WEG-Recht:
Wer trägt die Kosten der Fenstererneuerung?
Der BGH hat entschieden unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer nach der WEG-Reform, die zum 01.12.2020 in Kraft getreten ist, für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.
Die Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können denjenigen Wohnungseigentümern auferlegt werden, die den hauptsächlichen Nutzen haben. Dabei können auch Eigentümer erstmalig belastet oder ganz von Kosten befreit werden. Zudem darf sich ein Kostenbeschluss auf Einzelmaßnahmen beschränken.