Kleines Lexikon:
E wie Erbbaurecht

Erbpacht, Grundstück

Hier handelt es sich um ein in der Regel auf 99 Jahre bestelltes Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu erstellen oder zu unterhalten, ohne Grundstückseigentümer zu sein. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer = Erbbaurechtsausgeber einen Erbbauzins für die Nutzung des Grundstücks, welcher in der Regel deutlich unter den gängigen Hypothekenzinsen liegt. Somit können Finanzierungen realisiert werden, die bei den sonst so hohen Grundstückspreisen nicht möglich wären. Üblich ist ein jährlicher Erbbauzins von etwa 4 bis 6 % des Grundstückswertes.

Mit uns verkaufen & vermieten Sie Ihre Immobilie schnell und effizient!

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie diesem Kunden eine Immobilie anbieten möchten:
0208/290120; info@kl-immo-web.de

Blog teilen:

Jetzt kontaktieren

Abonnieren Sie jetzt unser Immobilienmagazin

Wenn Sie Ihre Immobilie einem dieser Kunden anbieten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Kundennummer. Finden Sie Ihren Käufer selbst!