Kleins Lexikon:
B wie Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG Förderung

Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) unterstützt in Deutschland energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie wird 2025 weiterhin eine zentrale Rolle bei der Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudesektor spielen und umfasst drei Hauptbereiche:

  1. Wohngebäude (BEG WG): Förderung für Neubau und Sanierung von Wohngebäuden.
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG): Förderung für Nichtwohngebäude wie Büros oder Schulen.
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM): Zuschüsse oder Kredite für einzelne Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung oder Fensterwechsel.

Die Förderung erfolgt entweder als Zuschuss (über BAFA) oder als Kredit mit Tilgungszuschuss (über KfW). Die Höhe der Förderung hängt vom Effizienzhaus-Standard ab, je niedriger der Standard (z. B. EH 40), desto höher die Förderung.

Wichtige Punkte:

  • Energieeffizienz wird 2025 noch stärker gefördert, mit einem Fokus auf erneuerbaren Energien und klimafreundlichen Bauweisen.
  • Ein Energie-Effizienz-Experte ist erforderlich für größere Vorhaben.
  • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für aktuelle Details und Förderanträge sind die KfW und das BAFA die zuständigen Stellen.

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