Kleines Lexikon:
B wie Besitzübergang.
Sobald die Käufer den Kaufpreis für die Immobilie beglichen haben, erfolgt der Besitzübergang gemäß § 446 BGB. Ab diesem Zeitpunkt darf der neue Eigentümer die Immobilie nutzen und übernimmt gemäß Vertrag alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Üblicherweise wird im Kaufvertrag ein Datum für den Besitzübergang festgelegt, welcher einen wirtschaftlichen Übergang markiert.
Nach Zahlung des Kaufpreises kann der Notar beim Grundbuchamt die Eintragung des neuen Eigentümers beantragen. Hierfür benötigt er eine Bescheinigung des Finanzamtes über die entrichtete Grunderwerbsteuer. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer offiziell zum Eigentümer der Immobilie.