Ratten sind Kleintiere. Dürfen sie in der Wohnung gehalten werden?

Ratten gelten als Kleintiere und dürfen grundsätzlich in einer Wohnung gehalten werden, solange der Mietvertrag keine spezifischen Verbote enthält. Allerdings sollte die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, insbesondere wenn die Haltung andere Mieter stören könnte.
Die Entscheidung des Landesgerichts Essen zeigt, dass gegen Ratten innerhalb der Bevölkerung große Vorbehalte bestehen. Sie werden oft mit Krankheiten in Verbindung gebracht und als Ungeziefer betrachtet, was in einem Mietshaus zu Konflikten mit Nachbarn führen kann. Obwohl Ratten als genehmigungsfreie Kleintiere gelten, ist es dennoch empfehlenswert, die Genehmigung des Vermieters einzuholen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.