Muss der Mieter immer die Betriebskosten zahlen?

Die Kosten für den Hausmeister können auf die Mieter umgelegt werden, solange sie nicht die Instandhaltung, Reparaturen, Renovierungen, Schönheitsreparaturen oder die Verwaltung des Gebäudes betreffen gemäß § 2 Nr. 14 BetrKV. Zu den umlagefähigen Aufgaben des Hausmeisters gehören typischerweise die Reinigung des Treppenhauses, das Räumen von Schnee im Winter, das Austauschen defekter Glühbirnen sowie die Bedienung und Überprüfung der Heizung. Auch das Hinausstellen und Zurückbringen der Mülltonnen sowie die Gartenpflege, einschließlich Rasenmähen, zählen dazu.

Mit uns verkaufen & vermieten Sie Ihre Immobilie schnell und effizient!

Kontaktieren Sie uns: 0208/290120; info@kl-immo-web.de

Blog teilen:

Jetzt kontaktieren

Abonnieren Sie jetzt unser Immobilienmagazin

Wenn Sie Ihre Immobilie einem dieser Kunden anbieten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Kundennummer. Finden Sie Ihren Käufer selbst!