Darf sich der Besuch uneingeschränkt in der Wohnung aufhalten?
Nein, denn sowohl bei der Vermietung von Geschäftsräumen als auch bei der Vermietung einer Wohnung darf der Mieter Besuch empfangen. Hält sich der Besuch jedoch länger als sechs Wochen in der Wohnung auf, liegt regelmäßig ein Untermietverhältnis vor.




