Kleins Lexikon:
A wie Anliegerbeiträge
Um ein Grundstück als Bauland zu nutzen, muss es „erschlossen“, also baureif gemacht werden. Dabei fallen Erschließungskosten und Anliegerbeiträge an. Die Erschließung von Grundstücken ist Aufgabe der Gemeinden. Zur Deckung ihres Erschließungsaufwandes erheben die Gemeinden nach § 127 BauGB von den Anliegern Erschließungsbeiträge. Diese Beiträge decken den Aufwand für die Herstellung von Straßen, Wegen, Parkflächen und öffentlichen Anlagen ab.
Zu den Erschließungskosten gehören auch die Anliegerbeiträge für den Anschluss der Grundstücke an das öffentliche Versorgungsnetz für Strom, Wasser, Gas und Kanalisation. Der Anschluss betrifft die Strecke vom öffentlichen Netz bis zur Grenze des Grundstücks. Sie sind ein wesentlicher Kostenfaktor für jeden Bauherrn.