Mieter zieht aus. Die vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht erledigt.
Was können Sie tun?
Schadenersatz

Wenn die Schönheitsreparaturen nicht erledigt wurden, können Sie die Mieter zur Nachbesserung auffordern, dabei müssen Sie eine Frist einsetzen. Mahnen Sie, falls diese verstreicht.
Sollten die Mieter keine Reparaturen durchführen, können Sie einen Handwerkerbetrieb mit der Renovierung beauftragen. Die Kosten können Sie von der Kaution abziehen. Fehlt eine Kaution, können Sie die Kosten einklagen. Zusätzlich zu den Renovierungskosten können Sie auch Mietausfallkosten geltend machen.

Beachten Sie die Verjährung:
Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von den Mängeln erfahren.

 

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