen wurde. Vor der Reform wurde eine solche Klage in der Regel gegen den Verwalter erhoben. War die Zustimmung jedoch von den Wohnungseigentümern verweigert worden, richtete sich die Klage gegen diese.

Die WEG-Reform hat die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters neu definiert. Seitdem obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ausschließlich der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter agiert als Organ der Gemeinschaft, erfüllt jedoch nicht mehr eigenständig Verwaltungsaufgaben. Auch wenn in Teilungserklärungen von einer Zustimmung des Verwalters die Rede ist, handelt dieser jetzt im Namen der WEG. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Vereinbarung über das Zustimmungserfordernis vor der Reform getroffen wurde.

(BGH, Urteil v. 21.07.2023, V ZR 90/22)

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