Haftet der Notar für falsche Formulierungen im Kaufvertrag?

Ja, wenn die Formulierung falsch oder missverständlich ist und dadurch einer Partei ein Schaden entsteht. Der Notar ist verpflichtet, den Vertrag rechtssicher und eindeutig zu gestalten. Macht er dabei Fehler, verletzt er seine Amtspflichten und kann haftbar gemacht werden.
 Wird im Vertrag die Wohnfläche oder eine Baulast unklar oder fehlerhaft angegeben und entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, haftet der Notar – nicht für die wirtschaftliche Entscheidung selbst, aber für den rechtlichen Fehler im Vertrag.

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