Muss der Mieter eine Maklerprovision bezahlen?
Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Kosten des Maklers trägt, der ihn beauftragt. Der Makler darf vom Mieter keine Provision verlangen, es sei denn, er sucht ausschließlich im Auftrag des Mieters (§ 2 Abs. 1a WoVermRG).