Neue Fenster – Schimmelgefahr durch unzureichendes Lüften.
So handeln Sie als Eigentümer sicher:
Nach dem Einbau neuer, isolierender Fenster treten häufig Schimmelprobleme in Wohnungen auf. Der Grund dafür ist die deutlich verbesserte Isolierung, die ein häufigeres Lüften erfordert. Viele Mieter sind sich dessen jedoch nicht bewusst und lüften zu wenig. Dadurch kann sich Feuchtigkeit ansammeln und Schimmel entstehen.
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter darauf hinzuweisen, dass regelmäßiges Lüften nach dem Fenstertausch unerlässlich ist. Kommt es dennoch zu Feuchtigkeitsschäden, haftet der Mieter nur dann für den entstandenen Schaden, wenn Sie dieser Aufklärungspflicht nachgekommen sind.
Lassen Sie Ihre Mieter schriftlich bestätigen, dass sie über die Notwendigkeit des verstärkten Lüftens informiert wurden. Sollte es zu Feuchtigkeitsschäden und einem Rechtsstreit kommen, haben Sie so einen wichtigen Nachweis.
Um Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden, muss Ihr Mieter diese Tipps für ein effektives Lüften folgen:
Stoßlüften statt Kipplüften: Statt die Fenster lange in Kippstellung zu lassen, sollten Sie lieber 3-4 Mal täglich für 5-10 Minuten alle Fenster weit öffnen (Stoßlüften). Dadurch tauscht sich die feuchte Luft schneller gegen frische, trockene Luft aus, ohne dass Wände und Möbel auskühlen.
Querlüften: Öffnen Sie möglichst gegenüberliegende Fenster und Türen gleichzeitig. So entsteht ein Durchzug, der die Luft noch schneller austauscht.
Morgens und abends lüften: Besonders wichtig ist das Lüften nach dem Aufstehen und vor dem Schlafengehen, da nachts durch Atmen und Schwitzen viel Feuchtigkeit entsteht.
Lüften nach dem Duschen und Kochen: In Küche und Bad entsteht besonders viel Feuchtigkeit. Daher sollten Sie direkt nach dem Duschen oder Kochen für kräftigen Luftaustausch sorgen, um die Feuchtigkeit schnell loszuwerden.
Im Winter regelmäßig, aber kürzer lüften: Auch im Winter ist Lüften wichtig, allerdings sollten Sie kürzer und öfter lüften, um Energieverluste zu minimieren.
Vermieten Sie eine Wohnung? Nutzen Sie diesen Anhang zum Mietvertrag: “Tipps zum richtigen Heizen und Lüften”.