Mieterhöhung: Wie oft und wie viel?

Mieterhöhung

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Die Miete darf erst erhöht werden, wenn sie ein Jahr lang unverändert geblieben ist. Die einjährige Wartefrist beginnt mit der ersten Mietzahlung. Ansonsten ein Jahr nach Wirksamwerden der letzten Mieterhöhung. Hält der Vermieter die Jahresfrist nicht ein, ist die Mieterhöhung unwirksam.

Wie hoch darf die Mieterhöhung sein?

Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 % an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Hat der Vermieter diese sogenannte Kappungsgrenze mit einer Mieterhöhung ausgeschöpft, muss er mit der nächsten Mieterhöhung drei Jahre warten.

Darf die Miete erhöht werden, wenn die Wohnung Mängel aufweist?

Häufig beruft sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung auf Mängel. Solange diese vorhanden seien, habe der Vermieter kein Recht zur Erhöhung der Miete.
Falsch! Mängel sind ein Grund für eine Mietminderung. Beides hat rechtlich nichts miteinander zu tun. Der Mieter kann die Mietminderung aber auch gegenüber der Mieterhöhung geltend machen.

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