Betriebskostenabrechnung:
Müssen Belege beigefügt werden?
Viele Mieter verweigern die Nachzahlung von Betriebskosten mit der Begründung, dass der Abrechnung keine Belege beigefügt waren. Diese Weigerung ist jedoch nicht gerechtfertigt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Kopien der Belege zusammen mit der Abrechnung zu versenden. Stattdessen kann er dem Mieter die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Belege beim Vermieter vor Ort anbieten. Ein Anspruch auf die Übersendung von Fotokopien besteht für den Mieter nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Wohnung und das Büro des Vermieters weit voneinander entfernt liegen.