WEG-Recht:
Wer trägt die Kosten der Fenstererneuerung?

Dachfenster

Der BGH hat entschieden unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer nach der WEG-Reform, die zum 01.12.2020 in Kraft getreten ist, für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.
Die Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können denjenigen Wohnungseigentümern auferlegt werden, die den hauptsächlichen Nutzen haben. Dabei können auch Eigentümer erstmalig belastet oder ganz von Kosten befreit werden. Zudem darf sich ein Kostenbeschluss auf Einzelmaßnahmen beschränken.

                                                                  (BGH, Urteil v. 22.03.2024, V ZR 87/23)

Mit uns verkaufen & vermieten Sie Ihre Immobilie schnell und effizient!

Kontaktieren Sie uns: 0208/290120; info@kl-immo-web.de

Blog teilen:

Jetzt kontaktieren

Abonnieren Sie jetzt unser Immobilienmagazin

Wenn Sie Ihre Immobilie einem dieser Kunden anbieten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Kundennummer. Finden Sie Ihren Käufer selbst!