Mietkürzung

Nein, der Mieter kann die Miete nicht einfach so kürzen. Ein häufiges Missverständnis bei Mietern ist, dass sie bei Mängeln automatisch die Miete mindern können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Laut § 536 c Abs. 1 BGB muss ein Mieter einen Mangel der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Ohne eine solche Mängelanzeige hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung. Wenn der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann er auch nicht dafür sorgen, dass dieser behoben wird. Sobald die Mängelanzeige beim Vermieter eingegangen ist, hat der Mieter jedoch seine Pflicht erfüllt. Er muss nicht darauf warten, ob der Vermieter die Mängelanzeige akzeptiert, sondern kann die Miete sofort mindern.

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