Kleines Lexikon:
B wie Bagatellschaden (Kleinreparaturen)

Kleinreparatutren

Ein Bagatellschaden in einer Wohnung, auch Kleinreparatur genannt, ist ein kleiner Schaden, der mit geringem finanziellem Aufwand behoben werden kann. Typische Beispiele sind tropfende Wasserhähne, defekte Duschköpfe oder beschädigte Lichtschalter. Diese Schäden entstehen oft durch den täglichen Gebrauch und werden meist von den Mietern getragen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorliegt.
Die Kosten für solche Reparaturen dürfen in der Regel nicht mehr als 75 Euro betragen, und es sollte eine jährliche Obergrenze festgelegt sein, die zwischen 150 und 200 Euro liegt oder 8 % der Jahresmiete ausmacht. Größere Reparaturen bleiben jedoch in der Verantwortung des Vermieters.

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